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glas+rahmen

01.18

titel

18

titel

beschläge

- eine Methode, Beschläge auch ohne Nachweise manu­

ell zu prüfen und die Bauteile entsprechend zu klassi­

fizieren.

Mit einer Neufassung von DIN EN 1627ff. ist frühestens

2019 zu rechnen.

Im Bereich der mechanischen Nachrüstung stehen

mit DIN 18104 Teil 1 und Teil 2 zwei nationale Nor­

men zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen auf­

schraubbaren Nachrüstprodukten (Teil 1) und im Falz

integrierten Nachrüstprodukten (Teil 2) unterschie­

den. Ziel beider Normen ist es, bestehende Fenster und

Türen – sofern geeignet – durch Einbau moderner Be­

schlagstechnik „sicherer“ zu machen. Dadurch wird

es den Tätern erschwert, den Einbruch mit einfachen

Werkzeugen durchzuführen und die Bauteile zu über­

hebeln. Eine sicherheitstechnische Nachrüstung von

Fenstern und Türen ist zweckmäßig, wenn sie gegen

den „schnellen Zugriff “ mit einfachen Werkzeugen ge­

schützt werden sollen. Im August 2017 ist eine Neuaus­

gabe der DIN 18104-1 erschienen. Gegenüber der Vor­

gängerausgabe von DIN 18104-1 vom Mai 2013 wurden

die Begriffe und der Anhang D überarbeitet, Abschnitte

präzisiert und gestrichen sowie die normativen Verwei­

sungen aktualisiert.

Entwicklungen bei der Prüfung

Nach wie vor wird der Hauptanteil an Prüfungen von

einbruchhemmenden Fenstern in der Widerstandsklas­

se RC2 mit Trend zur Widerstandsklasse RC3 durchge­

führt. Der Schwerpunkt hinsichtlich des verwendeten

Rahmenmaterials teilt sich näherungsweise wie folgt auf:

Tabelle 1

Aktueller Stand der

Normen im Bereich

Einbruchhemmung

und mechanischer

Nachrüstung

- 60 % Kunststoff

- 20 % Aluminium und Stahl

- 10 % Holz

- 10 % Mischsysteme (Holz-Alu

oder Composite)

Bei den Bauteilen Fenster, Türen oder Fassaden ist ein

klarer Trend hinsichtlich einer kompletten Systemab­

deckung festzustellen. Für die Ausführung eines Wohn­

objekts mit ein- und zweiflügeligen Fenstern, Schiebe­

elementen und Zubehörteilen in der Widerstandsklasse

RC2 bedarf es der Zulassung unterschiedlichster Bau­

arten, Profile und Zubehörteile. Weiterhin sollte bereits

frühzeitig der Einbau bzw. die Montage mit in die Pla­

nung einbezogen werden (Stichwörter: Mauerwerk und

Montagesituation). Auch hinsichtlich der Prüfung von

Sonderkonstruktionen wie Paniktüren, Fensterelemen­

ten mit Spaltlüftung oder auch Wertbehältnissen liegen

zum Teil schon sehr umfangreiche Erfahrungen bei der

Bewertung nach EN 1627 vor.

Zusammenfassung und Ausblick

Die anhaltend hohe Zahl an verübten Einbrüchen for­

dert nach wie vor eine Vielzahl von Experten im Bereich

Beratung, Herstellung von Produkten sowie im Bereich

der Montage im breiten Feld der mechanischen Siche­

rungstechnik. Die Bedeutung der elektromechanischen

Einbruchhemmung wird künftig weiter zunehmen, da

bereits eine Vielzahl von Produkten am Markt ist und

der Trend nach „Elektrifizierung“ sich weiter fortset­

zen wird. Auch die Normer sind gefordert, die Stan­

dards weiterzuentwickeln, damit diese angepasst oder

auch neue „Modi operandi“ vorbereitet werden können.

Einbruchhemmende Produkte im Rahmen der Erstaus­

stattung oder der mechanischen Nachrüstung werden

stetig weiterentwickelt und optimiert, um den aktuellen

Marktanforderungen gerecht zu werden. Es bleibt abzu­

warten, ob seitens der Politik die vorhandenen Förder­

töpfe für den mechanischen Einbruchschutz nochmals

aufgefüllt werden.

Bild 3

Einbruchbelastung in

Deutschland bezogen

auf 100.000 Einwohner

Lfd. Nr. Bereich

Normentitel

Ausgabedatum

1.

Erstausstattung DIN EN 1627ff.:

Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterele­

mente und Abschlüsse – Einbruchhemmung –

Anforderungen und Klassifizierung

2011-09

2.

Mechanische

Nachrüstung

DIN 18104-1:

Einbruchhemmende Nachrüstprodukte – Teil 1:

Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster

und Türen – Anforderungen und Prüfverfahren

2017-08

DIN 18104-2

Einbruchhemmende Nachrüstprodukte – Teil 2:

Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für

Fenster und Türen – Anforderungen und Prüf­

verfahren

2013-05

VERTEILUNG NACH HÄUFIGKEITSZAHLEN BEI WOHNUNGSEINBRÜCHEN