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FaSSaDe 5/2017

rechtsanwalt Jörg teller ist partner

in der Frankfurter kanzlei SMnG

rechtsanwaltsgesellschaft mbh

(www.smng.de

) und berät seit mehr

als 20 Jahren Fenster- und Fassa-

denhersteller sowohl in bauprozes-

sen als auch außergerichtlich.

geverpflichtungen nach § 377

HGB vertraut sein.

Diese Rügepflichten werden

vielfach als „scharfes Schwert“

bezeichnet (vgl. Illies, IBR 2017,

3062). Für manchen Baujuristen

ist die Regelung des § 377 HGB

mit Blick auf seine erheblichen

Rechtsfolgen „brutal“ (so Ber-

ding, IBR 2017, 436.).

Zunächst sind die vertraglichen

Grundlagen im Zusammenhang

mit der Bestellung/Lieferung von

Baumaterial vom Fassadenbau-

er – vor Unterzeichnung – sorg-

fältig auf Regularien hin durch-

zusehen, die die Pflichten nach §

377 HGB „verschärfen“. Vorsicht

sollte der Fassadenbauer walten

lassen, wenn sein Vertragspart-

ner mit ihm über die Pflichten im

Zusammenhang mit der Waren-

anlieferung verhandeln und die-

se gesondert beispielsweise in ei-

nemVerhandlungsprotokoll fest-

halten will.

Wichtig ist, dass beim Handels-

kauf (Verkäufer und Käufer sind

Kaufleute im Sinne des HGB)

die eingehende Ware sowie ggf.

die Begleitdokumentation un-

verzüglich auf Mängel hin unter-

sucht wird. Bei der Anlieferung

größerer Mengen sollen reprä-

sentativ gezogene Stichproben

ausreichen. Festgestellte Män-

gel sind „unverzüglich“ nach ih-

rer Entdeckung zu rügen. „Dau-

menregeln“ zu Fristen gibt es

nicht; die Gerichte nehmen ei-

ne Bewertung des Einzelfalls

vor (hierzu: Roth, in Koller u.a.;

HGB, § 377 Rn 15).

Mit Blick auf die Pflicht des Käu-

fers zur unverzüglichen Untersu-

chung und ggf. unverzüglichen

Rüge ist der Auftragnehmer ge-

halten, eine dementsprechen-

de Wareneingangskontrolle (mit

schriftlicher

Dokumentation)

einzurichten, die im Rahmen ei-

ner streitigen Auseinanderset-

zung ggf. nachgewiesen werden

kann.

Die Schöck AG (Baden-Baden)

hat den bisherigen Vorsitzenden

des Aufsichtsrats, Alfons Hör-

mann (56), mit Wirkung ab 01.

Januar 2018 zum Vorstandsvor-

sitzenden berufen. Hörmann ge-

hört dem Aufsichtsrat seit 1998

an und ist seit 2003 dessen Vor-

sitzender in direkter Nachfolge

des Firmengründers Eberhard

Schöck. Alfons Hörmann wird

die Aufgaben als Vorstandsvor-

sitzender und Vertriebsvorstand

in Personalunion ausüben. Tho-

mas Stürzl bleibt imVorstand für

Finanzen zuständig, während

Dr. Harald Braasch dort weiter-

hin das Ressort Technik verant-

wortet.

www.schöck.de

Neuer Vorstandsvor-

sitzender

Schöck aG

Die Sapa Building Systems

GmbH hat eine Führungsposi-

tion neu besetzt: Dr.-Ing. Wer-

ner Jager hat im August 2017

bei dem Ulmer Aluminiumsys-

temhaus die Position als Direk-

tor Technik und Marketing für

den Bereich DACH übernom-

men. Dr.-Ing. Werner Jager war

zwischen 1992 und 2013 in ver-

schiedenen Führungspositionen

bei der damaligen Hydro Buil-

ding Systems GmbH tätig. Als

Mitglied der Geschäftsführung

leitete er die Forschungs- und

Entwicklungsabteilungen. 2013

gründete er das Ingenieurbüro

ai3 – jetzt ist der renommierte

Experte zurück bei Wicona.

www.wicona.de

Neuer Direktor Tech-

nik und Marketing

Neuer

Gebietsleiter

Robert Suchorab (48) hat zum 01.

Oktober 2017 als Gebietsleiter

der IsoBouw GmbH die Betreu-

ung der Kunden für Nordrhein-

Westfalen sowie angrenzender

Postleitzahl-Gebiete übernom-

men. Robert Suchorab hat seit 16

Jahren in verschiedenen Funk-

tionen Erfahrungen für ein mit-

telständisches Unternehmen aus

der EPS-Industrie gesammelt.

Christoph Nielacny, Geschäfts-

führer der IsoBouw AG: „Robert

Suchorab wird mit unseren in-

novativen Dämmsystemen, wie

der neuartigen SlimFort Fassa-

dendämmplatte zur Dämmung

von vorgehängten, hinterlüfteten

Fassaden, den Markt betreuen.“

www.isobouw.de

Sapa building Systems Gmbh / wicona

isobouw