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Zuredens und der Appelle entspricht c).

Das „Machtwort“ folgt dem Weg b).

In Weg c) liegt die größte Wahrscheinlich-

keit einer guten und langfristig stabilen

Lösung ohne Verlierer. Jetzt muss dieser

Weg des Interessenausgleichs aber noch

erfolgreich gegangen werden!

Vorteile

Die Regelung durch Kooperation, bei der

zwei Streitende zum Interessenausgleich

bereit sind, verlangt nach einem neutralen

Dritten, der den Prozess zu steuern vermag.

Kann und sollte dies ein Vorgesetzter sein?

Die Kernfrage ist, wie er letztlich in dieser

Rolle angesehen wird. Ein externer Schlich-

ter/Mediator bietet allein schon aus Sicht

der Belegschaft erheblicheVorteile mit guter

Signalwirkung:

– Kein irritierender „Rollenwechsel“ z.B.

des Chefs

– Respekt vor der Geschäftsleitung durch

den gezeigten Ernst in der Sache

– Steuerung durch Dritte ohne Eigeninter-

essen zu den Themen

– Höhere Verbindlichkeit durch die offiziel-

lereVorgehensweise

– Erkennbare Neutralität des Schlichters,

auch bei schon lange schwelenden Kon-

flikten

– Größere Akzeptanz der getroffenen Ver-

einbarungen

Was Herr Köhler befürchtet und welche

Ziele der dienstälteste Monteur Herr Zwi-

ckau verfolgt, scheint auf der Hand zu lie-

gen: Herr Köhler bangt um seine Akzeptanz

im Betrieb und damit um seinen Arbeits-

platz, „der Alte“ (Herr Zwickau) will wohl

dessen Posten. Sehr klar formuliert der

Geschäftsführer und Inhaber des Betriebs,

dass er an Herrn Köhler festhalten will, da

er hervorragend zur Kundenzufriedenheit

beiträgt.

Aber ist damit die Situation richtig beschrie-

ben? Der vom Inhaber beauftragte Media-

tor führt die beiden Kontrahenten an ihre

tieferliegenden Motive und Erwartungen,

die geklärt werden müssen:

Herr Köhlers Themen: Offenheit in der

Kommunikation (miteinander reden, um

einander zu helfen), Akzeptanz der Lei-

tungsfunktion („Ich bin’s geworden, Du

nicht“), als Team gute Arbeit leisten, Akzep-

tanz als Vorgesetzter (trotz Altersunter-

schied).

Herr Zwickaus Themen: Offenheit in der

Kommunikation (zuhören, um voneinan-

der zu lernen), Akzeptanz seiner inoffiziel-

len Leitungsfunktion (Experte für Fachfra-

gen), Akzeptanz der eigenen Erfahrung und

Zugehörigkeit.

Bei derart konstruktiven Formulierungen

hat eine einvernehmliche und langfris-

tig stabile Lösung nun eine gute Chance.

Zunächst sorgt der Mediator für eine hohe

Motivation zur Eigenverpflichtung der bei-

den Herren durch die präzise Formulierung

der Vereinbarung. Dann hat der Betriebsin-

haber künftig die Aufgabe, „bei Bedarf“ an

die Vereinbarungen zu erinnern. Für den

Fall einer Missachtung durch eine Seite

wurden aber auch bereits klare Konsequen-

zen in derVereinbarung beschlossen.

Warum ein unbekannter Schlichter?

Warum aber sollte man auf einen unbe-

kannten Dritten bauen und nicht auf

bekannte Außenstehende wie beispiels-

weise den Rechtsanwalt des Hauses?

Schließlich kennt der doch das Unterneh-

men gut und traut sich selbst uneinge-

schränkt zu, vermitteln zu können.

Es ist nicht allein eine Kostenfrage: Der

Rechtsanwalt hat eine andere Rolle in den

Augen der Belegschaft. Heute mal ein

Schlichter und morgen wieder der Rechts-

anwalt? Außerdem geht es nicht um Kom-

promisse nach Rechtslage, sondern um sub-

jektive Gerechtigkeit und den Willen zur

Lösung.

Für echte Neutralität ist es sogar vorteilhaft,

nicht „die ganze Historie“ eines Unterneh-

mens oder eines Konfliktes zu kennen und

keine Beziehung zu den Konfliktbeteilig-

ten zu haben. Hier wird klar: Der externe

Schlichter ist kein Agent bzw. Interessen-

vertreter der Geschäftsführung und wird

auch seitens der Belegschaft nicht so gese-

hen.

Kurzzeit-Mediation

Gerade, wenn es schnell gehen soll – bei

Terminsachen, schwierigem konjunkturel-

lem Umfeld oder dem Risiko weiterer Eska-

lation – ist die sogenannte Kurzzeit-Medi-

ation besonders vorteilhaft – und auch

rechtsbindend gestaltbar. Diese besondere

Form ist eine komprimierte, sehr intensive

Variante, in der die Lösung in nur einer Sit-

zung angestrebt wird. Für den gesamten

Ablauf sind drei, maximal acht Stunden zu

kalkulieren. Gerade dadurch bietet sie viele

Vorteile:

– ein finanziell überschaubarer Rahmen

– die Durchführbarkeit bei nur kurzen Fris-

ten und bei Termindruck

– einmaliger Aufwand etwa bei längerer

Anreise eines Konfliktbeteiligten

– eine gute Lösungsmöglichkeit gerade bei

erhöhtem Zeitdruck

Die gefundene Einigung kann bei Bedarf in

eine notarielle Fassung überführt werden.

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