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glas+rahmen

10.17

verbände

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verbände

5 fragen

1. Was sind die Hintergründe der MVV TB?

Mit der MVV TB wird das Urteil des Europäischen Ge-

richtshofs vom Oktober 2014 umgesetzt, das die deut-

sche Praxis der Nachregelung von harmonisierten Bau-

produkten als Verstoß gegen EU-Recht wertet. ImGrun-

de wurden viele Inhalte von der BRL in die MVV TB

übernommen. So sind der Aufbau, die Gliederung und

die Unterteilung ähnlich wie in der BRL, jedoch verfol-

gen die beiden Dokumente unterschiedliche Vorgehens-

weisen. Die BRL hat bisher die Bauprodukte aufgeführt

und diese bei Bedarf nachgeregelt. Die MVV TB hin-

gegen regelt die Anwendung der Bauprodukte und nur

zum Teil die Bauprodukte selbst. Weiter regelt sie die

Zulassung und die Kennzeichnung der Bauprodukte. So

gilt für harmonisierte Normen, dass nur das CE-Zeichen

vergeben werden und keine Nachregelung erfolgen darf.

2. Was muss das Glaserhandwerk künftig

beachten?

Für das Glaserhandwerk ändert sich künftig mit der Ein-

führung der MVV TB nur wenig von großer Tragwei-

te. Ein für das deutsche Baurecht wichtiges Bauprodukt

wurde mit der MVV TB abgeschafft. Das heißgelagerte,

thermisch vorgespannte Kalknatron-Einscheibensicher-

heitsglas, kurz ESG-H, nach BRL gibt es nicht mehr. Das

ESG-H nach BRL konnte nicht in die MVV TB über-

nommen werden, weil die zusätzlichen Anforderungen

an die Haltezeit von vier Stunden und die Fremdüber-

wachung gegen eine bereits harmonisierte Europäische

Norm, die DIN EN 14179 „Glas im Bauwesen - Heißge-

lagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einschei-

bensicherheitsglas“, verstößt. Daraus folgt, dass künftig

nur noch heißgelagertes ESG gemäß DIN EN 14179 ver-

wendet werden darf.

3. Welche Folgen hat die Einführung der

MVV TB für den Einsatz von ESG?

Der Nachteil von ESG gemäß DIN EN 14179 ist, dass es

gegenüber dem ESG-H gemäß BRL eine höhere Versa-

genswahrscheinlichkeit aufweist. Da jetzt nur noch ein

Bauprodukt mit einer geringeren Versagenswahrschein-

lichkeit verbaut werden darf, wurde in der MVV TB

die Verwendung von heißgelagerten ESG eingeschränkt.

Dort heißt es:

„Werden Scheiben nach DIN EN 14179-2 derart eingebaut,

dass deren Oberkante mehr als 4 m über Verkehrsflächen

liegt, dürfen sie nur in Mehrscheiben-Isolierverglasungen

Verwendung finden. Alternativ sind konstruktiv Maßnah-

Einsatz von ESG eingeschränkt

Ende August 2017 wurde die Musterverwaltungsvorschrift Technische

Baubestimmungen (MVV TB) vom Deutschen Institut für Bautechnik

(DIBt) veröffentlicht. Damit ist der erste Schritt für die Ablösung

der Bauregelliste (BRL) gemacht. Durch die Einführung in das jeweili-

ge Landesbaurecht erlangt die MVV TB Rechtskraft. Bis dahin ist die

BRL weiterhin gültig.

Nach MVV TB dürfen

ESG-Scheiben gemäß

DIN EN 14179 ab einer

Glasoberkante ab vier

Meter Höhe nur noch in

Isolierglas eingesetzt

werden, oder es müssen

konstruktive Maßnah-

men zur Gefahrenab-

wehr im Versagensfall

vorhanden sein.

Foto:© Vössing