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LIFT

journal 5/2017

DER VFA BERICHTET 

VFA-Interlift e.V. (2)

In nunmehr gelebter Tradition konnte

Klaus-Peter Kapp (VFA-Vorstand „Normen

und Richtlinien“) im Zuge der Mitglieder-

versammlung des VFA-Interlift e.V. zur 21.

Sitzung des Arbeitskreises Normen am

27. April nach Hamburg ins Hotel Rilano

einladen.

DiesemRuf folgten über

60 Mitglieder des Gre-

miums und erhielten

in knapp zwei Stunden

einen Überblick über

den aktuellen Stand aus

den Bereichen Normen,

Richtlinien und Gremi-

enarbeit. Im Zuge der

Begrüßung erfolgten die

geforderten Formalien,

dann übergab derVorsitzende Klaus-Peter

Kapp das Wort an Jan König, seines Zei-

chens Technischer Referent imVFA.

In einer ausführlichen Übersicht thema-

tisierte dieser im ersten Schritt den Stand

der europäischen Richtlinien. Dabei wurde

auf das Ende der Koexistenzperiode der

Funkanlagenrichtlinie am 12. Juni 2017

eingegangen und nachrichtlich die Richt-

linie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

beleuchtet, die jedoch den überwiegenden

Teil der Mitglieder aufgrund ihrer Produkt-

palette und wirtschaftlichen Ausrichtung

nicht betreffen dürfte. Ein besonderer Hin-

weis erfolgte auf das CEN-Mandat M/549,

welches die redaktionelle Änderung aller

Anhänge ZA der Reihe EN 81 fordert. Hier

wird die Referenz zur Aufzugsrichtlinie

aktualisiert, wodurch die Papiere neu da-

tiert werden. DieAuswirkungen auf beste-

hende Marktzulassungsbescheinigungen

sind bisher noch nicht absehbar, der VFA

Tagung des VFA-Arbeitskreises„Normen“ in Hamburg

befindet sich zum Thema in Gesprächen.

Nachfolgend führte Jan König dann zu den

letzten Entwicklungen der EN 81-Reihe

nebst korrespondierenden Papieren aus.

Jüngst erschienen sind die Entwürfe der

EN 81-77 (Aufzüge unter Erdbebenbedin-

gungen) und EN 13015 (Instandhaltung

von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln

für Instandhaltungsanweisungen). Zur Ab-

rundung der Themen wurde noch auf die

aktuelle Situation aus dem Bereich Ener-

gie und Ökologie

eingegangen. Das

Thema wird unsere

Branche weiterhin

inAtem halten, eine

erste Ökobilanz für

Aufzüge ist jüngst

e r s ch i enen und

eine weitere Regel

für Ökobilanzen

(Produktkategorie-

Regel) für Aufzüge

befindet sich in Ent-

wicklung. Weiter-

hin werdenAufzüge

nun auch das erste

Mal zu diesem Bereich in Entwürfen von

europäischen Richtlinien benannt.

Im direkten Anschluss gab Klaus-Peter

Kapp einen kurzen Einblick in die letzte

Gremiensitzung des VDI Fachausschuss

Aufzug, um nachfolgend die aktuellen

Entwicklungen rund umdie Betriebssicher-

heitsverordnung nebst untergeordneten

TRBS zu beleuchten und deren Umsetzung

im Feld auch von Seiten der Zugelassenen

Überwachungsstellen kritisch zu hinterfra-

gen. Die Technischen Regeln für Betriebs-

sicherheit (TRBS) befinden sich derzeit zu

einem erheblichenAnteil inAnpassung an

die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung

(Ausgabe 11/2016).

Den Staffelstab übernahmMichael Puttrus,

Safeline Deutschland, um eine Zusam-

menfassung der Änderungen des aktuellen

Normenentwurfs der EN 81-28 (Fern-

Notruf für Personen- und Lastenaufzüge)

darzustellen. Aus ganz Europa sind 300

Kommentare zum Entwurf eingegangen,

damit sind die Inhalte der finalen Version

der Norm nur bedingt vorhersehbar.

Bevor sich derVorsitzende für das Interesse

und die fachlich hochwertige Diskussion

bei denTeilnehmern bedankte, gab er noch

einen kurzen Überblick über die letzte

Sitzung des DAfA am 22. Februar in Berlin.

Ein wichtiges Thema war die Reaktion des

Marktes auf die Handlungsanleitung zur

TRBS 1121, die bereits im November 2016

erschienen ist.

Die nächste Sitzung des AKNormen ist für

den 23. November 2017 in den Räumlich-

keiten desVFA terminiert.

Weitere Informationen:

VFA-Interlift e.V., Jan König,

Süderstraße 282, D-20537 Hamburg,

Tel: 0151/ 465 00 470,

E-Mail

jan.koenig@vfa-interlift.de www.vfa-interlift.de