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glas+rahmen

01.17

verbände

49

Fragen und Antworten aus dem

Beratungsalltag des Technischen

Kompetenzzentrums des Glaser-

handwerks – Institut für Vergla-

sungstechnik und Fensterbau e.V.

3

auch in Kurzform ETA genannt. Eine ETA wird auf An-

trag eines Herstellers für ein bestimmtes Produkt durch

ein berechtigtes Institut (in Deutschland das DIBt) er-

teilt. Die ETA ist, seit dem Inkrafttreten der Baupro-

duktenverordnung am 1. Juli 2013, der einfachste Weg,

ein nicht geregeltes Bauprodukt mit dem CE-Zeichen

zu versehen. Eine ETA ist ein Bewertungsdokument, mit

dem die Eigenschaften eines Bauproduktes nachgewie-

sen werden können. Ist ein Bauprodukt gemäß der zu-

grunde liegenden ETA bewertet worden und stimmen

die Eigenschaften überein, kann das CE-Zeichen ange-

bracht werden.

3. Was ist die Grundlage einer ETA?

Die ETA benötigt ein grundlegendes Dokument, um

die Eigenschaften eines Produktes bewerten zu kön-

nen. Dieses grundlegende Dokument ist das „Euro-

pean Assessment Document“ (Europäisches Bewer-

tungsdokument) auch EAD genannt. Das EAD wird

in Abstimmung mit dem Antragsteller der ETA, dem

DIBt und der EOTA erstellt. Die EOTA ist die „Euro-

pean Organisation for Technical Assessment“ (Euro-

päische Organisation für Technische Bewertung). In

der EOTA sind alle Mitgliedsstaaten der EU und wei-

tere Länder organisiert. In Zusammenarbeit mit der

EOTA, DIBt und dem Antragsteller wird das EAD er-

stellt. Nach der Erstellung des EAD stimmen alle Mit-

gliedsstaaten über dessen Inhalt und Anforderun-

gen ab. Wenn alle dem EAD zustimmen, kann z.B.

das DIBt auf Grundlage des EAD eine ETA für ein

bestimmtes Produkt erteilen. Diese ETA hat dann in

ganz Europa Gültigkeit. Ein Produkt, das daraufhin

die CE-Kennzeichnung trägt, darf frei gehandelt wer-

den.

Fazit

Ein Bauprodukt, das ein CE-Zeichen aufgrund einer

ETA oder einer hEN trägt, ist für den freien Warenhan-

del in der EU zugelassen. Eine ETA bewertet das Baupro-

dukt und bestätigt, dass das Produkt die Eigenschaften

und Anforderungen aus der zugrundeliegenden EAD

erfüllt und einhält. Eine ETA regelt jedoch nicht die An-

wendung des Produktes. Die Anwendung unterliegt den

nationalen Regelungen und Vorschriften. ImBereich des

Glases ist dies z.B. die DIN 18008, die die Anwendung

von Glasprodukten regelt. Kurz gesagt: Liegt eine ETA

und die daraus erfolgte CE-Kennzeichnung vor, darf das

Produkt nicht ohne weiteres verbaut werden. Es kann

gut möglich sein, dass ein Produkt, das das CE-Zeichen

trägt, legal erworben werden kann, es jedoch nicht ohne

Statik oder andere Zulassungen montiert werden darf.

Es kann sogar sein, dass die Anwendung aufgrund von

nationalen Vorgaben gänzlich unmöglich ist.

Die Kennzeichnung von Produkten ist vielfältig und

zum Teil verwirrend. Im deutschen Baurecht wird es

im Jahr 2017 einige Änderungen geben. So wird voraus-

sichtlich die Bauregelliste (BRL) von der Verwaltungs-

vorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) ab-

gelöst werden. In absehbarer Zeit wird es für harmoni-

sierte Produkte nur noch die CE-Kennzeichnung geben.

Zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel das Ü-

Zeichen, werden künftig entfallen.

stefan wolter

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.

Nr.

2

1.Auflage2016

Anwendung der

Glasbemessungsnorm

DIN 18008

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks

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TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

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