glas+rahmen
05.17
verbände
49
Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
5
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TITEL
PREIS
TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
37,80
€
TR 6 „Ganzglasanlagen“
22,80
€
Stand 05/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
Die Technischen Richtli
nien des Glaserhand
werks sind unverzicht
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs
praxis.
eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeits-
durchführung durch von eingewiesenen fachkundigen
Personen leitet. Zu einigen Teilbereichen der Asbestsa-
nierung bei festgebundenem Asbest sind Erleichterun-
gen in der berufsgenossenschaftlichen Informations-
schrift BGI 664 beschrieben, jedoch nicht speziell zu as-
besthaltigem Fugenkitt für den Glasfalz. Insofern gibt es
keine eigens erstellte Beschreibung der Sanierungsanfor-
derungen und somit imMoment keine Erleichterungen.
Diese sind für Tätigkeiten mit geringer Asbestexpositi-
on möglich, wenn der Nachweis geliefert wird, dass un-
ter anderem eine Asbestkonzentration von 10.000 Fa-
sern/m³ unterschritten wird
TRGS 519 - 2.8 Tätigkeiten mit geringer Exposition
Tätigkeiten mit geringer Exposition sind Arbeiten mit
niedrigem Risiko im Sinne der TRGS 910, bei denen die
Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ unter-
schritten wird (zur Ermittlung der Asbestfaserkonzent-
ration siehe Nummer 4.3 Absatz 1). Werden solche Tätig-
keiten innerhalb von Gebäuden ausgeführt, ist nach Ab-
schluss aller Arbeiten nachzuweisen, dass eine Faserkon-
zentration von 500 F/m³ und ein oberer Poissonwert von
1000 F/m³ in der Raumluft unterschritten wird (Messung
nach VDI 3492).
In der Schweiz wurden im Jahr 2008 Untersuchun-
gen durchgeführt. Sie führten in Folge zu einer Sanie-
rungsanleitung für asbesthaltigen Fensterkitt, die 2011
von der Schweizerischen Versicherungsanstalt (SUVA)
veröffentlicht wurde. Dieses Werk gilt jedoch nicht für
Deutschland. Somit ist das Glaserhandwerk nach dem
derzeitigen Sachstand angehalten, alle Regeln der TRGS
519 zu befolgen. Man hat zunächst davon auszugehen,
dass es sich bei einer Glasfalz-Sanierung um asbesthal-
tigen Kitt handelt und erst durch eine Prüfung der Nach-
weis von asbestfreiem Kitt geführt werden kann. Um ei-
ne Sanierung mit Asbest durchführen zu dürfen, ist eine
Schulung nach dem sogenannten „Asbestschein“ TRGS
519 nachzuweisen und die Sanierung nach den Regelun-
gen durchzuführen, die in der TRGS 519 beschrieben
sind. Dies gilt auch für die Entnahme von Proben. Im
Vorfeld ist die zuständige Arbeitsschutzbehörde von den
Tätigkeiten in Kenntnis zu setzen, die dann eine Geneh-
migung erteilt. Generell wird die örtliche Behörde klä-
ren, welche Art von Sanierung notwendig ist und inwie-
weit der große oder der kleine Asbestschein notwendig
ist. Gibt es hier keine klare Aussage, ist von der Notwen-
digkeit eines „großen Asbestscheins“ auszugehen.
5. Was ist der grosse und der kleine
Asbestschein?
Die Zertifizierung sachkundiger Personen (TRGS 519,
2.7 und 2.8) wird durch einen Lehrgang zum Erwerb
der Sachkunde für ASI-Arbeiten mit Asbest erteilt, den
zahlreiche Institute deutschlandweit anbieten. Der klei-
ne Asbestschein ist ein zweitägiger Lehrgang, bestehend
aus 14 Lerneinheiten, mit anschließender Zertifizierung
und der damit verbundenen Erlaubnis, Arbeiten mit ge-
ringer Asbestexposition durchzuführen. Im großen As-
bestschein, der in einem vier- bis fünftägigen Lehrgang
mit 32 Lerneinheiten absolviert werden kann, werden al-
le Themen der Asbestsanierung behandelt. Mit der Zer-
tifizierung nach TRGS 519 besitzen die Inhaber des gro-
ßen Asbestscheins die Sachkunde, eine Asbestsanierung
fachkundig durchzuführen.
ralph matthis
Nr.
6
1.Auflage2017
Ganzglasanlagen
TechnischeRichtlinien
desGlaserhandwerks