glas+rahmen
01.17
technik
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technik
praxis
Gegenüber früheren Entwürfen
hat das Bundesbaumi-
nisterium neue Wärmeschutzvarianten festgelegt. Dies ist aus der
Anlage 2, Tabelle 1 („Baulicher Wärmeschutz“) in der Informati-
on „Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung
(EnEV) (Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäu-
de)“ zu ersehen.
„Wie vom Verband Fenster + Fassade (VFF) vorgeschlagen, wur-
den die maximalen U
W
-Werte erhöht und zusätzlich höhere Wer-
te für Hebeschiebetüren und barrierefreie Fenstertüren angegeben,
obwohl nun sogar der reduzierte Jahres-Primärenergiebedarf aus
2016 zugrunde gelegt wurde“, erklärte Frank Koos, der Normungs-
experte und stellvertretende Geschäftsführer des VFF. „Wir konnten
somit das ´Schlimmste` verhindern. Grundsätzlich sehen wir aber
dieses Verfahren aus ingeni-
eurmäßiger Betrachtung ge-
genüber der Berechnung als
Rückschritt.“
g-Wert ganz entfallen
Gegenüber Vorentwürfen
gibt es jetzt die problemati-
sche Verknüpfung von ma-
ximalem U
W
- und minima-
lem g-Wert nicht mehr. Aller-
dings ist nun der g-Wert ganz
entfallen. Es wird jetzt auch
der sommerliche Wärme-
schutz berücksichtigt. Dem
Einwand des VFF, dass eine
Begrenzung der Fensterflä-
chen aus energetischer Sicht
unbegründet ist, ist man al-
lerdings nicht gefolgt. Nun
werden zu den Anwendungs-
voraussetzungen in 4.2. g) die
Anteile transparenter Flächen und in 4.2 h) die Gesamtfläche aller
Außentüren begrenzt. Weitere Angaben finden sich auch in Anla-
ge 2, Tabelle 1.
Der VFF hatte sich grundsätzlich - und weil es kaum Vereinfa-
chung bringt - gegen die Einführung des Modellgebäudeverfahrens
ausgesprochen. Aufgrund der politischen Diskussion zum Referen-
tenentwurf der EnEV aus 2012 war dieses Verfahren aber unbedingt
gewollt. Auch in der neuen Form ändert sich an der grundsätz-
lichen Beurteilung des Modellgebäudeverfahrens durch den VFF
wenig. EnEV-easy dient lediglich als Nachweis der Mindestanfor-
VFFMerkblatt
ES.02
April 2014
Anforderungen der Energie-
einsparverordnung 2014 für
Fenster, Türenund Fassaden
AusgabeApril 2014
MerkblattES.02
Ersatz fürES.02: 2009-09
VerbandFenster+Fassade
InZusammenarbeitmit:
BundesverbandFlachglas (BF)
BundesverbandRollladenundSonnenschutz
Technische Angaben und Empfehlungen dieses
Merkblattes beruhen auf dem Kenntnisstand bei
Drucklegung. Eine Rechtsverbindlichkeit kann
daraus nicht abgeleitetwerden.
Herausgeber:
VerbandFenster+Fassade
Walter-Kolb-Straße1-7,D-60594Frankfurt
©VFF,Frankfurt 2014
Problematisches Verfahren
Nach langer Vorarbeit ist das Modellgebäudeverfahren für nicht
gekühlte Wohngebäude („EnEV-easy“) nach Veröffentlichung im
Bundesanzeiger vom 8. November 2016 jetzt anwendbar.
derung. Es gibt längst einfach zu handhabende Softwareprogram-
me für die genaue Berechnung, die gleichzeitig Nachweise für För-
derprogramme bieten.
„Planer sollten sich mit dem Modellgebäudeverfahren nicht auf
eine falsche Fährte bringen lassen und zum Beispiel unbegründet
den Fensterflächenanteil reduzieren“, so VFF-Experte Frank Koos.
„Diese Begrenzungen sind in den zugrunde gelegten Randbedin-
gungen der Berechnungsbeispiele begründet. Es wäre grundlegend
falsch, die Einschränkungen des Verfahrens zur Planungsgrundlage
zu machen. “
Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.
window.debestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt be-
trägt 19,- Euro.
www.window.deBild: VFF
Das VFF-Merkblatt ES.02: 2014-04
„Anforderungen der Energieein-
sparverordnung 2014 für Fenster,
Türen und Fassaden“ ist die
gegenüber dem Modellgebäude
verfahren bessere Grundlage für
den Gebäudeplaner.
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Hagener Str. 400
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Telefon:
0 23 04-9 68 50-0
Fax: 0 23 04-9 68 50-20
info@biotrans-gmbh.de www.biotrans-gmbh.de2769_01_anz_91x135_Glas-Rahmen_rz.indd 1
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