titelthema
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Vorgehängte Hinterlüftete fassaden
Ein geeigneter Gesamtaufbau kann Zwän-
gungen infolge von thermischer Belastung
so sehr reduzieren, dass diese keinen nen-
nenswerten Einfluss auf die Bemessung der
Fassadenplatte beziehungsweise Befesti-
gung nehmen. Dazu gehört, dass Formän-
derungen der Außenwandbekleidung und
Unterkonstruktion „aufgefangen“ werden
können.
Damit sich der Naturstein aufgrund von
Temperatur- und Feuchtigkeitsveränderun-
gen bewegen kann, braucht er Freiraum in-
nerhalb der Befestigung. Die Bautechni-
sche Information 1.5
[4]
empfiehlt zwischen
den Fassadenplatten eine Fugenbreite von
10 mm. Nach DIN 18516-3
[1]
ist eine Bewe-
gungstoleranz der Platten von mindestens
2 mm zu berücksichtigen. Die Nichtbeach-
tung dieser Richtwerte kann zu Schäden,
wie etwa Ausbrüchen, führen. Nur, wenn
man sich an den Stand der Technik hält,
gibt es keine Schäden. Werden jedoch bei-
spielsweise Bemessungen von Randbefesti-
gungen vereinfacht, besteht die Gefahr des
Versagens, die durch eine geringe Biegefes-
tigkeit des Plattenmaterials noch verstärkt
wird.
Breite Sichtfugen – ein Dorn im Auge
Werden die Fassadenplatten an der Rück-
seite per Hinterschnitt-Technik befestigt,
lassen sich die Mindestfugenbreiten ganz
einfach einhalten. Dornbefestigungen wer-
den am Plattenrand platziert. Das heißt, ihr
Ankersteg benötigt Platz in der Fuge, muss
aber zur Aufnahme thermischer Verformun-
gen mindestens 2 mm Abstand zum Plat-
tenrand wahren.
Um eine sichere Lagerung herzustellen,
wird der Dorn auf einer Seite des Ankers
eingemörtelt und auf der gegenüberliegen-
den Seite in ein Gleitröhrchen eingebun-
den, um thermische Dehnungen der Fassa-
denplatte aufzunehmen. Das Bohrloch hat
in der Regel einen Durchmesser von 10 mm,
der Dorn 5 mm Durchmesser. Bei Natur-
stein mit geringer Biegezugfestigkeit kann
aber ein größerer Dorndurchmesser sinnvoll
sein. Die Befestigungen sind aus nicht ros-
tendem Stahl der Korrosionswiderstands-
klasse III auszuführen. Zwischen Ankersteg
und Fassadenplatte darf der Abstand maxi-
mal 16 mm betragen und muss bei der Be-
festigung mit Gleitröhrchen einen Spalt
von 2 mm für den Toleranzausgleich belas-
sen. Erst eine Einbindetiefe der Dorne von
mindestens 25 mm in die Platte gewährleis-
tet die in Versuchen ermittelten Lage- und
Tragfähigkeit. Die Anker werden im Regel-
fall vorgefertigt geliefert. So können eine zu
große Fuge oder einseitig zu große Einbin-
dung in die Fassadenplatte ihre Tragfähig-
keit reduzieren. Bild 2 zeigt einen Dornaus-
bruch infolge thermischer Zwängung.
Foto © Alfred Stein
Bild 2: Dornausbruch infolge thermischer
Zwängung.
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