Informationen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. 3/2016
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Nächste Jahrestagung des Bundesverbandes
Wintergarten e.V. inWeimar imApril 2017
In der letzten Ausgabe von WiGa
aktuell hatten wir bereits den Novem-
ber 2016 als Termin für die nächste
Jahrestagung unseres Verbandes ver-
meldet. Zwischenzeitlich hat sich
aber herausgestellt, dass wir die nächs-
ten Wintergartentage aus organisatori-
schen und technischen Gründen auf den
26. und 27. April 2017 verschieben müs-
sen. Immerhin wird als Tagungsort das
Hotel Dorint am Goethepark in Weimar
beibehalten. Somit werden die Win-
tergartentage wieder turnusgemäß im
Frühjahr durchgeführt.
© autofocus67 / Fotolia.com
Wie viel Kondensat zu akzeptieren ist,
ist aus der Gesamtsituation zu beurtei-
len. Wesentlich für die Vermeidung nach-
träglichen Streits ist, den Bauherrn auf
kritische Stellen in der Planungsphase
hinzuweisen, damit er entscheiden kann,
welche Kompromisse er eingehen will.
Das kann er in der Planungsphase jedoch
nur, wenn ihn Architekten, Planer und
Fachplaner rechtzeitig auf diese Zusam-
menhänge hinweisen und ihm Alternati-
ven zur Entscheidung vorlegen (Hinweis-
pflicht, Bedenken anmelden!).
Der Bauherr muss die erforderlichen
Kosten tragen und mit dem Ergebnis
leben. Der Unternehmer muss die Vergü-
tung ohne störenden Zeitverzug erhalten,
notfalls einklagen können.
Dass die Außendämmung fachgerecht
angebracht und der untere Bauanschluss
vor Niederschlagswasser und Tauwasser
geschützt wird, kann der Bauherr aller-
dings ohne Diskussion erwarten. In den
Werkverträgen muss rechtzeitig geklärt
werden, zu wessen Auftragsumfang das
zuzuordnen ist.
Sachgerechtes
Kundenverhalten:
Darauf muss der Kunde durch entspre-
chende Hinweise, „Gebrauchsanleitun-
gen“ oder Ähnliches nachweisbar hinge-
wiesen werden!
Hier wurde eine Beanstandung behan-
delt, die zwar nicht direkt das Gewerk
Wintergartenbau betrifft, dem Winter-
gartenbauer aber zunächst immer als
erstem angelastet wird. Es ist deshalb
auch für ihn wichtig, das Umfeld seiner
Leistung im Auge zu behalten und ggf.
rechtzeitig auf erkennbare Mängel hinzu-
weisen und rechtzeitig Bedenken anzu-
melden, wenn das Funktionieren seiner
Leistung gefährdet ist.
Relevante Normen, Richtlinien
und Verordnungen:
DIN 4108-2:2013-02 „Wärmeschutz
und Energie-Einsparung in Gebäuden –
Teil 2: Mindestanforderungen an den Wär-
meschutz“, Ziff. 4.2.2 „Maßnahmen zum
Tauwasser ... und Schlagregenschutz“:
Der Wärmeschutz von Bauteilen darf
durch Tauwasserbildung bzw. Nieder-
schlagseinwirkung nicht unzulässig ver-
mindert werden. Anforderungen an Bau-
teilausführungen und Maßnahmen ent-
hält DIN 4108-3.
DIN 4108-2, Ziffer 6.1:
Wärmebrücken können in ihren thermi-
schen Einflussbereich zu deutlich nied-
rigeren raumseitigen Oberflächentem-
peraturen, zu Tauwasserniederschlag,
zur Schimmelbildung sowie zu erhöh-
ten Transmissionswärmeverlusten füh-
ren. Um das Risiko der Schimmelbildung
durch konstruktive Maßnahmen zu ver-
ringern, sind die in 6.2 angegebenen
Anforderungen einzuhalten. Eine gleich-
mäßige Beheizung und Belüftung der
Räume sowie eine weitgehend ungehin-
derte Luftzirkulation an den Außenwand-
oberflächen werden vorausgesetzt. …
Die Tauwasserbildung ist vorübergehend
und in kleinen Mengen an Fenstern sowie
Pfosten-Riegel-Konstruktionen zulässig,
falls die Oberfläche die Feuchtigkeit nicht
absorbiert und entsprechende Vorkehrun-
gen zur Vermeidung eines Kontaktes mit
angrenzenden empfindlichen Materialien
getroffen werden.
DIN 4108-2, 6.2:
Bauteilanschlüsse nach DIN 4108 Beiblatt
2 gelten als ausreichend gedämmt. …
DIN 4108-3 beinhaltet, bezogen auf die
vorliegende Situation, dass Tauwasserbil-
dung im Inneren von Bauteilen, die durch
Erhöhung der Stoff-Feuchte von Bau- und
Wärmedämmstoffen zu Materialschä-
digungen oder zu Beeinträchtigungen
der Funktionssicherheit führt, zu vermei-
den ist. Sie gilt als unschädlich, wenn die
wesentlichen Anforderungen, z. B. Wär-
meschutz und Standsicherheit sicherge-
stellt sind.
Flachdachrichtlinie: Regel für Abdich-
tungen, aufgestellt und herausgegeben
vom Zentralverband des Deutschen Dach-
deckerhandwerks, Fachverband Dach-,
Wand- und Abdichtungstechnik e.V. und
Hauptverband der Deutschen Bauin-
dustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bau-
werksabdichtung- Ausgabe Oktober 2008
(mit Änderungen Mai 2009 und Dezem-
ber 2011): Hier sind u.a. auch der Boden-
anschlüsse an OKG oder an Terrasse gere-
gelt.
Urteile zur o.g. Thema sind uns nicht
bekannt. In den uns vorliegenden Fällen
konnten erfreulicherweise einvernehmli-
che Klärungen herbeigeführt werden.
Dr. Steffen Spenke