glas+rahmen
10.17
verbände
49
Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
5
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Verlagsanstalt Handwerk GmbH
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TITEL
PREIS
TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
37,80
€
TR 17 „Verglasen mit Isolierglas“
29,80
€
Stand 10/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
men zur Gefahrenabwehr im Versagensfall, wie eine Split-
tersicherung, Vordächer o.ä. vorzusehen.“
Wie bisher ist die Verwendung von heißgelagertem ESG
bis vier Meter Höhe kein Problem. Nur müssen jetzt ab
dieser Höhe mehrere Dinge beachtet und umgesetzt wer-
den. Verbaut man heißgelagertes ESG, muss dieses in ein
Isolierglas integriert sein, oder es müssen Maßnahmen
ergriffen werden, um die Verkehrsflächen vor herabfal-
lenden Splittern zu schützen. Mit dieser Formulierung
wird die Verwendung von ESG stark eingeschränkt. Ge-
gen diese Anwendungseinschränkung hat der Bundes-
innungsverband des Glaserhandwerks mehrmals Ein-
spruch erhoben, leider ohne Erfolg. Die MVV TB bie-
tet auch Erleichterungen für die Verwendung von Glas.
So müssen die Technischen Richtlinien (DIN 18008-2)
nicht für Dachflächenfenster in Wohnungen und Räu-
men ähnlicher Nutzung und einer Lichtfläche bis 1,6
Quadratmeter sowie für Kultur- und Produktionsge-
wächshäuser angewendet werden. Für die Bemessung
von Glas gilt weiterhin die Normenreihe DIN 18008. Aus
dieser können sich noch weitere Regelungen, Begren-
zungen oder Erleichterungen ergeben.
4. Wird es weiterhin Kennzeichnungen mit
dem Ü-Zeichen geben?
Für Bauprodukte, die nicht durch eine harmonisierte
Norm geregelt sind oder von einer solchen Norm we-
sentlich abweichen, werden weiterhin die nationalen
Kennzeichen, wie das Ü-Zeichen, und die Zulassungen
wie abZ, abP und ZiE gefordert. Das nationale Ü-Zei-
chen, das für Qualität und Sicherheit steht, wird es auch
weiterhin geben. Beispielsweise kann es für vorgefertig-
te absturzsichernde oder begehbare Verglasungen ver-
geben werden.
5. Gibt es bei der MVV TB eine neue Zielsetzung?
Trotz der unterschiedlichen Ansätze der Bauregelliste
und der Musterverwaltungsvorschrift Technische Bau-
bestimmungen verfolgen beide Regelwerke das gleiche
Ziel, die hohen Standards und die Sicherheit bei der Er-
richtung von Bauwerken in Deutschland zu gewährleis-
ten. Leider geht die Einführung der MVV TB, wie be-
schrieben, mit herben Einschnitten bei der Verwendung
von ESG einher.
stefan wolter
Die Technischen Richtli-
nien des Glaserhand-
werks sind unverzicht-
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs-
praxis.
Teil A:
Technische Baubestimmungen, die bei der
Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu
beachten sind
Teil B:
Technische Baubestimmungen für Bautei-
le und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den
in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestim-
mungen zu beachten sind
Teil C:
Technische Baubestimmungen für Baupro-
dukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und
Bauarten
Teil D:
Bauprodukte, die keines Verwendbarkeits-
nachweises bedürfen
GLIEDERUNG MVV TB