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glas+rahmen

05.17

technik

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SICHERHEITSGLAS-ANFORDERUNGEN STEIGEN

NEUE DIN 18008, TEILE 1 UND 2

Das Bewusstsein für Sicherheit wächst bei Bauherren nach Ein-

schätzung des Bundesverbandes Flachglas (BF) zusehends. „Ge-

rade bei bodenbündigen Verglasungen sowie imÜberkopfbereich

können durch den Einsatz von Sicherheitsglas Unfälle durch gro-

ße, scharfkantige Glasscherben vermieden werden. Das beziehen

auch immer mehr Bauherren in ihre Planungen beim Hausbau

oder bei der Modernisierung mit ein“, erklärt Jochen Grönegräs,

Hauptgeschäftsführer des Verbandes. In den europäischen Nach-

barländern, wie zum Beispiel Österreich oder Italien, ist Sicher-

heitsglas bereits Pflicht. In der Schweiz schreibt die SIGAB-Richt-

linie 002 „Sicherheit mit Glas“ Sicherheitsglas unterhalb von ei-

nem Meter ab dem 1. Januar 2018 vor. „Bei uns in Deutschland

beschäftigt sich der Normenausschuss NA 005-09-25 AA im Rah-

men der Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1 und 2 mit demThe-

ma. Es wird intensiv daran gearbeitet, die Sicherheit im Bereich

der Verglasungen von Gebäuden signifikant weiter zu erhöhen“,

so Grönegräs.

Trend: Mehr Glas mit sicherem Bruchverhalten

In dem neuen Entwurf des Teil 1 wird bei zugänglichen Vergla-

sungen bis mindestens 0,80 Meter über Verkehrsfläche auf der zu-

gänglichen Seite Glas mit sicheremBruchverhalten gefordert. Die-

ser Trend setzt sich auch im Teil 2 der DIN 18008 fort. „Hier muss

weiterhin bei Überkopfverglasungen zum Schutz von Verkehrsflä-

chen für Einfachverglasungen beziehungsweise die untere Scheibe

von Mehrscheiben-Isolier-

verglasungen nur Verbund-

sicherheitsglas, also VSG

eingesetzt werden“, erklärt

Grönegräs. Infolge des Eu-

GH-Urteils (Rs. C-100/13)

würden aktuell die Rege-

lungen der Musterliste der

Technischen Baubestim-

mungen (MLTB) in die

neue Muster-Verwaltungs-

vorschrift Technische Bau-

bestimmungen (MVV TB)

überführt.

Ziel: Europäische Sicherheitsstandards

Die Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1 und 2 hat unter anderem

zum Ziel, die deutschen Standards auf das europäische Sicher-

heitsniveau anzuheben. „Daher wird die Nachweiserleichterung

für Vertikalverglasungen, die kleiner sind als 1,6 Quadratmeter,

mit Einführung der neuen Teile 1 und 2 entfallen. Mit der deut-

schen Bauaufsicht wird außerdem aktuell darüber gesprochen,

dass im zweiten Schritt auch die bisherige Nachweiserleichterung

der MLTB, also die neue MVV TB, für Dachflächenfenster entfal-

len soll“, berichtet Grönegräs.

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