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FASSADE 4/2018

TECHNIK

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Aus der Sachverständigenpraxis

Sachverhalt

Für ein Bürogebäude mit 1700 Mitarbeitern

wurde im Untergeschoss ein Betriebsrestau-

rant eingerichtet und mit einem 1000 qm

großen Glasdach überdeckt. Das Glasdach

befindet sich im Innenhof und ist von allen

Seiten mit 30 m hohen Gebäuden umge-

ben. Es ist zur Reinigung und Wartung be-

tretbar. Die Abmessungen der Dachfläche

betragen L/B = 34,560/29,245 m, das Glas-

dach hat ein Bogenmaß mit einem Radi-

us R = 3.156 m. Die Glasfläche hat an allen

vier Seiten eine kastenförmige Rinne. Das

Regelmaß der Glasscheiben beträgt L/B =

3575/1175 mm, mit den geplanten Fugen-

breiten von 25 mm hat das System ein Ras-

termaß 3600/1200 mm. Die Tragkonstrukti-

on besteht aus T-förmigen Stahlprofilen mit

fest aufgeschraubten Aluminiumprofilen

als vorgefertigte Rahmen und den notwen-

digen Biegeradien vorproduziert. Zur Ver-

meidung von Kondensatbildung wurde am

Auflager der Glasscheiben ein elektrisches

Heizband als Profilbegleitheizung eingelegt.

Der Aufbau der Glasscheiben besteht von

außen nach innen aus Isolierglas mit 10 mm

Einscheibensicherheitsglas ESG, 15 mm

Scheibenzwischenraum SZR und 16 mm

Verbundsicherheitsglas VSG aus 2 x 8 mm

ESG. Die Fugen wurden mit einer elasti-

schen Abdichtung geplant, bestehend aus

einem T-förmigen Silikonprofil als Träger

und einer elastischen Silikonmasse mit den

Abmessungen B/H = 25/8 mm, die Flanken-

haftung am Rand der Glasscheiben wurde

mit einer Höhe von 5 mm bemessen. Der

Fugenanteil beträgt ca. 1175 m. Die Leistun-

gen Verglasung und Herstellung der dich-

ten Fugen wurden vom Auftragnehmer des

Glasdachs an einen Subunternehmer ver-

geben, der die Arbeiten eigenverantwortlich

abzuwickeln hatte. Der Subunternehmer

war bereits in der Planungsphase zur Bera-

tung der Detailausbildung Glasaufbau und

Herstellung der Fugendichtigkeit sowohl für

den Auftragnehmer als auch für den Bau-

herrn tätig.

Nach der Gebäudeübernahme durch den

Betreiber wurden in unregelmäßigen Ab-

ständen Wassereintritte festgestellt. Ers-

te Prüfungen ergaben Flankenabrisse der

elastischen Fugen an den Glasrändern. Der

Subunternehmer überzog die Flankenabris-

se anfangs mit einer elastischen Fugenmas-

se. Die fehlende Flankenhaftung wurde da-

durch nicht wiederhergestellt, sondern nur

kaschiert. Der Umfang an Wassereintritten

vergrößerte sich, Folgeschäden traten auf.

Ursachen

Eine erste Bestandsaufnahme vier Jahre

nach Abnahme der undichten Fugen ergab

einen Umfang von 39 Fehlstellen. Es wur-

de an fast allen Schadensstellen Flankenab-

risse in unterschiedlichen Einzellängen bis

20 cm festgestellt. Ein Fugenprofil enthielt

ein eingelegtes Schaumstoffband mit 14

mm Breite, die elastische Fugenmasse hatte

ein Überdeckungsmaß von weniger als 0,50

mm. Eine Dehnfähigkeit der elastischen

Dichtungsmasse war nicht vorhanden.

Die vertraglich vereinbarte Soll-Konstrukti-

on lautete:

– Fuge B = 25 mm, H = 8 mm, Flankenhaf-

tung H = 5 mm, mit elastischer Silikon-

masse

– dauerhafteVernetzung von Silikon und

Trägerprofil

– hohlraumfrei aufgebrachtes Silikon

– Silikon ohne Fremdkörpereinschlüsse

– seitliche Lippen des Trägerprofils auf

Höhe für Flankenhaftung 5 mm einge-

stellt

– durchgängiger und schadenfreier Einbau

von Trägerprofilen

Wassereintritt wegen fehlerhafter

Verarbeitung

Von Dipl.-Ing. Norbert Rolf

Undichte Glasdächer sind ein großes Ärgernis. Bauphysik, Dichtigkeit und optische

Anforderungen sind in einer relativ dünnen Schicht gebündelt. Glasdächer stehen besonders

in der Kritik, da sie in der Herstellung teurer als herkömmliche Konstruktionen sind. Optische

und bauphysikalische Anforderungen, Dichtigkeit für das gesamte Dach sowie der Ausgleich

temperaturbedingter Spannungen sind durch die Fugenkonstruktion zu erfüllen. Deshalb sind

sorgfältige Planung und Ausführung besonders wichtig, wie das folgende Beispiel zeigt.

Fotos (6):

© Norbert Rolf

Übersicht über das nach Fertigstellung undichte, mittlerweile aber ausgebesserte Glasdach.