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Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
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FASSADE 4/2017
profilen mit Gleit- und Festlagerpunkten,
alternativ aus Traglatten oder Schalungen
mit oder ohne Konterlatten. Die gebräuch-
lichen Materialien hierfür sind metallische
Werkstoffe wie Aluminium und feuerver-
zinkte oder nichtrostende Stähle. Es können
jedoch auch Holz sowie Kombinationen aus
Holz und Metall verwendet werden. Mehr-
heitlich durchgesetzt hat sich der Werkstoff
Aluminium, da die Aluminium-Unterkons-
truktionen dreidimensional justierbar und
leicht verarbeitbar sind, sowie zwängungs-
frei montiert werden können.
Standsicherheit
Für eine hinterlüftete Au-
ßenwandbekleidung muss
i. d. R. ein prüffähiger
Standsicherheitsnachweis
erstellt werden. Es muss für
jede maßgebende Einwir-
kungskombination (Eigen-
gewicht, Wind usw.) der
Bemessungswert der Be-
anspruchung ermittelt werden. Falls Form
änderungen nicht konstruktiv aufgenom-
men werden können, ist für alle beteiligten
Bauteile die Aufnahme der Zwangsbean-
spruchung nachzuweisen. Die Eigenlast des
Baustoffs kann der DIN EN 1991-1-1 ent-
nommen werden. Ist dies nicht möglich,
muss die Eigenlast unter Berücksichtigung
einer möglichen Feuchteaufnahme durch
ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachge-
wiesen werden. Für die Windbelastung gilt
DIN EN 1991-1-4. Bei der Windlastermitt-
lung müssen insbesondere die erhöhten
Windsogbeanspruchungen an den Gebäu-
deecken berücksichtigt werden. Entspre-
chend dem nationalen Anhang der Norm
kann die einwirkende Windbelastung redu-
ziert werden, wenn an den Gebäudeecken
eine dauerhaft wirksame vertikale Wind-
sperre angeordnet wird und folgende Vor-
aussetzungen erfüllt sind:
– Die Außenwandbekleidung muss luft-
durchlässig sein, es gilt:
Fläche der Öffnungen
Fläche der Außenwandbekleidung
≥
0,75%
– Die Dicke der Luftschicht im Hinterlüf-
tungsraum muss kleiner 100 mm sein.
Schnee- und Vereisungslasten müssen nur
bei besonderen klimatischen Bedingungen
berücksichtigt werden. Lasten aus Werbe-
anlagen, Sonnenschutzvorrichtungen etc.
sind in der Regel unabhängig von der Au-
ßenwandbekleidung in die tragenden Wän-
de einzuleiten. Der statische Nachweis der
Fassadentafeln selbst erfolgt im Allgemei-
nen nach der jeweiligen Zulassung. Die Zu-
lassungen enthalten Angaben bezüglich der
zulässigen Biegespannungen, der maximal
zulässigen Befestigungsabstände der Fassa-
dentafeln und der zu verwendenden Befes-
tigungsmittel (Niete, Schrauben etc.) meist
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Gleitpunkt
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Der Fassadenaufbau
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