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glas+rahmen

08.17

verbände

49

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

4

Firma

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Straße

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

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Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 6 „Ganzglasanlagen“

22,80

Stand 08/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

der Hersteller die Anwendung freigegeben hat. Da durch

die Einführung der VV TB die Verwendung von ESG-H

entfällt, wird man sich künftig auf die harmonisierte eu-

ropäische Norm DIN EN 14179 beziehen.

4. Auf welche sicherheitsrelevanten Dinge

wird noch eingegangen?

Ein wichtiger Aspekt, der nicht nur auf Ganzglasanla-

gen zutrifft, ist die Beklebung mit Folien. Hierzu wurde

die DGUV Information 208-014 „Glastüren Glaswände“

herangezogen. Diese Information weist auf die erhöhte

Unfallgefahr hin, die durch das großflächige Bekleben

von monolithischem ESG mit Folie entsteht. Bei einem

Bruch einer solchen mit Folie beklebten ESG-Scheibe

entstehen große Schollen, die als ganze Stücke herabfal-

len können und somit das Verletzungsrisiko erhöhen.

Die Empfehlung in der Technischen Richtlinie Nr. 6

geht so weit, dass von dem großflächigen Bekleben mit

Folie auf monolithischem ESG abgeraten wird. Wenn

dennoch Scheiben großflächig beklebt werden sollen,

wird zur Verwendung von VSG bzw. VG geraten, da es

im Falle eines Schadens nicht zu einer Schollenbildung

kommt. Neben den Vorgaben zur Verwendung von Fo-

lien wird von dem nachträglichen Sandstahlen von ESG

abgeraten. Hier liegen die Gründe direkt in der DIN

EN 12150, die das nachträgliche Sandstrahlen von ther-

misch vorgespanntem Glas nicht behandelt. Das Prob-

lem beim Sandstrahlen ist, dass nicht mit Sicherheit be-

stimmt werden kann, wie sich das Strahlen auf die Fes-

tigkeit der ESG-Scheibe auswirkt. Die Empfehlung ist

ebenfalls, das Sandstrahlen auf VSG oder VG Scheiben

durchzuführen.

Fazit

Die Errichtung von Ganzglasanlagen ist nicht nur in der

Planung, sondern auch in der Umsetzung sehr komplex.

Als Folge des Wegfalls der Vier-Meter-Regel sind weitere

bürokratische und baurechtliche Hürden hinzugekom-

men. Daher soll mit der Technischen Richtlinie Nr. 6

eine Hilfe geboten werden, die die Konstruktion von

Ganzglasanlagen erleichtert. Dennoch muss im Einzel-

fall die baurechtliche Situation mit den Bauaufsichtsbe-

hörden abgeklärt werden.

stefan wolter

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.

Dimensionierungsvor-

schläge der Technischen

Richtlinie Nr. 6 für Glas-

türen, wie sie in Türzar-

gen oder in Ganzglas-

anlagen verbaut werden

können

Typ mit Skizze

max. Größen je Element

Mindestglasdicken

Türblatt in Zarge

bis 2,1 m²

Über 2,1 m² bis 3 m²

ESG 8 mm, VSG aus TVG oder ESG 44x

ESG 10 mm, VSG aus TVG oder ESG 55x

Türblatt in einer

Ganzglasanlage TYP 1 bis 24

bis 2,75 m²

Über 2,75 m² bis 3,8 m²

ESG 10 mm, VSG aus TVG oder ESG 55x

ESG 12 mm, VSG aus TVG oder ESG 66x

Schiebetüren

(im Innenbereich)

bis 4 m²

Über 4 m² bis 6 m²

ESG 8 mm, VSG aus TVG oder ESG 44x

ESG 10 mm, VSG aus TVG oder ESG 55x

Schiebewände/Faltwände

bis 4,5 m²

ESG 10 mm, VSG aus TVG oder ESG 55x

variable Art und Anzahl der Zwischenlage (jedoch mind. 0,76 mm dicke Folie)

siehe Kapitel 6.3.1 und 6.3.2

Nr.

6

1.Auflage2017

Ganzglasanlagen

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks