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glas+rahmen

10.18

verbände

94

verbände

4 fragen

1. Worin liegt der Unterschied von begeh-

baren zu betretbaren Verglasungen?

Der Unterschied liegt in der Nutzung der Verglasungen.

Begehbare Verglasungen werden plan- und regelmäßig

von vielen Menschen genutzt, und müssen eine hohe

Belastung standhalten, die im Teil 5 der 18008 mit 5 kN/

m² angegeben ist. Hingen werden Verglasungen, die un-

ter den Teil 6 fallen, nur zur Instandhaltungsmaßnah-

men, wie z.B. zur Reinigung oder zur Wartung von An-

lagen, betreten. Dabei werden die Verglasungen nicht

so hoch belastet wie begehbare Verglasungen, da sie nur

von Wartungspersonal betreten werden. Weiter werden

im Teil 6 auch Verglasungen behandelt, die durchsturz-

sicher sind. Durchsturzsichere Verglasungen sind sol-

che, die sich neben Wegen, die bei Instandhaltungsmaß-

nahmen betreten werden, befinden. Diese sind nicht mit

absturzsichernden Verglasungen zu verwechseln, an die

andere Anforderungen gestellt werden, welche im Teil 4

der DIN 18008 beschrieben sind.

2. Wann ist eine Verglasung betretbar, und

wie ist sie durchsturzsicher auszuführen?

Betretbar sind die Flächen, die für Arbeiten begangen

werden müssen. Dazu können auch Verglasungen zäh-

len, wohingegen durchsturzsichere Verglasungen an sol-

che Arbeitsflächen angrenzen. Dies können, gem. Teil 6,

auch geneigte Verglasungen mit einemWinkel zw. 0 und

100 Grad sein. Auch können die angrenzenden Vergla-

sungen einen Höhenversatz aufweisen. So zählen Ver-

glasungen, die bis 90 cm über oder bis zu 30 cm unter-

halb der Standfläche liegen, zu den durchsturzsichern-

den Verglasungen. An Verglasungen über 90 cm wer-

den keine Anforderungen gestellt, Verglasungen unter

30 cm unterhalb der Verglasungen sind nicht Gegen-

stand der Norm und müssen anders bewertet werden.

Befinden sich Verglasungen mehr als zwei Meter neben

den Arbeitsflächen, gelten keine Anforderungen gem.

der DIN 18008-6.

3. Welche Anforderungen werden an die

Verglasung gestellt?

Grundlegend werden Anforderungen an die Verglasun-

gen insoweit gestellt, dass sie gemäß ihrer Lagerung den

jeweiligen Teilen der DIN 18008 entsprechen müssen.

Wenn die Verglasung z.B. linienförmig gelagert ist, sind

die Anforderungen gemäß Teil 2 zu erfüllen. Drahtglas

wird für betretbare und durchsturzsichere Verglasun-

gen generell ausgeschlossen. Im Teil 6 werden auch kei-

ne Glasaufbauten beschrieben, deren Nachweise bereits

geführt wurden. Daher sind alle Verglasungen zu prüfen

oder zu berechnen.

Bei betretbaren Verglasungen wird eine Last von 1,5

kN (ca. 150 kg) vorgegeben, die auf eine Fläche von 10

cm x 10 cm an der ungünstigsten Stelle der Verglasung

aufgebracht wird. Für die Wartungsarbeiten dürfen auch

nicht unzählige Werkzeuge auf die Verglasung mitge-

nommen werden. Die Norm sieht vor, dass eine solche

Scheibe nur durch eine einzelne Person betreten werden

darf, die Werkzeuge mitführt, deren Gewicht auf 4,0 kg

beschränkt ist. Eine Ausnahme ist ein wassergefüllter

Kunststoffeimer mit zehn Liter Fassungsvermögen.

Die Durchsturzsicherheit kann z.B. durch einen Bau-

teilversuch nachgewiesen werden. Dazu wird ein Dop-

pelreifen mit 50 kg Gewicht aus einer definierten Höhe

auf die Scheibe fallen gelassen. Dabei darf der Doppelrei-

fen die Verglasung nicht durchdringen oder die Vergla-

Betretbare Verglasungen

Anfang 2018 wurde der letzte Teil der Normenreihe DIN 18008

veröffentlicht. Mit dem Teil 6 „Zusatzanforderungen an zu Instand-

haltungsmassnahmen betretbare Verglasungen und an durch­

sturzsichere Verglasungen“ werden diese Verglasungen geregelt.

Betretbare

Verglasungen

sind nicht zu

vergleichen mit

begehbaren

Verglasungen.

Es gelten

völlig andere

Anforderungen.

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