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Markt

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RTS-Magazin 12/2016

Die meisten Unternehmen sind derzeit mit

einer relativ guten Auftragslage gesegnet.

Allerdings kehrt sich für viele Betriebe die-

ser Segen gerade in einen Fluch um, denn

die Aufträge können mangels Personal

nicht alle abgearbeitet werden. Besonders

im Handwerk und den technischen Beru-

fen stellt dies ein handfestes Problem dar:

Es wird immer schwerer, gutes Personal zu

halten, weil der Personalmarkt mit vielen

Jobangeboten lockt. Gar neues Personal zu

gewinnen, erscheint vielen Betrieben daher

im Moment schier unmöglich. Wer seine

Lohnspirale nicht ins Unermessliche dre-

hen möchte, hat daher nur eine Chance: in-

telligente Vergütungssysteme, die dem Mit-

arbeiter mehr Netto vom Brutto verschaf-

fen.

In Zeiten guter Auftragslage entwickelt

sich der Personalmarkt zum Arbeitnehmer-

markt: Gute Mitarbeiter können höhere

Löhne und Gehälter verlangen. Doch die-

ses System ist nicht endlos steigerbar, da

die Margen der Unternehmen nicht in glei-

cher Höhe mitwachsen. Um gute Mitarbeiter

dennoch zu halten und Bewerbern attraktive

Anreize zu offerieren, bietet der Staat daher

intelligente Vergütungssysteme mit alterna-

tiven Lohnbausteinen, die steuer- und abga-

befrei sind.

Diese Lohnoptimierungsmodelle erlau-

ben es dem Arbeitgeber, seinen Mitarbei-

tern finanzielle Anreize oder zusätzliche Be-

nefits aus den Bereichen Sport, Versicherun-

gen oder Warenbezug zu bieten, so dass der

Arbeitnehmer mehr Nettogehalt oder ei-

nen entsprechenden Gegenwert aus seinem

Brutto beziehen kann. Diese intelligenten

Vergütungssysteme sind branchenübergrei-

fend und unabhängig von Tarifbindungen

einsetzbar. Einen Haken haben Sie jedoch:

Mehr Netto vomBrutto

Sie sind für den Arbeitgeber hinsichtlichViel-

falt, Anwendung und Möglichkeiten relativ

unübersichtlich.

Andrea Jüschke, Partnerin der Ritter +

Partner Hamburg Steuerberatungsgesell-

schaft mbB aus Hamburg, erklärt, worauf Ar-

beitgeber achten sollten: „Intelligente Vergü-

tungssysteme, bei denen die Finanzbehörde

steuerliche Spielräume zulässt, bedürfen ei-

ner guten steuerlichen, aber eben auch ar-

beitsrechtlichen und lohnrelevanten Bera-

tung. Nicht jedes Modell lohnt sich für jeden

Betrieb und nicht jeder Lohnbaustein ist für

jeden Mitarbeiter relevant oder auch gar in-

teressant! Und da sowohl steuerlich als auch

arbeitsrechtlich viele Vorschriften zu beach-

ten sind, raten wir immer dazu, einen Steu-

erberater mit ins Boot zu holen, der exakt auf

diese Thematik spezialisiert ist. Sonst kann

der vermeintliche steuerliche Vorteil sich

schnell ins Gegenteil verkehren.“

Hartmut Geiler, ebenfalls Partner bei Rit-

ter + Partner, ergänzt: „Um die steuerlichen

Vorteile für jede Rechtsform, Unternehmens-

größe, Art der Mitarbeiter und Gehaltsstufe

richtig zu berechnen, bedarf es einer Spezi-

alsoftware, die diese Risiken bereits berück-

sichtigt und rechtlich abgesicherte Ergeb-

nisse liefert. Wer also darüber nachdenkt, das

Thema Lohnoptimierung einzusetzen, sollte

seinen Steuerberater fragen, ob er auf dieses

Thema spezialisiert ist und mit der dafür vor-

gesehenen Software arbeitet.“

Ist der geeignete Steuerberater einmal

gefunden, lassen sich jedoch erstaunliche

Lohn- und Gehaltsoptimierungen erreichen

– und das selbst für Teilzeit-Beschäftigte.

So können Arbeitgeber ihren zukünftigen

Lohnaufwand reduzieren, haben kaum ver-

waltungstechnischen Aufwand bei der Ab-

rechnung und können ihre wertvollsten Mit-

arbeiter durch mehr Netto vom Brutto halten

und neue Bewerber durch attraktive Gehalts-

modelle für sich gewinnen.

www.ritter-stb.de

Andrea Jüschke: „Intelligente Vergütungssysteme, bei denen die Finanzbehörde steuerliche Spielräume

zulässt, bedürfen einer guten steuerlichen, aber eben auch arbeitsrechtlichen und lohnrelevanten

Beratung.“

Ritter + Partner

Über die Kanzlei

Die Ritter + Partner Hamburg Steuerbe-

ratungsgesellschaft mbB mit Sitz in Ham-

burg-Harburg hat sich auf die Beratung

von mittelständischen Unternehmen und

Angehörigen der freien Berufe speziali-

siert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Be-

treuung von Kapitalgesellschaften und

Mandanten mit Immobilienvermögen. Die

Mandanten werden in allen steuerlichen,

rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und

prüfungsrelevanten Fragestellungen be-

raten und in den Bereichen Rechnungs-

wesen, Steueroptimierung, dem Jahres-

abschluss und der Buchhaltung unter-

stützt. Zudem bietet die Kanzlei Coaching

in puncto Unternehmensgründung oder

-Nachfolgeregelungen an.

Dabei legt die Kanzlei Wert auf eine

ganzheitliche und vorbeugende Betreu-

ung, was bedeutet, dass die Mitarbeiter der

Kanzlei auch proaktiv Möglichkeiten der

Steueroptimierung oder aufkommende

Risiken von sich aus bei den Mandanten

ansprechen. Im Fokus der beiden Partner,

Andrea Jüschke und Hartmut Geiler, steht

zudem die permanente Erreichbarkeit für

die Mandanten, da dies die Voraussetzung

für eine zeitnahe und zuverlässige Bera-

tung des Kunden darstellt.

Die Kanzlei hat es sich zudem zur Auf-

gabe gemacht, aus dem für viele Man-

danten lästigen Steuer-Thema den best-

möglichen Nutzen für den Kunden her-

auszuarbeiten und stellt für seine Kunden

verständliche Auswertungen mit konkre-

ten Handlungsvorschlägen zusammen,

die persönlich besprochen werden. Auf

Wunsch ist zudem ein sogenannter SOS-

Ordner erhältlich, der im Ernstfall beim

Ausfall von Führungskräften garantiert,

dass auf alle finanziellen und rechtlichen

Informationen und Passwörter schnell zu-

griffen werden kann. Des Weiteren hat sich

die Kanzlei auf intelligenteVergütungssys-

teme für Mitarbeiter spezialisiert, was ge-

rade in Zeiten des Fachkräftemangels von

den Mandanten ein gern in Anspruch ge-

nommenes Themengebiet darstellt.