glas+rahmen
05.17
verbände
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Der bereits vom Landes- und Bundesinnungsverband hoch deko-
rierte Werner Schlagheck wurde vom Glaserinnungsverband Nord-
rhein-Westfalen für seine zukunftsorientierten Entwicklungen und
kreativen Ideen zu Gunsten des Glaserhandwerks mit einer neu
geschaffenen Auszeichnung geehrt - dem Goldenen Glasschneider.
Landesinnungsmeister Hermann Fimpeler überreichte die Urkunde
mitsamt eingelegtem vergoldetem Glasschneider am 8. April im
Rahmen der Frühjahrs-Mitgliederversammlung des Bundesinnungs-
verbandes des Glaserhandwerks. Die BIV-Delegierten hatten einen
Teil ihrer Sitzung eigens in ein Festzelt auf dem Firmengrundstück
von Schlagheck verlegt, weil dieser dort im großen Rahmen seine
neue Wintergarten-Ausstellung eröffnete. Spürbar überrascht und
kurzzeitig ungewohnt sprachlos nahm Werner Schlagheck die hohe
Auszeichnung entgegen. Der dynamische Firmenchef ist Meister
im Glaserhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk und
führt im südwestlich von Münster gelegenen Dülmen-Buldern einen
Fachbetrieb für Glas-, Fenster-, Wintergarten- und Orangeriebau.
Hermann Fimpeler (2.v.r.), Landesinnungsmeister des GIV NRW, überreichte
Werner Schlagheck den Goldenen Glasschneider. Zu den Gratulanten gehör
ten Bundesinnungsmeister Martin Gutmann (l.) und Landrat Dr. Christian
Schulze Pellengahr.
HÖCHSTE EHRUNG FÜR WERNER SCHLAGHECK
„Es wurden aus
Unwissenheit und
aufgrund mangeln
den Fachwissens
fachlich und juris
tisch fehlerhafte
Gutachten erstellt.“
Udo Pauly
immer größere Bedeutung. Die in diesem Zusammenhang
in überdurchschnittlichem Maß gestiegenen technischen
und juristischen Anforderungen werden an einen öffent-
lich bestellten und vereidigten Sachverständigen gestellt.
Sie erfordern zunehmend einen hochqualitativen und ef-
fektiven Wissensstand, der nicht nur im Schadensfall, son-
dern natürlich auch im eigenen Betrieb zwangsläufig zum
Tragen kommt. Die Schadensfälle und die darauf folgenden
Auseinandersetzungen mehren sich mit den gestiegenen
Ansprüchen unserer Auftraggeber und dem technischen
Fortschritt. Vom Streit betroffene Gerichte, Privatperso-
nen, Kollegen und Behörden sind hierbei auf Aussagen
der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
zwingend angewiesen. Der Bedarf an Bera-
tung und Aufklärung durch neutrale Dritte
steigt kontinuierlich.
g+r:
Was müssen Interessenten für die Aus-
bildung mitbringen, und wie lange dauert ei-
ne Ausbildung zum Sachverständigen im Gla-
serhandwerk?
pauly:
Voraussetzung zur Teilnahme ist die
bestandene Prüfung des allgemeinen Teils
der Sachverständigenausbildung bei der ört-
lichen, für den Anwärter zuständigen Hand-
werkskammer. Ferner sind ein überdurch-
schnittliches Fachwissen und fachliche Fä-
higkeiten erforderlich. Dieses Wissen sollte
durch Ausbildung, durch langjährige Be-
rufserfahrung und durch ständige Weiter-
bildung auf dem neuesten Stand sein. Ne-
ben einer langjährigen Berufserfahrung in
führender Position eines Betriebes, der in
der Handwerksrolle eingetragen ist, steht
die charakterliche und persönliche Eignung im Fokus. So
soll der Anwärter die persönliche Eignung, insbesonde-
re die Zuverlässigkeit sowie die körperliche und geistige
Leistungsfähigkeit, entsprechend den Anforderungen des
beantragten Sachgebiets besitzen. Die Haupttätigkeit des
Sachverständigen ist die Erstellung von Gutachten. Die-
se sollen klar und gut verständlich verfasst und für den
Nichtfachmann nachvollziehbar sein. Die Ausbildungs-
dauer liegt zwischen sechs bis neun Monaten und wird mit
einer dreistufigen Prüfung abgeschlossen.
g+r:
Wann und wo startet die nächste Ausbildungsphase?
fimpeler:
Das Ausbildungsangebot richtet sich nach der
Nachfrage. Es werden mindestens sechs Anwärter benötigt,
um die Ausbildung kostendeckend und adäquat zu ver-
mitteln. Für den nächsten Kurs ist eine zentrale Schulung
und Prüfung in Rheinbach (NRW) angedacht. Dieser Kurs
wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2017 beginnen und
im Frühjahr/Sommer 2018 mit der Prüfung abgeschlossen
werden.
jüv
NEUER TERMIN FÜR SACHVERSTÄNDIGEN-SEMINAR
Bild: Vössing
Der Glaserinnungsverband NRW (GIV) hat den Termin für seine
diesjährigen Sachverständigen-Diskussionstage 2017 geändert.
Die Veranstaltung findet nun vom 28. bis 30. September statt.
Veranstaltungsort ist der Schulungsraum des GIV NRW, Kleine Heeg
10 a, 53359 Rheinbach. Eine Inhaltsübersicht der Diskussionstage
wird im Juni veröffentlicht. Die Teilnahmegebühr beträgt für
Mitglieder von Glaserinnungen, die dem Glaserinnungsverband
NRW sowie für Mitglieder von Glaserinnungen, die dem Bundes
innungsverband des Glaserhandwerks angeschlossen sind, 355
Euro, für Nichtmitglieder 555 Euro. In den Preisen sind Getränke
und ein Mittagssnack inbegriffen.
Infos/Anmeldung:
Gesellschaft für berufliche Förderung des
Glaserhandwerks mbH, Kleine Heeg 10a, 53359 Rheinbach, Tel.
02226/5775, Fax 02226/13960,
bildung@glaserhandwerk-nrw.de,
www.glasernrw.deBilder: Vössing