Previous Page  48 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 48 / 60 Next Page
Page Background

glas+rahmen

08.17

verbände

48

verbände

4 fragen

1. Was war der ausschlaggebende Punkt für

die Erstellung der TR Nr.6?

Ganzglasanlagen und andere Glaskonstruktionen wur-

den bis vor einigen Jahren immer unter dem Gesichts-

punkt der Vier-Meter-Ausnahmeregel errichtet. Die-

se Ausnahme besagte, dass bei Konstruktionen, deren

Oberkanten nicht höher als vier Meter über eine Ver-

kehrsfläche liegen, die Technischen Regeln nicht ange-

wendet werden müssen. Diese Ausnahme wurde mit der

baurechtlichen Einführung der DIN 18008 ersatzlos ge-

strichen. Da diese Norm die Bauart von Ganzglasanla-

gen nur unzureichend beschreibt, insbesondere die üb-

lichen Glasbohrungen und die Anwendung beweglicher

Glaselemente, hat der Wegfall der Vier-Meter-Ausnah-

meregelung zur Folge, dass Ganzglasanlagen einer Zu-

stimmung im Einzelfall bedürfen. Da die Beantragung

einer ZiE ein sehr langwieriges und teures Verfahren ist,

eignet sie sich nicht für Konstruktionen und Bauarten,

die so häufig errichtet werden, wie zum Beispiel Ganz-

glasanlagen.

2. Was beschreibt die TR 6?

Die Technische Richtlinie Nr. 6 beschreibt, wie Ganz-

glasanlagen bisher nach den anerkannten Regeln der

Technik errichtet wurden und welche Möglichkeiten es

dafür gibt. Natürlich können nicht alle Konstruktions-

möglichkeiten aufgezeigt oder neue innovative Techni-

ken beschrieben werden, wohl aber die üblichen Bau-

arten. So bezieht sich die Technische Richtlinie Nr. 6,

in Bezug auf Ausschnitte und Bohrungen, auf die Pro-

duktnorm für Einscheiben-Sicherheitsglas, die DIN EN

12150. Für die Eigenschaften der Punkthalter und der li-

nienförmigen Lagerung wird sich auf die Normenreihe

DIN 18008 bezogen. Der Bezug erfolgt allerdings nicht

vollständig, weil die DIN 18008 nicht die Bohrlochab-

stände zulässt, wie sie für solche Konstruktionen nötig

sind. Da sich die DIN 18008 auf die DIN EN 12150 be-

zieht, wurden die zulässigen Abstände aus dieser Norm

herangezogen. Müssen oder sollen diese Abstände un-

terschritten werden, ist in jedem Fall ein Nachweis zu

führen.

3. Welche Glasarten werden empfohlen?

Über die empfohlenen Glasarten wurde im Arbeitskreis

lange diskutiert, mit dem Ergebnis, dass für monolithi-

sche Glasscheiben nur ESG-H empfohlen wird. Die Wahl

fiel auf ESG-H, weil dieses Produkt gegenüber dem „nor-

malen“ ESG eine weit verminderte Versagenswahrschein-

lichkeit hat. Es gibt auch Stimmen, die sich gegen den

Einsatz von ESG-H aussprechen. Dem steht jedoch das

Argument der Sicherheit entgegen. Kommt es bei Ganz-

glasanlagen, die aus Seitenteilen und einen Oberlicht be-

stehen, zum Glasbruch einer Scheibe, kann die gesamte

Anlage zerstört werden. Um dieses Risiko zu vermindern,

entschied man sich für die Verwendung von ESG-H. Als

weitere Glasarten werden VSG aus FG, TVG und ESG-H

empfohlen sowie VG aus TVG und ESG-H, wenn sie gem.

DIN EN 12600 die Pendelschlagklasse 2(B)2 erfüllen und

Technische Richtlinie

für Ganzglasanlagen

Die Technische Richtlinie Nr. 6 des Glaserhandwerks beschreibt

die Rahmenparameter für den Bau von Ganzglasanlagen. Neben

den baulichen Möglichkeiten, wird in dem Hilfsmittel für Planer und

Ausführende auch die baurechtliche Situation betrachtet.

Mit der Einführung der

DIN 18008 wurde die

Ausnahmeregelung für

Ganzglasanlagen, deren

Oberkanten die Vier-

Meter-Marke nicht

überschreiten, ersatzlos

gestrichen.

Foto: © Wolter