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glas+rahmen

01.17

technik

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technik

praxis

Gegenüber früheren Entwürfen

hat das Bundesbaumi-

nisterium neue Wärmeschutzvarianten festgelegt. Dies ist aus der

Anlage 2, Tabelle 1 („Baulicher Wärmeschutz“) in der Informati-

on „Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung

(EnEV) (Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäu-

de)“ zu ersehen.

„Wie vom Verband Fenster + Fassade (VFF) vorgeschlagen, wur-

den die maximalen U

W

-Werte erhöht und zusätzlich höhere Wer-

te für Hebeschiebetüren und barrierefreie Fenstertüren angegeben,

obwohl nun sogar der reduzierte Jahres-Primärenergiebedarf aus

2016 zugrunde gelegt wurde“, erklärte Frank Koos, der Normungs-

experte und stellvertretende Geschäftsführer des VFF. „Wir konnten

somit das ´Schlimmste` verhindern. Grundsätzlich sehen wir aber

dieses Verfahren aus ingeni-

eurmäßiger Betrachtung ge-

genüber der Berechnung als

Rückschritt.“

g-Wert ganz entfallen

Gegenüber Vorentwürfen

gibt es jetzt die problemati-

sche Verknüpfung von ma-

ximalem U

W

- und minima-

lem g-Wert nicht mehr. Aller-

dings ist nun der g-Wert ganz

entfallen. Es wird jetzt auch

der sommerliche Wärme-

schutz berücksichtigt. Dem

Einwand des VFF, dass eine

Begrenzung der Fensterflä-

chen aus energetischer Sicht

unbegründet ist, ist man al-

lerdings nicht gefolgt. Nun

werden zu den Anwendungs-

voraussetzungen in 4.2. g) die

Anteile transparenter Flächen und in 4.2 h) die Gesamtfläche aller

Außentüren begrenzt. Weitere Angaben finden sich auch in Anla-

ge 2, Tabelle 1.

Der VFF hatte sich grundsätzlich - und weil es kaum Vereinfa-

chung bringt - gegen die Einführung des Modellgebäudeverfahrens

ausgesprochen. Aufgrund der politischen Diskussion zum Referen-

tenentwurf der EnEV aus 2012 war dieses Verfahren aber unbedingt

gewollt. Auch in der neuen Form ändert sich an der grundsätz-

lichen Beurteilung des Modellgebäudeverfahrens durch den VFF

wenig. EnEV-easy dient lediglich als Nachweis der Mindestanfor-

VFFMerkblatt

ES.02

April 2014

Anforderungen der Energie-

einsparverordnung 2014 für

Fenster, Türenund Fassaden

AusgabeApril 2014

MerkblattES.02

Ersatz fürES.02: 2009-09

VerbandFenster+Fassade

InZusammenarbeitmit:

BundesverbandFlachglas (BF)

BundesverbandRollladenundSonnenschutz

Technische Angaben und Empfehlungen dieses

Merkblattes beruhen auf dem Kenntnisstand bei

Drucklegung. Eine Rechtsverbindlichkeit kann

daraus nicht abgeleitetwerden.

Herausgeber:

VerbandFenster+Fassade

Walter-Kolb-Straße1-7,D-60594Frankfurt

©VFF,Frankfurt 2014

Problematisches Verfahren

Nach langer Vorarbeit ist das Modellgebäudeverfahren für nicht

gekühlte Wohngebäude („EnEV-easy“) nach Veröffentlichung im

Bundesanzeiger vom 8. November 2016 jetzt anwendbar.

derung. Es gibt längst einfach zu handhabende Softwareprogram-

me für die genaue Berechnung, die gleichzeitig Nachweise für För-

derprogramme bieten.

„Planer sollten sich mit dem Modellgebäudeverfahren nicht auf

eine falsche Fährte bringen lassen und zum Beispiel unbegründet

den Fensterflächenanteil reduzieren“, so VFF-Experte Frank Koos.

„Diese Begrenzungen sind in den zugrunde gelegten Randbedin-

gungen der Berechnungsbeispiele begründet. Es wäre grundlegend

falsch, die Einschränkungen des Verfahrens zur Planungsgrundlage

zu machen. “

Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.

window.de

bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt be-

trägt 19,- Euro.

www.window.de

Bild: VFF

Das VFF-Merkblatt ES.02: 2014-04

„Anforderungen der Energieein-

sparverordnung 2014 für Fenster,

Türen und Fassaden“ ist die

gegenüber dem Modellgebäude­

verfahren bessere Grundlage für

den Gebäudeplaner.

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BIOTRANS GmbH

Hagener Str. 400

58239 Schwerte

Telefon:

0 23 04-9 68 50-0

Fax: 0 23 04-9 68 50-20

info@biotrans-gmbh.de www.biotrans-gmbh.de

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