glas+rahmen
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verbände
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3 fragen
wer ein produkt in der eu
in den Handel bringt
oder vertreibt, muss erklären, dass dieses Produkt den
geltenden Anforderungen entspricht. Diese Produk-
te werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Die
Grundlage des CE-Zeichens ist eine harmonisierte Eu-
ropäische Norm (hEN). Eine solche hEN ist in der Re-
gel eine Produktnorm, die die Anforderungen an ein be-
stimmtes Produkt beschreibt. Der Hersteller eines sol-
chen Produktes muss über die Konformitätsbewertung
erklären, dass die Anforderungen der Norm eingehalten
werden. Danach ist das Produkt mit dem CE-Zeichen
zu kennzeichnen.
1. Wie wird eine Europäische Norm
harmonisiert?
Die Harmonisierung einer Norm erfolgt durch eine
Mitteilung der EU. Diese Mitteilung ist das Europäische
Amtsblatt. Darin werden alle Normen aufgeführt, die
harmonisiert werden. In Deutschland wird das Amts-
blatt mit den harmonisierten Normen vom DIBt ver-
öffentlicht. In dem Amtsblatt steht, welche Norm mit
welchem Ausgabedatum harmonisiert wird. Als weite-
re Information stehen Übergangsfristen im Amtsblatt.
Innerhalb dieser Fristen kann das CE-Zeichen bereits
vergeben werden, es können aber auch noch nationale
Kennzeichnungen (z.B. Ü-Zeichen), neben demCE-Zei-
chen, verwendet werden. Nach Ablauf der Übergangs-
fristen, auch Koexistenzphasen genannt, darf nur noch
das CE-Zeichen vergeben werden. Nationale Kennzeich-
nungen sind dann nicht mehr erlaubt.
2. Welche Bauprodukte sind nicht durch eine
hEN erfasst?
Da es nicht für jedes Bauprodukt eine hEN gibt oder
manche Bauprodukte wesentlich von einer hEN abwei-
chen, kann auch ein alternativer Weg zum CE-Zeichen
führen. Dieser alternative Weg ist das „European Tech-
nical Assessment“ (Europäische Technische Bewertung),
Kennzeichnung von Bauprodukten
Kennzeichnungen und Zulassungen nehmen heutzutage einen immer
grösseren Stellenwert am Bau ein. Eine wichtige Frage ist in diesem
Zusammenhang, welche Kennzeichnung wann, wo und wie anzubringen
ist. Auch die Grundlagen und Aussagen der jeweiligen Kennzeichnung
sind von Interesse.
Die CE-Kennzeichnung
ist die Voraussetzung,
ein Produkt in der EU in
den Handel zu bringen.
Bild: bluedesign - Fotolia.com
EAD:
„European Assessment Document“
▶ Europäisches Bewertungsdokument
EOTA:
„European Organisation for Technical Assessment“
▶ Europäische Organisation für technische Bewer-
tung. Von der Bauproduktenverordnung vorgesehe-
ne übergeordnete Organisation der Technischen Be-
wertungsstellen (z.B. DIBt) der jeweiligen Mitglied-
staaten.
ETA:
„European Technical Assessment“
▶ Europäische Technische Bewertung.
Sie dient als Grundlage für die CE-Kennzeichnung
des Bauprodukts
hEN:
harmonisierte Europäische Norm
BEGRIFFE