glas+rahmen
01.17
verbände
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Fragen und Antworten aus dem
Beratungsalltag des Technischen
Kompetenzzentrums des Glaser-
handwerks – Institut für Vergla-
sungstechnik und Fensterbau e.V.
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auch in Kurzform ETA genannt. Eine ETA wird auf An-
trag eines Herstellers für ein bestimmtes Produkt durch
ein berechtigtes Institut (in Deutschland das DIBt) er-
teilt. Die ETA ist, seit dem Inkrafttreten der Baupro-
duktenverordnung am 1. Juli 2013, der einfachste Weg,
ein nicht geregeltes Bauprodukt mit dem CE-Zeichen
zu versehen. Eine ETA ist ein Bewertungsdokument, mit
dem die Eigenschaften eines Bauproduktes nachgewie-
sen werden können. Ist ein Bauprodukt gemäß der zu-
grunde liegenden ETA bewertet worden und stimmen
die Eigenschaften überein, kann das CE-Zeichen ange-
bracht werden.
3. Was ist die Grundlage einer ETA?
Die ETA benötigt ein grundlegendes Dokument, um
die Eigenschaften eines Produktes bewerten zu kön-
nen. Dieses grundlegende Dokument ist das „Euro-
pean Assessment Document“ (Europäisches Bewer-
tungsdokument) auch EAD genannt. Das EAD wird
in Abstimmung mit dem Antragsteller der ETA, dem
DIBt und der EOTA erstellt. Die EOTA ist die „Euro-
pean Organisation for Technical Assessment“ (Euro-
päische Organisation für Technische Bewertung). In
der EOTA sind alle Mitgliedsstaaten der EU und wei-
tere Länder organisiert. In Zusammenarbeit mit der
EOTA, DIBt und dem Antragsteller wird das EAD er-
stellt. Nach der Erstellung des EAD stimmen alle Mit-
gliedsstaaten über dessen Inhalt und Anforderun-
gen ab. Wenn alle dem EAD zustimmen, kann z.B.
das DIBt auf Grundlage des EAD eine ETA für ein
bestimmtes Produkt erteilen. Diese ETA hat dann in
ganz Europa Gültigkeit. Ein Produkt, das daraufhin
die CE-Kennzeichnung trägt, darf frei gehandelt wer-
den.
Fazit
Ein Bauprodukt, das ein CE-Zeichen aufgrund einer
ETA oder einer hEN trägt, ist für den freien Warenhan-
del in der EU zugelassen. Eine ETA bewertet das Baupro-
dukt und bestätigt, dass das Produkt die Eigenschaften
und Anforderungen aus der zugrundeliegenden EAD
erfüllt und einhält. Eine ETA regelt jedoch nicht die An-
wendung des Produktes. Die Anwendung unterliegt den
nationalen Regelungen und Vorschriften. ImBereich des
Glases ist dies z.B. die DIN 18008, die die Anwendung
von Glasprodukten regelt. Kurz gesagt: Liegt eine ETA
und die daraus erfolgte CE-Kennzeichnung vor, darf das
Produkt nicht ohne weiteres verbaut werden. Es kann
gut möglich sein, dass ein Produkt, das das CE-Zeichen
trägt, legal erworben werden kann, es jedoch nicht ohne
Statik oder andere Zulassungen montiert werden darf.
Es kann sogar sein, dass die Anwendung aufgrund von
nationalen Vorgaben gänzlich unmöglich ist.
Die Kennzeichnung von Produkten ist vielfältig und
zum Teil verwirrend. Im deutschen Baurecht wird es
im Jahr 2017 einige Änderungen geben. So wird voraus-
sichtlich die Bauregelliste (BRL) von der Verwaltungs-
vorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) ab-
gelöst werden. In absehbarer Zeit wird es für harmoni-
sierte Produkte nur noch die CE-Kennzeichnung geben.
Zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel das Ü-
Zeichen, werden künftig entfallen.
stefan wolter
Die Technischen Richt
linien des Glaserhand-
werks sind unverzicht-
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs-
praxis.
Nr.
2
1.Auflage2016
Anwendung der
Glasbemessungsnorm
DIN 18008
TechnischeRichtlinien
desGlaserhandwerks
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TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
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