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FaSSaDe 5/2017
rechtsanwalt Jörg teller ist partner
in der Frankfurter kanzlei SMnG
rechtsanwaltsgesellschaft mbh
(www.smng.de) und berät seit mehr
als 20 Jahren Fenster- und Fassa-
denhersteller sowohl in bauprozes-
sen als auch außergerichtlich.
geverpflichtungen nach § 377
HGB vertraut sein.
Diese Rügepflichten werden
vielfach als „scharfes Schwert“
bezeichnet (vgl. Illies, IBR 2017,
3062). Für manchen Baujuristen
ist die Regelung des § 377 HGB
mit Blick auf seine erheblichen
Rechtsfolgen „brutal“ (so Ber-
ding, IBR 2017, 436.).
Zunächst sind die vertraglichen
Grundlagen im Zusammenhang
mit der Bestellung/Lieferung von
Baumaterial vom Fassadenbau-
er – vor Unterzeichnung – sorg-
fältig auf Regularien hin durch-
zusehen, die die Pflichten nach §
377 HGB „verschärfen“. Vorsicht
sollte der Fassadenbauer walten
lassen, wenn sein Vertragspart-
ner mit ihm über die Pflichten im
Zusammenhang mit der Waren-
anlieferung verhandeln und die-
se gesondert beispielsweise in ei-
nemVerhandlungsprotokoll fest-
halten will.
Wichtig ist, dass beim Handels-
kauf (Verkäufer und Käufer sind
Kaufleute im Sinne des HGB)
die eingehende Ware sowie ggf.
die Begleitdokumentation un-
verzüglich auf Mängel hin unter-
sucht wird. Bei der Anlieferung
größerer Mengen sollen reprä-
sentativ gezogene Stichproben
ausreichen. Festgestellte Män-
gel sind „unverzüglich“ nach ih-
rer Entdeckung zu rügen. „Dau-
menregeln“ zu Fristen gibt es
nicht; die Gerichte nehmen ei-
ne Bewertung des Einzelfalls
vor (hierzu: Roth, in Koller u.a.;
HGB, § 377 Rn 15).
Mit Blick auf die Pflicht des Käu-
fers zur unverzüglichen Untersu-
chung und ggf. unverzüglichen
Rüge ist der Auftragnehmer ge-
halten, eine dementsprechen-
de Wareneingangskontrolle (mit
schriftlicher
Dokumentation)
einzurichten, die im Rahmen ei-
ner streitigen Auseinanderset-
zung ggf. nachgewiesen werden
kann.
Die Schöck AG (Baden-Baden)
hat den bisherigen Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, Alfons Hör-
mann (56), mit Wirkung ab 01.
Januar 2018 zum Vorstandsvor-
sitzenden berufen. Hörmann ge-
hört dem Aufsichtsrat seit 1998
an und ist seit 2003 dessen Vor-
sitzender in direkter Nachfolge
des Firmengründers Eberhard
Schöck. Alfons Hörmann wird
die Aufgaben als Vorstandsvor-
sitzender und Vertriebsvorstand
in Personalunion ausüben. Tho-
mas Stürzl bleibt imVorstand für
Finanzen zuständig, während
Dr. Harald Braasch dort weiter-
hin das Ressort Technik verant-
wortet.
›
www.schöck.deNeuer Vorstandsvor-
sitzender
Schöck aG
Die Sapa Building Systems
GmbH hat eine Führungsposi-
tion neu besetzt: Dr.-Ing. Wer-
ner Jager hat im August 2017
bei dem Ulmer Aluminiumsys-
temhaus die Position als Direk-
tor Technik und Marketing für
den Bereich DACH übernom-
men. Dr.-Ing. Werner Jager war
zwischen 1992 und 2013 in ver-
schiedenen Führungspositionen
bei der damaligen Hydro Buil-
ding Systems GmbH tätig. Als
Mitglied der Geschäftsführung
leitete er die Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen. 2013
gründete er das Ingenieurbüro
ai3 – jetzt ist der renommierte
Experte zurück bei Wicona.
›
www.wicona.deNeuer Direktor Tech-
nik und Marketing
Neuer
Gebietsleiter
Robert Suchorab (48) hat zum 01.
Oktober 2017 als Gebietsleiter
der IsoBouw GmbH die Betreu-
ung der Kunden für Nordrhein-
Westfalen sowie angrenzender
Postleitzahl-Gebiete übernom-
men. Robert Suchorab hat seit 16
Jahren in verschiedenen Funk-
tionen Erfahrungen für ein mit-
telständisches Unternehmen aus
der EPS-Industrie gesammelt.
Christoph Nielacny, Geschäfts-
führer der IsoBouw AG: „Robert
Suchorab wird mit unseren in-
novativen Dämmsystemen, wie
der neuartigen SlimFort Fassa-
dendämmplatte zur Dämmung
von vorgehängten, hinterlüfteten
Fassaden, den Markt betreuen.“
›
www.isobouw.deSapa building Systems Gmbh / wicona
isobouw