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LIFT
journal 5/2017
DER VFA BERICHTET
VFA-Interlift e.V. (2)
In nunmehr gelebter Tradition konnte
Klaus-Peter Kapp (VFA-Vorstand „Normen
und Richtlinien“) im Zuge der Mitglieder-
versammlung des VFA-Interlift e.V. zur 21.
Sitzung des Arbeitskreises Normen am
27. April nach Hamburg ins Hotel Rilano
einladen.
DiesemRuf folgten über
60 Mitglieder des Gre-
miums und erhielten
in knapp zwei Stunden
einen Überblick über
den aktuellen Stand aus
den Bereichen Normen,
Richtlinien und Gremi-
enarbeit. Im Zuge der
Begrüßung erfolgten die
geforderten Formalien,
dann übergab derVorsitzende Klaus-Peter
Kapp das Wort an Jan König, seines Zei-
chens Technischer Referent imVFA.
In einer ausführlichen Übersicht thema-
tisierte dieser im ersten Schritt den Stand
der europäischen Richtlinien. Dabei wurde
auf das Ende der Koexistenzperiode der
Funkanlagenrichtlinie am 12. Juni 2017
eingegangen und nachrichtlich die Richt-
linie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
beleuchtet, die jedoch den überwiegenden
Teil der Mitglieder aufgrund ihrer Produkt-
palette und wirtschaftlichen Ausrichtung
nicht betreffen dürfte. Ein besonderer Hin-
weis erfolgte auf das CEN-Mandat M/549,
welches die redaktionelle Änderung aller
Anhänge ZA der Reihe EN 81 fordert. Hier
wird die Referenz zur Aufzugsrichtlinie
aktualisiert, wodurch die Papiere neu da-
tiert werden. DieAuswirkungen auf beste-
hende Marktzulassungsbescheinigungen
sind bisher noch nicht absehbar, der VFA
Tagung des VFA-Arbeitskreises„Normen“ in Hamburg
befindet sich zum Thema in Gesprächen.
Nachfolgend führte Jan König dann zu den
letzten Entwicklungen der EN 81-Reihe
nebst korrespondierenden Papieren aus.
Jüngst erschienen sind die Entwürfe der
EN 81-77 (Aufzüge unter Erdbebenbedin-
gungen) und EN 13015 (Instandhaltung
von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln
für Instandhaltungsanweisungen). Zur Ab-
rundung der Themen wurde noch auf die
aktuelle Situation aus dem Bereich Ener-
gie und Ökologie
eingegangen. Das
Thema wird unsere
Branche weiterhin
inAtem halten, eine
erste Ökobilanz für
Aufzüge ist jüngst
e r s ch i enen und
eine weitere Regel
für Ökobilanzen
(Produktkategorie-
Regel) für Aufzüge
befindet sich in Ent-
wicklung. Weiter-
hin werdenAufzüge
nun auch das erste
Mal zu diesem Bereich in Entwürfen von
europäischen Richtlinien benannt.
Im direkten Anschluss gab Klaus-Peter
Kapp einen kurzen Einblick in die letzte
Gremiensitzung des VDI Fachausschuss
Aufzug, um nachfolgend die aktuellen
Entwicklungen rund umdie Betriebssicher-
heitsverordnung nebst untergeordneten
TRBS zu beleuchten und deren Umsetzung
im Feld auch von Seiten der Zugelassenen
Überwachungsstellen kritisch zu hinterfra-
gen. Die Technischen Regeln für Betriebs-
sicherheit (TRBS) befinden sich derzeit zu
einem erheblichenAnteil inAnpassung an
die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
(Ausgabe 11/2016).
Den Staffelstab übernahmMichael Puttrus,
Safeline Deutschland, um eine Zusam-
menfassung der Änderungen des aktuellen
Normenentwurfs der EN 81-28 (Fern-
Notruf für Personen- und Lastenaufzüge)
darzustellen. Aus ganz Europa sind 300
Kommentare zum Entwurf eingegangen,
damit sind die Inhalte der finalen Version
der Norm nur bedingt vorhersehbar.
Bevor sich derVorsitzende für das Interesse
und die fachlich hochwertige Diskussion
bei denTeilnehmern bedankte, gab er noch
einen kurzen Überblick über die letzte
Sitzung des DAfA am 22. Februar in Berlin.
Ein wichtiges Thema war die Reaktion des
Marktes auf die Handlungsanleitung zur
TRBS 1121, die bereits im November 2016
erschienen ist.
Die nächste Sitzung des AKNormen ist für
den 23. November 2017 in den Räumlich-
keiten desVFA terminiert.
Weitere Informationen:
VFA-Interlift e.V., Jan König,
Süderstraße 282, D-20537 Hamburg,
Tel: 0151/ 465 00 470,