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FASSADE 4/2017
Die Komplexität und die da-
mit verbundenen Anforderun-
gen an die Planung und Aus-
führung einer Gebäudehül-
le haben sich in den letzten
Jahrzehnten deutlich gewan-
delt und erhöht. Die Vielfalt
der planungsrelevanten Kri-
terien und der am Markt ver-
fügbaren Systeme, Produkte
VDI-Richtlinie 6203 erleichtert die Fassadenplanung
und Komponenten erfordert
eine übergeordnete, produkt-
neutrale und unabhängige
Fachplanung, um diese sinn-
voll zum wirtschaftlichen Nut-
zen des Bauherrn objektbe-
zogen einsetzen zu können.
Von ebensolcher Bedeutung
ist die Qualitätskontrolle bei
der Umsetzung der Planung
in die Ausführung. Die daraus
resultierenden
Wechselwir-
kungen erfordern insbeson-
dere bezüglich der Planung
der Gebäudehülle ein ho-
hes Maß an Fachkompetenz,
und damit ingenieurtechni-
sches Spezialwissen hinsicht-
lich der Fassadentechnik. Aus
oben genannten Gründen ist
im VDI-Richtlinienausschuss
die VDI-Richtlinie 6203 „Fas-
sadenplanung:
Kriterien,
Schwierigkeitsgrade, Bewer-
tung“ entstanden, mit deren
Hilfe Schwierigkeitsgrade von
Fassadenkonstruktionen er-
mittelt werden können und
objektiv die Notwendigkeit
der Einschaltung eines Fach-
ingenieurs für die Fassaden-
Das Merkblatt „Qualitätskon-
trolle“ ist fertig gestellt. Diese
zusätzlichen Leistungen nach
AHO-Heft Nr. 28 können bei
Bedarf ab sofort bei Aufträgen
mit UBF-Mitgliedern abgeru-
fen werden.
Der UBF hatte sich zum Ziel
gesetzt, die Leistungsinhal-
te der Qualitätskontrolle nach
AHO-Heft Nr. 28 entspre-
chend zu spezifizieren. Die
Qualitätskontrolle beinhal-
tet einen Soll/Ist-Vergleich,
bei dem festgestellt wird, in-
wieweit Produkte und Pla-
nungen die an sie gestell-
ten Qualitätsanforderungen
erfüllen. Die Ergebnisse wur-
den nun im Merkblatt ent-
sprechend ausgearbeitet. Das
Merkblatt enthält unter ande-
UBF-Merkblatt „Qualitätskontrolle“ fertig gestellt
rem Checklisten
für die Planungs- und Ausfüh-
rungsphase und stellt damit
einen wesentlichen Baustein
zur Sicherung und Optimie-
rung der erforderlichen Fas-
sadenqualitäten in Planung
und Ausführung dar. Mit die-
sem neuen Leistungsbild er-
hält der Auftraggeber bei Be-
auftragung eines UBF-Mit-
glieds jetzt eine zusätzliche,
alle fassadenrelevanten Krite-
rien betreffende Qualitätssi-
cherung, die somit zum fach-
technischen Gelingen einer
optimalen Gebäudehülle ent-
scheidend beiträgt. Entstanden
ist das Merkblatt unter Mitwir-
kung der UBF-Mitglieder Ger-
hard Weber, Klaus Wacinski,
Oliver Lummertzheim, Mar-
tina Walpi und Hans Pfeifer
(Obmann).
Fertig: Das UBF-Merkblatt
„Qualitätskontrolle“.
Die Arbeitsgruppe BIM (Buil-
ding Information Modeling)
hat sich am 23. Juni 2017 zur
ersten Arbeitssitzung in Fried-
richshafen getroffen. Nach
Klärung der Ziele der Arbeits-
gruppe wurden die Erforder-
nisse und Möglichkeiten des
Einsatzes von BIM speziell in
der Fassadentechnik bzw. in
der Fassadenplanung disku-
tiert. Neben der Klärung die-
ser Frage wird es insbesonde-
re auch darum gehen, wie sich
die Schnittstelle zum Archi-
tekten in den einzelnen Leis-
tungsphasen sinnvoll gestalten
lässt. Die Analyse der damit
verbundenen Arbeitsweisen
und Arbeitsschritte wird auch
Einfluss auf die Honorierung
und das Leistungsbild des Fas-
sadenplaners nach dem AHO-
Heft 28 (Fachingenieurleistun-
gen für die Fassadentechnik)
haben, welches noch in diesem
Herbst neu aufgelegt wird. Ins-
besondere wird sich zeigen, ob
zu BIM-Leistungen in den ein-
zelnen Leistungsphasen nach
AHO-Heft Nr. 28 auch Ansät-
ze zu einer geänderten Hono-
rierung dieser voraussichtlich
zusätzlichen Leistung zu er-
mitteln sind. Mitglieder der Ar-
beitsgruppe sind Werner Roll
(Vorsitzender), Christoph van
Heyden, Petar Reich, Dr.- Ing.
Ralf Ruhnau sowie Friedrich
Scharl. Die Arbeitsgruppe wird
sich inhaltlich in Zukunft auch
mit dem Arbeitskreis BIM des
VFF (Verband Fenster + Fassa-
de) austauschen.
Arbeitsgruppe
BIM trifft sich
technik abgeleitet werden soll.
Somit liegt eine Richtlinie vor,
die den ermittelten Schwierig-
keitsgrad mit der Planungs-
aufgabe des Objektplaners
und des Fachingenieurs für
Fassadentechnik definiert. Der
UBF hat hierbei unter fachli-
cher Mitwirkung des 1. Vor-
sitzenden Hans-H. Zimmer-
mann mitgewirkt. Die VDI-
Richtlinie 6203 hat den Rang
einer Deutschen Norm und ist
daher entsprechend anzuwen-
den. Ein Abwälzen der Fachin-
genieurleistungen für die Fas-
sadentechnik auf den Archi-
tekten nach dem Motto „das
muss der Architekt doch mit-
machen“, oder „er muss den
Fassadenfachplaner von sei-
nem Honorar selbst bezah-
len“ sollten somit ein Ende
haben. Die Entscheidung über
die Einschaltung oder denVer-
zicht auf die Hinzuziehung
des Fachingenieurs für die
Fassadentechnik wird damit
zu einer rechtsverbindlichen
Verpflichtung. Dies ist insbe-
sondere auch vor dem Hinter-
grund relevant, dass sich Gut-
achter auf diese Richtlinie un-
mittelbar beziehen und in den
Gutachten das Versäumnis der
angezeigten
Hinzuziehung
eines Fachingenieurs für die
Fassadentechnik bemängeln
können.
Wann ist das Hinzuziehen eines
Fachingenieurs für Fassaden-
technik gem. AHO-Heft Nr. 28
angezeigt? Die VDI-Richtlinie
6203 gibt Entscheidungshilfen.