Zuredens und der Appelle entspricht c).
Das „Machtwort“ folgt dem Weg b).
In Weg c) liegt die größte Wahrscheinlich-
keit einer guten und langfristig stabilen
Lösung ohne Verlierer. Jetzt muss dieser
Weg des Interessenausgleichs aber noch
erfolgreich gegangen werden!
Vorteile
Die Regelung durch Kooperation, bei der
zwei Streitende zum Interessenausgleich
bereit sind, verlangt nach einem neutralen
Dritten, der den Prozess zu steuern vermag.
Kann und sollte dies ein Vorgesetzter sein?
Die Kernfrage ist, wie er letztlich in dieser
Rolle angesehen wird. Ein externer Schlich-
ter/Mediator bietet allein schon aus Sicht
der Belegschaft erheblicheVorteile mit guter
Signalwirkung:
– Kein irritierender „Rollenwechsel“ z.B.
des Chefs
– Respekt vor der Geschäftsleitung durch
den gezeigten Ernst in der Sache
– Steuerung durch Dritte ohne Eigeninter-
essen zu den Themen
– Höhere Verbindlichkeit durch die offiziel-
lereVorgehensweise
– Erkennbare Neutralität des Schlichters,
auch bei schon lange schwelenden Kon-
flikten
– Größere Akzeptanz der getroffenen Ver-
einbarungen
Was Herr Köhler befürchtet und welche
Ziele der dienstälteste Monteur Herr Zwi-
ckau verfolgt, scheint auf der Hand zu lie-
gen: Herr Köhler bangt um seine Akzeptanz
im Betrieb und damit um seinen Arbeits-
platz, „der Alte“ (Herr Zwickau) will wohl
dessen Posten. Sehr klar formuliert der
Geschäftsführer und Inhaber des Betriebs,
dass er an Herrn Köhler festhalten will, da
er hervorragend zur Kundenzufriedenheit
beiträgt.
Aber ist damit die Situation richtig beschrie-
ben? Der vom Inhaber beauftragte Media-
tor führt die beiden Kontrahenten an ihre
tieferliegenden Motive und Erwartungen,
die geklärt werden müssen:
Herr Köhlers Themen: Offenheit in der
Kommunikation (miteinander reden, um
einander zu helfen), Akzeptanz der Lei-
tungsfunktion („Ich bin’s geworden, Du
nicht“), als Team gute Arbeit leisten, Akzep-
tanz als Vorgesetzter (trotz Altersunter-
schied).
Herr Zwickaus Themen: Offenheit in der
Kommunikation (zuhören, um voneinan-
der zu lernen), Akzeptanz seiner inoffiziel-
len Leitungsfunktion (Experte für Fachfra-
gen), Akzeptanz der eigenen Erfahrung und
Zugehörigkeit.
Bei derart konstruktiven Formulierungen
hat eine einvernehmliche und langfris-
tig stabile Lösung nun eine gute Chance.
Zunächst sorgt der Mediator für eine hohe
Motivation zur Eigenverpflichtung der bei-
den Herren durch die präzise Formulierung
der Vereinbarung. Dann hat der Betriebsin-
haber künftig die Aufgabe, „bei Bedarf“ an
die Vereinbarungen zu erinnern. Für den
Fall einer Missachtung durch eine Seite
wurden aber auch bereits klare Konsequen-
zen in derVereinbarung beschlossen.
Warum ein unbekannter Schlichter?
Warum aber sollte man auf einen unbe-
kannten Dritten bauen und nicht auf
bekannte Außenstehende wie beispiels-
weise den Rechtsanwalt des Hauses?
Schließlich kennt der doch das Unterneh-
men gut und traut sich selbst uneinge-
schränkt zu, vermitteln zu können.
Es ist nicht allein eine Kostenfrage: Der
Rechtsanwalt hat eine andere Rolle in den
Augen der Belegschaft. Heute mal ein
Schlichter und morgen wieder der Rechts-
anwalt? Außerdem geht es nicht um Kom-
promisse nach Rechtslage, sondern um sub-
jektive Gerechtigkeit und den Willen zur
Lösung.
Für echte Neutralität ist es sogar vorteilhaft,
nicht „die ganze Historie“ eines Unterneh-
mens oder eines Konfliktes zu kennen und
keine Beziehung zu den Konfliktbeteilig-
ten zu haben. Hier wird klar: Der externe
Schlichter ist kein Agent bzw. Interessen-
vertreter der Geschäftsführung und wird
auch seitens der Belegschaft nicht so gese-
hen.
Kurzzeit-Mediation
Gerade, wenn es schnell gehen soll – bei
Terminsachen, schwierigem konjunkturel-
lem Umfeld oder dem Risiko weiterer Eska-
lation – ist die sogenannte Kurzzeit-Medi-
ation besonders vorteilhaft – und auch
rechtsbindend gestaltbar. Diese besondere
Form ist eine komprimierte, sehr intensive
Variante, in der die Lösung in nur einer Sit-
zung angestrebt wird. Für den gesamten
Ablauf sind drei, maximal acht Stunden zu
kalkulieren. Gerade dadurch bietet sie viele
Vorteile:
– ein finanziell überschaubarer Rahmen
– die Durchführbarkeit bei nur kurzen Fris-
ten und bei Termindruck
– einmaliger Aufwand etwa bei längerer
Anreise eines Konfliktbeteiligten
– eine gute Lösungsmöglichkeit gerade bei
erhöhtem Zeitdruck
Die gefundene Einigung kann bei Bedarf in
eine notarielle Fassung überführt werden.
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