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glas+rahmen

05.17

verbände

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verbände

5 fragen

Vorsicht beim Auskitten!

Das Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. ist in jüngs-

ter Zeit die Anlaufstelle für die Frage, inwieweit Fenster und Türen

mit asbesthaltigem Kitt verglast wurden und wie mit diesem Produkt

bei der Sanierung und Ausglasung alter Fenster umzugehen ist.

Beim Ausglasen von

verkitteten Fenstern

ist Vorsicht geboten.

Zunächst muss geklärt

werden, ob der Kitt

Asbest enthält. Ob es

für Handwerker einen

vereinfachten Weg für

Prüfung und Sanie­

rungsanforderungen

geben wird, ist derzeit

ungewiss.

1. Wie schädlich ist Asbest?

Asbest ist in fest gebundener Form zunächst nicht direkt

schädlich. Wirklich gefährlich für den Menschen sind

freigesetzte Asbestfasern, die über die Atmung in die Lun-

ge aufgenommen werden und dort die Asbestose verursa-

chen können. Diese Krankheit wurde schon im Jahr 1900

entdeckt und ab 1943 als Berufskrankheit anerkannt. Set-

zen sich Asbestfasern erst einmal in der Lunge fest, kön-

nen diese kaum mehr vom Körper ausgeschieden wer-

den und in Folge eine Entzündung des Lungengewebes

oder Lungenkrebs auslösen. Darum ist grundsätzlich zu

verhindern, dass freie Asbestfasern von kontaminierten

Wänden, Böden, Decken, Dächern oder anderen Gegen-

ständen und insbesondere bei Sanierungsarbeiten durch

Fräsen oder Sägen von Kitt eingeatmet werden.

2. Wie ist der Umgang mit Asbest geregelt?

Die Verwendung von Asbest ist in der Schweiz und Ös-

terreich im Jahr 1990 und in Deutschland 1993 verboten

worden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das in der Natur

vorkommende Silicat-Mineral zahlreichen Werkstoffen

beigemischt, um bessere Produkteigenschaften zu erhal-

ten. So wurde Asbest auch Spachtelmassen, Klebstoffen

und Kitt mit dem Ziel beigemischt, bessere Bindeeigen-

schaften oder eine verbesserte Viskosität zu erhalten.

Seit 2005 ist Asbest europaweit verboten. Die Sanierung

astbesthaltigen Materials ist in Deutschland durch die

„Technischen Regel für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-,

Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519)“

geregelt.

3. In welchen Mengen gibt es asbesthaltigen

Fensterkitt?

Es wurde ein bemerkenswerter Anteil der imMarkt ver-

triebenen Kitte mit Asbest versetzt, aber nicht alle ent-

halten den gefährlichen Inhaltsstoff. So erhielten wir ei-

nerseits eine Stellungnahme der Firma EGO in Gilching,

dass in deren Kitt zu keiner Zeit Asbest zugemischt wur-

de. Aus Berichten der Prüfinstitute kann man anderer-

seits erfahren, dass rund ein Drittel der eingereichten

Proben mit Asbest behaftet sind, zumeist in geringen

Masseanteilen von 1 Prozent. Es gibt aber auch Proben,

die einen hohen Anteil von über 30Prozent haben. Am

Kitt selbst kann man äußerlich nicht erkennen, ob es

sich um asbestfreies oder asbesthaltiges Material han-

delt. Klärung bringt erst die Untersuchung einer Probe

in einem Prüfinstitut. Ist der Kitt asbestfrei, können die

in dem Handwerk üblichen Verfahren angewendet wer-

den. Bei der Sanierung von asbesthaltigem Kitt ist im-

mer nach den Richtlinien TRGS 519 zu verfahren.

4. Wie ist bei der Sanierung von

asbesthaltigem Kitt vorzugehen?

Vom Glaserhandwerk wurden jahrzehntelang mit Kitt

verglaste Fenster, Gewächshausverglasungen oder Shed-

hallenverglasungen saniert. Typisch war die Verwen-

dung von Kittfräse, Aushaumesser oder Heißluftföhn.

Dabei lösen sich, je nach Verfahren, unterschiedliche

Mengen an lungengängigen Asbestfasern aus dem fest-

gebundenen Kitt. So entstehen, je nach Art und Weise

der Sanierung, unterschiedliche Gefährdungspotenzi-

ale. In Deutschland wird für die Sanierung mit asbest-

haltigen Stoffen generell ein sachkundiger Verantwort-

licher mit einer Zertifizierung nach TRGS 519 vorausge-

setzt, der die Arbeiten nach §37 der Gefahrstoffverord-

nung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde meldet,

Bild: Vössing