Previous Page  49 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 49 / 60 Next Page
Page Background

glas+rahmen

05.17

verbände

49

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

5

Firma

Name

Straße

PLZ/Ort

Datum/Unterschrift

Wenn Sie die besprochenen Bücher bestellen möchten, füllen Sie bitte den Bestellcoupon aus.

Einfach einsenden oder faxen an: 0211/390 98-33

Verlagsanstalt Handwerk GmbH

Buchshop

Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Besuchen Sie uns auf:

www.vh-buchshop.de

ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 6 „Ganzglasanlagen“

22,80

Stand 05/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

Die Technischen Richtli­

nien des Glaserhand­

werks sind unverzicht­

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs­

praxis.

eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeits-

durchführung durch von eingewiesenen fachkundigen

Personen leitet. Zu einigen Teilbereichen der Asbestsa-

nierung bei festgebundenem Asbest sind Erleichterun-

gen in der berufsgenossenschaftlichen Informations-

schrift BGI 664 beschrieben, jedoch nicht speziell zu as-

besthaltigem Fugenkitt für den Glasfalz. Insofern gibt es

keine eigens erstellte Beschreibung der Sanierungsanfor-

derungen und somit imMoment keine Erleichterungen.

Diese sind für Tätigkeiten mit geringer Asbestexpositi-

on möglich, wenn der Nachweis geliefert wird, dass un-

ter anderem eine Asbestkonzentration von 10.000 Fa-

sern/m³ unterschritten wird

TRGS 519 - 2.8 Tätigkeiten mit geringer Exposition

Tätigkeiten mit geringer Exposition sind Arbeiten mit

niedrigem Risiko im Sinne der TRGS 910, bei denen die

Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ unter-

schritten wird (zur Ermittlung der Asbestfaserkonzent-

ration siehe Nummer 4.3 Absatz 1). Werden solche Tätig-

keiten innerhalb von Gebäuden ausgeführt, ist nach Ab-

schluss aller Arbeiten nachzuweisen, dass eine Faserkon-

zentration von 500 F/m³ und ein oberer Poissonwert von

1000 F/m³ in der Raumluft unterschritten wird (Messung

nach VDI 3492).

In der Schweiz wurden im Jahr 2008 Untersuchun-

gen durchgeführt. Sie führten in Folge zu einer Sanie-

rungsanleitung für asbesthaltigen Fensterkitt, die 2011

von der Schweizerischen Versicherungsanstalt (SUVA)

veröffentlicht wurde. Dieses Werk gilt jedoch nicht für

Deutschland. Somit ist das Glaserhandwerk nach dem

derzeitigen Sachstand angehalten, alle Regeln der TRGS

519 zu befolgen. Man hat zunächst davon auszugehen,

dass es sich bei einer Glasfalz-Sanierung um asbesthal-

tigen Kitt handelt und erst durch eine Prüfung der Nach-

weis von asbestfreiem Kitt geführt werden kann. Um ei-

ne Sanierung mit Asbest durchführen zu dürfen, ist eine

Schulung nach dem sogenannten „Asbestschein“ TRGS

519 nachzuweisen und die Sanierung nach den Regelun-

gen durchzuführen, die in der TRGS 519 beschrieben

sind. Dies gilt auch für die Entnahme von Proben. Im

Vorfeld ist die zuständige Arbeitsschutzbehörde von den

Tätigkeiten in Kenntnis zu setzen, die dann eine Geneh-

migung erteilt. Generell wird die örtliche Behörde klä-

ren, welche Art von Sanierung notwendig ist und inwie-

weit der große oder der kleine Asbestschein notwendig

ist. Gibt es hier keine klare Aussage, ist von der Notwen-

digkeit eines „großen Asbestscheins“ auszugehen.

5. Was ist der grosse und der kleine

Asbestschein?

Die Zertifizierung sachkundiger Personen (TRGS 519,

2.7 und 2.8) wird durch einen Lehrgang zum Erwerb

der Sachkunde für ASI-Arbeiten mit Asbest erteilt, den

zahlreiche Institute deutschlandweit anbieten. Der klei-

ne Asbestschein ist ein zweitägiger Lehrgang, bestehend

aus 14 Lerneinheiten, mit anschließender Zertifizierung

und der damit verbundenen Erlaubnis, Arbeiten mit ge-

ringer Asbestexposition durchzuführen. Im großen As-

bestschein, der in einem vier- bis fünftägigen Lehrgang

mit 32 Lerneinheiten absolviert werden kann, werden al-

le Themen der Asbestsanierung behandelt. Mit der Zer-

tifizierung nach TRGS 519 besitzen die Inhaber des gro-

ßen Asbestscheins die Sachkunde, eine Asbestsanierung

fachkundig durchzuführen.

ralph matthis

Nr.

6

1.Auflage2017

Ganzglasanlagen

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks