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Vorgehängte Hinterlüftete fassaden

Ein geeigneter Gesamtaufbau kann Zwän-

gungen infolge von thermischer Belastung

so sehr reduzieren, dass diese keinen nen-

nenswerten Einfluss auf die Bemessung der

Fassadenplatte beziehungsweise Befesti-

gung nehmen. Dazu gehört, dass Formän-

derungen der Außenwandbekleidung und

Unterkonstruktion „aufgefangen“ werden

können.

Damit sich der Naturstein aufgrund von

Temperatur- und Feuchtigkeitsveränderun-

gen bewegen kann, braucht er Freiraum in-

nerhalb der Befestigung. Die Bautechni-

sche Information 1.5

[4]

empfiehlt zwischen

den Fassadenplatten eine Fugenbreite von

10 mm. Nach DIN 18516-3

[1]

ist eine Bewe-

gungstoleranz der Platten von mindestens

2 mm zu berücksichtigen. Die Nichtbeach-

tung dieser Richtwerte kann zu Schäden,

wie etwa Ausbrüchen, führen. Nur, wenn

man sich an den Stand der Technik hält,

gibt es keine Schäden. Werden jedoch bei-

spielsweise Bemessungen von Randbefesti-

gungen vereinfacht, besteht die Gefahr des

Versagens, die durch eine geringe Biegefes-

tigkeit des Plattenmaterials noch verstärkt

wird.

Breite Sichtfugen – ein Dorn im Auge

Werden die Fassadenplatten an der Rück-

seite per Hinterschnitt-Technik befestigt,

lassen sich die Mindestfugenbreiten ganz

einfach einhalten. Dornbefestigungen wer-

den am Plattenrand platziert. Das heißt, ihr

Ankersteg benötigt Platz in der Fuge, muss

aber zur Aufnahme thermischer Verformun-

gen mindestens 2 mm Abstand zum Plat-

tenrand wahren.

Um eine sichere Lagerung herzustellen,

wird der Dorn auf einer Seite des Ankers

eingemörtelt und auf der gegenüberliegen-

den Seite in ein Gleitröhrchen eingebun-

den, um thermische Dehnungen der Fassa-

denplatte aufzunehmen. Das Bohrloch hat

in der Regel einen Durchmesser von 10 mm,

der Dorn 5 mm Durchmesser. Bei Natur-

stein mit geringer Biegezugfestigkeit kann

aber ein größerer Dorndurchmesser sinnvoll

sein. Die Befestigungen sind aus nicht ros-

tendem Stahl der Korrosionswiderstands-

klasse III auszuführen. Zwischen Ankersteg

und Fassadenplatte darf der Abstand maxi-

mal 16 mm betragen und muss bei der Be-

festigung mit Gleitröhrchen einen Spalt

von 2 mm für den Toleranzausgleich belas-

sen. Erst eine Einbindetiefe der Dorne von

mindestens 25 mm in die Platte gewährleis-

tet die in Versuchen ermittelten Lage- und

Tragfähigkeit. Die Anker werden im Regel-

fall vorgefertigt geliefert. So können eine zu

große Fuge oder einseitig zu große Einbin-

dung in die Fassadenplatte ihre Tragfähig-

keit reduzieren. Bild 2 zeigt einen Dornaus-

bruch infolge thermischer Zwängung.

Foto © Alfred Stein

Bild 2: Dornausbruch infolge thermischer

Zwängung.

Hagemeister GmbH & Co. KG

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