glas+rahmen
05.17
technik
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SICHERHEITSGLAS-ANFORDERUNGEN STEIGEN
NEUE DIN 18008, TEILE 1 UND 2
Das Bewusstsein für Sicherheit wächst bei Bauherren nach Ein-
schätzung des Bundesverbandes Flachglas (BF) zusehends. „Ge-
rade bei bodenbündigen Verglasungen sowie imÜberkopfbereich
können durch den Einsatz von Sicherheitsglas Unfälle durch gro-
ße, scharfkantige Glasscherben vermieden werden. Das beziehen
auch immer mehr Bauherren in ihre Planungen beim Hausbau
oder bei der Modernisierung mit ein“, erklärt Jochen Grönegräs,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes. In den europäischen Nach-
barländern, wie zum Beispiel Österreich oder Italien, ist Sicher-
heitsglas bereits Pflicht. In der Schweiz schreibt die SIGAB-Richt-
linie 002 „Sicherheit mit Glas“ Sicherheitsglas unterhalb von ei-
nem Meter ab dem 1. Januar 2018 vor. „Bei uns in Deutschland
beschäftigt sich der Normenausschuss NA 005-09-25 AA im Rah-
men der Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1 und 2 mit demThe-
ma. Es wird intensiv daran gearbeitet, die Sicherheit im Bereich
der Verglasungen von Gebäuden signifikant weiter zu erhöhen“,
so Grönegräs.
Trend: Mehr Glas mit sicherem Bruchverhalten
In dem neuen Entwurf des Teil 1 wird bei zugänglichen Vergla-
sungen bis mindestens 0,80 Meter über Verkehrsfläche auf der zu-
gänglichen Seite Glas mit sicheremBruchverhalten gefordert. Die-
ser Trend setzt sich auch im Teil 2 der DIN 18008 fort. „Hier muss
weiterhin bei Überkopfverglasungen zum Schutz von Verkehrsflä-
chen für Einfachverglasungen beziehungsweise die untere Scheibe
von Mehrscheiben-Isolier-
verglasungen nur Verbund-
sicherheitsglas, also VSG
eingesetzt werden“, erklärt
Grönegräs. Infolge des Eu-
GH-Urteils (Rs. C-100/13)
würden aktuell die Rege-
lungen der Musterliste der
Technischen Baubestim-
mungen (MLTB) in die
neue Muster-Verwaltungs-
vorschrift Technische Bau-
bestimmungen (MVV TB)
überführt.
Ziel: Europäische Sicherheitsstandards
Die Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1 und 2 hat unter anderem
zum Ziel, die deutschen Standards auf das europäische Sicher-
heitsniveau anzuheben. „Daher wird die Nachweiserleichterung
für Vertikalverglasungen, die kleiner sind als 1,6 Quadratmeter,
mit Einführung der neuen Teile 1 und 2 entfallen. Mit der deut-
schen Bauaufsicht wird außerdem aktuell darüber gesprochen,
dass im zweiten Schritt auch die bisherige Nachweiserleichterung
der MLTB, also die neue MVV TB, für Dachflächenfenster entfal-
len soll“, berichtet Grönegräs.
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