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FASSADE 5/2016

Anforderungen und Nachweise für kraftbetätigte Tür-

und Torsysteme – aktueller Stand

Kraftbetätigte Türen und Tore sind sowohl Bauprodukte als auch

Maschinen und es gelten die Regeln der BauPVO und der Maschi-

nenrichtlinie (MRL). Für kraftbetätigte Tore gelten die Anforde-

rungen und Regeln der CE-Kennzeichnung gemäß Produktnorm

EN 13241-1 sowie eine zusätzliche Konformitätserklärung ge-

mäß MRL, für die aber keine weitere CE-Kennzeichnung erforder-

lich ist. Bei kraftbetätigten Türen (Automatiktüren) ist das Verfah-

ren anders, weil es für diese Produkte keine gültige Produktnorm

gibt. Zwar existieren mit EN 14351-1 und EN 16361 zwei Produkt-

normen. Diese können jedoch nicht angewendet werden, weil die-

se aus dem Geltungsbereich der EN 14351-1 entfallen sind und die

EN 16361 nicht harmonisiert ist. Deshalb sind kraftbetätigte Türen

gemäß MRL bzw. EN 16005 in den Markt zu bringen und zu kenn-

zeichnen.

Definitionen gemäß BauPVO und MRL.

Bei allen kraftbetätigten Bauelementen sind die elektrische und die

funktionale Sicherheit nachzuweisen. Die elektrischen Anforderun-

gen beziehen sich im Wesentlichen auf die Vermeidung eines elek­

trischen Schlages,Verbrennung sowie gesundheitsschädlichen Aus-

gasungen bei der Erwärmung im Betrieb. Die Prüfungen erfolgen

gemäß EN 60335-2-103.

Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Türen und Tore.

Die funktionale Sicherheit wird in der EN 16005 und fprEN 12453

konkretisiert. Es wird grundsätzlich eine „Einfehlersicherheit“ vo-

rausgesetzt, bei der nicht davon ausgegangen wird, dass sich zwei

Fehlerereignisse zur gleichen Zeit ergeben. Trotzdem muss auch

der Einzelfehler erkannt werden und darf nicht zu einer Gefähr-

dung von Nutzern führen. Die umfangreiche Prüfung erfolgt ge-

mäß EN 13849-1 und führt zu einer Klassifizierung in einem Per-

formance Level. Zur Unterstützung der Hersteller von Türen, Toren

und Antrieben hat das ift Rosenheim den Prüfbereich „Sicherheit

elektrischer Bauteile (SEB)“ mit entsprechenden Prüfeinrichtun-

gen für die funktionale und elektrische Sicherheit aufgebaut. Die

erforderliche Akkreditierung durch den DAAKs wurde erteilt, so

dass auch in diesem Bereich das ift Rosenheim dem bewährten

Motto „Alle Prüfungen aus einer Hand“ gerecht wird.

F+E Projekt – Barrierefreiheit von Bauelementen

Barrierefreies Bauen ist zur zentralen gesellschaftlichen Aufgabe

geworden und wird immer stärker eingefordert. Allerdings gibt es

bei der Festlegung, was barrierefreie Fenster und Türen sind, er-

hebliche Unklarheiten, weil es an konkreten und praxisgerech-

ten Orientierungshilfen für Entwicklung, Konstruktion, Planung,

Ausschreibung und Ausführung fehlt. Das 2015 gestartete For-

schungsvorhaben soll praxisnahe Anforderungs- und Bewertungs-

profile für unterschiedlichste Nutzergruppen und Anwendungsfäl-

le von Fenstern und Türen definieren. Die Erkenntnisse sollen bis

Ende 2017 zu Einsatzempfehlungen für barrierefreie Fenster und

Türen führen. Am 06. April 2016 kamen die beteiligten Industrie-

partner, Mitglieder des projektbegleitenden Ausschusses sowie die

Forschungsstelle in Rosenheim zum ersten Projekttreffen zusam-

men. Es wurden die grundlegenden Anforderungen und planeri-

sche Vorgaben aus Gesetzen, Normen und Regelwerken diskutiert

und festgelegt sowie die nächsten Arbeitsschritte besprochen. Ein

Highlight war ein praktisches Übungsmodul, bei dem die Teilneh-

mer mittels Simulationen die Schwierigkeiten von Menschen mit

Handicap selbst erleben durften.

www.forschungsinitiative.de www.ift-rosenheim.de/aktuelle-forschungsprojekte

Erfahrung im Rollstuhl und bei der Ermittlung von Bedienkräften.

Automation bei Türen und Toren

F+E Projekt Barrierefreiheit

Forschung + Technik: Neues vom ift Rosenheim