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glas+rahmen

10.17

verbände

49

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

5

Firma

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

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Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 17 „Verglasen mit Isolierglas“

29,80

Stand 10/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

men zur Gefahrenabwehr im Versagensfall, wie eine Split-

tersicherung, Vordächer o.ä. vorzusehen.“

Wie bisher ist die Verwendung von heißgelagertem ESG

bis vier Meter Höhe kein Problem. Nur müssen jetzt ab

dieser Höhe mehrere Dinge beachtet und umgesetzt wer-

den. Verbaut man heißgelagertes ESG, muss dieses in ein

Isolierglas integriert sein, oder es müssen Maßnahmen

ergriffen werden, um die Verkehrsflächen vor herabfal-

lenden Splittern zu schützen. Mit dieser Formulierung

wird die Verwendung von ESG stark eingeschränkt. Ge-

gen diese Anwendungseinschränkung hat der Bundes-

innungsverband des Glaserhandwerks mehrmals Ein-

spruch erhoben, leider ohne Erfolg. Die MVV TB bie-

tet auch Erleichterungen für die Verwendung von Glas.

So müssen die Technischen Richtlinien (DIN 18008-2)

nicht für Dachflächenfenster in Wohnungen und Räu-

men ähnlicher Nutzung und einer Lichtfläche bis 1,6

Quadratmeter sowie für Kultur- und Produktionsge-

wächshäuser angewendet werden. Für die Bemessung

von Glas gilt weiterhin die Normenreihe DIN 18008. Aus

dieser können sich noch weitere Regelungen, Begren-

zungen oder Erleichterungen ergeben.

4. Wird es weiterhin Kennzeichnungen mit

dem Ü-Zeichen geben?

Für Bauprodukte, die nicht durch eine harmonisierte

Norm geregelt sind oder von einer solchen Norm we-

sentlich abweichen, werden weiterhin die nationalen

Kennzeichen, wie das Ü-Zeichen, und die Zulassungen

wie abZ, abP und ZiE gefordert. Das nationale Ü-Zei-

chen, das für Qualität und Sicherheit steht, wird es auch

weiterhin geben. Beispielsweise kann es für vorgefertig-

te absturzsichernde oder begehbare Verglasungen ver-

geben werden.

5. Gibt es bei der MVV TB eine neue Zielsetzung?

Trotz der unterschiedlichen Ansätze der Bauregelliste

und der Musterverwaltungsvorschrift Technische Bau-

bestimmungen verfolgen beide Regelwerke das gleiche

Ziel, die hohen Standards und die Sicherheit bei der Er-

richtung von Bauwerken in Deutschland zu gewährleis-

ten. Leider geht die Einführung der MVV TB, wie be-

schrieben, mit herben Einschnitten bei der Verwendung

von ESG einher.

stefan wolter

Die Technischen Richtli-

nien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.

Teil A:

Technische Baubestimmungen, die bei der

Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu

beachten sind

Teil B:

Technische Baubestimmungen für Bautei-

le und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den

in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestim-

mungen zu beachten sind

Teil C:

Technische Baubestimmungen für Baupro-

dukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und

Bauarten

Teil D:

Bauprodukte, die keines Verwendbarkeits-

nachweises bedürfen

GLIEDERUNG MVV TB