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glas+rahmen

05.17

verbände

51

Der bereits vom Landes- und Bundesinnungsverband hoch deko-

rierte Werner Schlagheck wurde vom Glaserinnungsverband Nord-

rhein-Westfalen für seine zukunftsorientierten Entwicklungen und

kreativen Ideen zu Gunsten des Glaserhandwerks mit einer neu

geschaffenen Auszeichnung geehrt - dem Goldenen Glasschneider.

Landesinnungsmeister Hermann Fimpeler überreichte die Urkunde

mitsamt eingelegtem vergoldetem Glasschneider am 8. April im

Rahmen der Frühjahrs-Mitgliederversammlung des Bundesinnungs-

verbandes des Glaserhandwerks. Die BIV-Delegierten hatten einen

Teil ihrer Sitzung eigens in ein Festzelt auf dem Firmengrundstück

von Schlagheck verlegt, weil dieser dort im großen Rahmen seine

neue Wintergarten-Ausstellung eröffnete. Spürbar überrascht und

kurzzeitig ungewohnt sprachlos nahm Werner Schlagheck die hohe

Auszeichnung entgegen. Der dynamische Firmenchef ist Meister

im Glaserhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk und

führt im südwestlich von Münster gelegenen Dülmen-Buldern einen

Fachbetrieb für Glas-, Fenster-, Wintergarten- und Orangeriebau.

Hermann Fimpeler (2.v.r.), Landesinnungsmeister des GIV NRW, überreichte

Werner Schlagheck den Goldenen Glasschneider. Zu den Gratulanten gehör­

ten Bundesinnungsmeister Martin Gutmann (l.) und Landrat Dr. Christian

Schulze Pellengahr.

HÖCHSTE EHRUNG FÜR WERNER SCHLAGHECK

„Es wurden aus

Unwissenheit und

aufgrund mangeln­

den Fachwissens

fachlich und juris­

tisch fehlerhafte

Gutachten erstellt.“

Udo Pauly

immer größere Bedeutung. Die in diesem Zusammenhang

in überdurchschnittlichem Maß gestiegenen technischen

und juristischen Anforderungen werden an einen öffent-

lich bestellten und vereidigten Sachverständigen gestellt.

Sie erfordern zunehmend einen hochqualitativen und ef-

fektiven Wissensstand, der nicht nur im Schadensfall, son-

dern natürlich auch im eigenen Betrieb zwangsläufig zum

Tragen kommt. Die Schadensfälle und die darauf folgenden

Auseinandersetzungen mehren sich mit den gestiegenen

Ansprüchen unserer Auftraggeber und dem technischen

Fortschritt. Vom Streit betroffene Gerichte, Privatperso-

nen, Kollegen und Behörden sind hierbei auf Aussagen

der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

zwingend angewiesen. Der Bedarf an Bera-

tung und Aufklärung durch neutrale Dritte

steigt kontinuierlich.

g+r:

Was müssen Interessenten für die Aus-

bildung mitbringen, und wie lange dauert ei-

ne Ausbildung zum Sachverständigen im Gla-

serhandwerk?

pauly:

Voraussetzung zur Teilnahme ist die

bestandene Prüfung des allgemeinen Teils

der Sachverständigenausbildung bei der ört-

lichen, für den Anwärter zuständigen Hand-

werkskammer. Ferner sind ein überdurch-

schnittliches Fachwissen und fachliche Fä-

higkeiten erforderlich. Dieses Wissen sollte

durch Ausbildung, durch langjährige Be-

rufserfahrung und durch ständige Weiter-

bildung auf dem neuesten Stand sein. Ne-

ben einer langjährigen Berufserfahrung in

führender Position eines Betriebes, der in

der Handwerksrolle eingetragen ist, steht

die charakterliche und persönliche Eignung im Fokus. So

soll der Anwärter die persönliche Eignung, insbesonde-

re die Zuverlässigkeit sowie die körperliche und geistige

Leistungsfähigkeit, entsprechend den Anforderungen des

beantragten Sachgebiets besitzen. Die Haupttätigkeit des

Sachverständigen ist die Erstellung von Gutachten. Die-

se sollen klar und gut verständlich verfasst und für den

Nichtfachmann nachvollziehbar sein. Die Ausbildungs-

dauer liegt zwischen sechs bis neun Monaten und wird mit

einer dreistufigen Prüfung abgeschlossen.

g+r:

Wann und wo startet die nächste Ausbildungsphase?

fimpeler:

Das Ausbildungsangebot richtet sich nach der

Nachfrage. Es werden mindestens sechs Anwärter benötigt,

um die Ausbildung kostendeckend und adäquat zu ver-

mitteln. Für den nächsten Kurs ist eine zentrale Schulung

und Prüfung in Rheinbach (NRW) angedacht. Dieser Kurs

wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2017 beginnen und

im Frühjahr/Sommer 2018 mit der Prüfung abgeschlossen

werden.

jüv

NEUER TERMIN FÜR SACHVERSTÄNDIGEN-SEMINAR

Bild: Vössing

Der Glaserinnungsverband NRW (GIV) hat den Termin für seine

diesjährigen Sachverständigen-Diskussionstage 2017 geändert.

Die Veranstaltung findet nun vom 28. bis 30. September statt.

Veranstaltungsort ist der Schulungsraum des GIV NRW, Kleine Heeg

10 a, 53359 Rheinbach. Eine Inhaltsübersicht der Diskussionstage

wird im Juni veröffentlicht. Die Teilnahmegebühr beträgt für

Mitglieder von Glaserinnungen, die dem Glaserinnungsverband

NRW sowie für Mitglieder von Glaserinnungen, die dem Bundes­

innungsverband des Glaserhandwerks angeschlossen sind, 355

Euro, für Nichtmitglieder 555 Euro. In den Preisen sind Getränke

und ein Mittagssnack inbegriffen.

Infos/Anmeldung:

Gesellschaft für berufliche Förderung des

Glaserhandwerks mbH, Kleine Heeg 10a, 53359 Rheinbach, Tel.

02226/5775, Fax 02226/13960,

bildung@glaserhandwerk-nrw.de

,

www.glasernrw.de

Bilder: Vössing