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FASSADE 2/2019
gungen anwenden. Da es derzeit
keine Zuordnung der jeweiligen
Raumnutzungen zu den jewei-
ligen Empfehlungsniveaus gibt,
ist es möglich, durch die am Bau
Beteiligten objektbezogen An-
forderungen für die Tageslicht-
nutzung zu vereinbaren.
Um die neuen Wege und Emp-
fehlungen der DIN EN 17037
ausführlicher darzustellen und
auch erste Vorschläge zur An-
wendung der unterschiedlichen
Empfehlungsniveaus zu geben,
erstellen nationale Normungs-
gremien derzeit ein Anwen-
dungspapier zur Einführung der
DIN EN 17037 und ein weiteres
Papier zur Abgrenzung hinsicht-
lich der gültigen DIN 5034.
›
www.litg.deErstmals europaweit anwend-
bare Empfehlungen für die Ta-
geslichtversorgung und die Ta-
geslichtqualität gibt es dank der
neuen europäischen Norm EN
17037 „Daylight of Buildings“. In
Deutschland wird diese in Kür-
ze als DIN EN 17037 „Tages-
licht in Gebäuden“ übernom-
men. Die DIN EN 17037 bedeu-
tet eine Änderung des aktuellen
Stands der Technik. Daher sollte
sie unmittelbar von Planern und
Ausschreibenden berücksichtigt
werden, erinnert jetzt die Deut-
sche Lichttechnische Gesell-
schaft (LiTG).
Tageslicht ist für Menschen un-
verzichtbar. Bis zu 90 Prozent
unserer Zeit verbringen wir in
geschlossenen Räumen. Die-
se sind teilweise nur unzurei-
chend mit Tageslicht versorgt.
Der Einfluss von Tageslicht auf
das allgemeine Wohlbefinden
Richtige Tageslichtplanung
wird immer bewusster wahrge-
nommen. Eine gute Tageslicht-
versorgung kann sich positiv
auf die Stimmung, Leistungs-
fähigkeit und sogar auf die Ge-
sundheit auswirken. Nicht al-
le Inhalte der nationalen Nor-
menreihe DIN 5034 „Tageslicht
in Innenräumen“ sind durch die
DIN EN 17037 abgedeckt. So
werden die einzelnen Teile der
DIN 5034 derzeit überprüft und,
wenn notwendig, an die DIN
EN 17037 angepasst bzw. er-
gänzt und aktualisiert. Die DIN
EN 17037 ist anwendbar auf alle
Räume, die für längere Zeiträu-
me und regelmäßig genutzt wer-
den. Ausgenommen sind Räu-
me, deren Nutzung einer Versor-
gung mit Tageslicht widerspricht.
Die in Deutschland geltenden
technischen Regeln für Arbeits-
stätten sind davon unabhängig.
Die Empfehlungsniveaus lassen
sich für die Planung und Berech-
nung, aber auch für die Über-
prüfung der Tageslichtbedin-
Kurzübersicht über wesentliche Inhalte der EN 17037
1.Tageslichtversorgung:
Seit langem wird der
Einfluss von Tageslicht auf den Gebäudeenergiebe-
darf unter dem Begriff der relativen Nutzbelichtung
bewertet. Die EN 17037 bezieht unter dem Begriff
„Tageslichtzufuhr“ nun auch die Verfügbarkeit von
Tageslicht über die Zeit in die Bewertung ein. Ein
Raum gilt nach EN 17037 als ausreichend mit Ta-
geslicht versorgt, wenn eine Zielbeleuchtungsstärke
über einen vorgegebenen Anteil einer Bezugsebe-
ne für mindestens die Hälfte der Tageslichtstunden
erreicht wird. Das entspricht einer relativen Nutz-
belichtung von 50 Prozent. Für Deutschland gelten
für vertikale Fassaden Zieltageslichtquotienten DT
(„Target Daylight Factor“) von 2,2 % für eine ge-
wünschte Beleuchtungsstärke von 300 lx (D300),
3,6 % für 500 lx (D500) und 5,4 % für 750 lx
(D750). Für Dachoberlichter gelten entsprechend
1,8 % (D300), 2,9 % (D500) und 4,4 % (D750).
Der bisherige Mindestwert nach DIN 5034 findet in
der neuen Norm keine Berücksichtigung mehr.
2. Ausblick:
Für vorzugebende Beobachterposi-
tionen im Gebäude kann der Ausblick zukünftig
als Funktion eines horizontalen Sichtwinkels, einer
Außensichtweite und der Art der sichtbaren Um-
gebung mit den Empfehlungsstufen „Minimum,
Mittel, Hoch“ klassifiziert werden. Hierbei sind
der horizontale Sichtwinkel und die Außensicht-
weite Bewertungskriterien, die von der Größe und
Positionierung der Fassadenöffnung abhängen.
Ein großer Fensterflächenanteil wirkt sich in der
Bewertung generell positiv aus.
3. Sonnenlichtexposition:
Für Räume werden
Mindestempfehlungen für die Sonnenlichtexposi-
tionen gegeben. Heranzuziehende Bezugspunkte
liegen in der Fensterebene. Die Bewertung erfolgt
unabhängig von der eigentlichen Fenstergröße.
4. Schutz vor Blendung durch Tageslicht:
Für Räume, in denen gelesen, geschrieben oder
Anzeigegeräte genutzt werden, wird empfohlen,
Abschattungsvorrichtungen zu verwenden. Bei
Gläsern können lediglich „Verglasungen mit ge-
ringer Transmission“ oder „elektrochrome Vergla-
sungen“, die im geschalteten Zustand nur noch
sehr geringe Lichttransmissionswerte aufweisen,
bewertet werden.
Das Konzept der
Tageslichtzufuhr
nach der neuen
europäischen
Norm.
Grafiken (2):
© Fraunhofer IBP
Darstellung des „No-Skyline, No-Ground-
Line-Konzepts“ zur vereinfachten Einstu-
fung eines Ausblicks nach EN 17037.