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glas+rahmen

04.17

technik

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sichtlich 2. Jahreshälfte 2017) auf-

genommen wird. Ziel ist, das Ver-

letzungsrisiko, vor allem für Kin-

der, zu reduzieren; Musterbeispiel

sind die typischen Fenstertüren zur

Terrasse. Die berühmt-berüchtig-

ten Lichtausschnitte in Innentü-

ren sind hiervon leider nicht er-

fasst, denn die DIN 18008 gilt zwar

auch für Glas im Innenausbau (z. B.

Trennwände), aber nicht für Türen.

Hier können gegebenenfalls ande-

re Anforderungen bestehen, die die

Verwendung von Sicherheitsglas

verlangen – sinnvoll ist sie sowieso.

Mit der Normänderung wird sich

die Situation in Deutschland an an-

dere europäische Länder, wie z. B.

Italien, Belgien oder Niederlande,

angleichen, wo bereits heute – und

teilweise auch für weitere Anwen-

dungsbereiche – Sicherheitsglas

vorgeschrieben ist. Die Normän-

derung kann dann in Deutschland

zum Anlass genommen werden,

das Thema Sicherheitsglas auch bei

Berufsgenossenschaften, Versiche-

rungen etc. weiter voranzutreiben.

Oft wird das Gewichtsargument

entgegengehalten. Dazu ist zu sagen:

ESG ist bekanntlich nicht schwerer

als Float, und durch sein günstigeres

statisches Verhalten kann die ESG-

Scheibe oft sogar dünner, also leich-

ter sein als die Float-Scheibe, die sie

ersetzt. Auch VSG gibt es in dün-

nen Ausführungen. Und die zu er-

setzende Float-Scheibe wäre ja auch

nicht in jedem Fall nur 4 mm dick

gewesen. Natürlich verdoppelt sich

das Gewicht, wenn statt 4 mm Float

8 mm VSG eingesetzt wird – aber

das betrifft nur einen Bruchteil der

Anwendungen.

Fazit

Die DIN 18008 ist viel besser als

der Ruf, den sie in manchen Krei-

sen von Verarbeitern hat. Sie hat

die Bemessung von Glas aktuellem

Ingenieurswissen angepasst. Eine

verantwortungsvolle, zeitgemäße

Bemessung ist die logische Kon-

sequenz. Das tatsächliche Problem

der Bemessung kleinerer Schei-

ben ist erkannt und wird durch

eine Überarbeitung der Norm

derzeit behoben – bis 2 m² wer-

den die Anforderungen dann so-

gar unter dem Niveau der frü-

heren technischen Regeln liegen.

Derzeit gilt unverändert wie frü-

her die „Nachweiserleichterung“

bis 1,6 m²; sie wird allerdings

gleichzeitig mit der Senkung der

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Anforderungen für Scheiben bis

2 m² voraussichtlich entfallen.

Die Norm hat viele weitere

positive Aspekte. Zum Beispiel

die Vorteile von vorgespann-

tem Glas, die Lagerungsbedin-

gungen bei raumhohen Vergla-

sungen, die Kombination aus

punkt- und linienförmiger La-

gerung, die Erweiterung der Ta-

belle mit den bereits in Bezug

auf die Absturzsicherheit nach-

gewiesenen Glasaufbauten oder

auch die Möglichkeit, den Pen-

delschlagversuch simulieren zu

dürfen. Die verpflichtende Ver-

wendung von „Glas mit siche-

rem Bruchverhalten“ unter 0,80

m wird, wie die gesamte Norm,

weiter dazu beitragen, den Ein-

satz des Werkstoffes Glas siche-

rer zu machen.

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