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FASSADE 4/2017

Die Komplexität und die da-

mit verbundenen Anforderun-

gen an die Planung und Aus-

führung einer Gebäudehül-

le haben sich in den letzten

Jahrzehnten deutlich gewan-

delt und erhöht. Die Vielfalt

der planungsrelevanten Kri-

terien und der am Markt ver-

fügbaren Systeme, Produkte

VDI-Richtlinie 6203 erleichtert die Fassadenplanung

und Komponenten erfordert

eine übergeordnete, produkt-

neutrale und unabhängige

Fachplanung, um diese sinn-

voll zum wirtschaftlichen Nut-

zen des Bauherrn objektbe-

zogen einsetzen zu können.

Von ebensolcher Bedeutung

ist die Qualitätskontrolle bei

der Umsetzung der Planung

in die Ausführung. Die daraus

resultierenden

Wechselwir-

kungen erfordern insbeson-

dere bezüglich der Planung

der Gebäudehülle ein ho-

hes Maß an Fachkompetenz,

und damit ingenieurtechni-

sches Spezialwissen hinsicht-

lich der Fassadentechnik. Aus

oben genannten Gründen ist

im VDI-Richtlinienausschuss

die VDI-Richtlinie 6203 „Fas-

sadenplanung:

Kriterien,

Schwierigkeitsgrade, Bewer-

tung“ entstanden, mit deren

Hilfe Schwierigkeitsgrade von

Fassadenkonstruktionen er-

mittelt werden können und

objektiv die Notwendigkeit

der Einschaltung eines Fach-

ingenieurs für die Fassaden-

Das Merkblatt „Qualitätskon-

trolle“ ist fertig gestellt. Diese

zusätzlichen Leistungen nach

AHO-Heft Nr. 28 können bei

Bedarf ab sofort bei Aufträgen

mit UBF-Mitgliedern abgeru-

fen werden.

Der UBF hatte sich zum Ziel

gesetzt, die Leistungsinhal-

te der Qualitätskontrolle nach

AHO-Heft Nr. 28 entspre-

chend zu spezifizieren. Die

Qualitätskontrolle beinhal-

tet einen Soll/Ist-Vergleich,

bei dem festgestellt wird, in-

wieweit Produkte und Pla-

nungen die an sie gestell-

ten Qualitätsanforderungen

erfüllen. Die Ergebnisse wur-

den nun im Merkblatt ent-

sprechend ausgearbeitet. Das

Merkblatt enthält unter ande-

UBF-Merkblatt „Qualitätskontrolle“ fertig gestellt

rem Checklisten

für die Planungs- und Ausfüh-

rungsphase und stellt damit

einen wesentlichen Baustein

zur Sicherung und Optimie-

rung der erforderlichen Fas-

sadenqualitäten in Planung

und Ausführung dar. Mit die-

sem neuen Leistungsbild er-

hält der Auftraggeber bei Be-

auftragung eines UBF-Mit-

glieds jetzt eine zusätzliche,

alle fassadenrelevanten Krite-

rien betreffende Qualitätssi-

cherung, die somit zum fach-

technischen Gelingen einer

optimalen Gebäudehülle ent-

scheidend beiträgt. Entstanden

ist das Merkblatt unter Mitwir-

kung der UBF-Mitglieder Ger-

hard Weber, Klaus Wacinski,

Oliver Lummertzheim, Mar-

tina Walpi und Hans Pfeifer

(Obmann).

Fertig: Das UBF-Merkblatt

„Qualitätskontrolle“.

Die Arbeitsgruppe BIM (Buil-

ding Information Modeling)

hat sich am 23. Juni 2017 zur

ersten Arbeitssitzung in Fried-

richshafen getroffen. Nach

Klärung der Ziele der Arbeits-

gruppe wurden die Erforder-

nisse und Möglichkeiten des

Einsatzes von BIM speziell in

der Fassadentechnik bzw. in

der Fassadenplanung disku-

tiert. Neben der Klärung die-

ser Frage wird es insbesonde-

re auch darum gehen, wie sich

die Schnittstelle zum Archi-

tekten in den einzelnen Leis-

tungsphasen sinnvoll gestalten

lässt. Die Analyse der damit

verbundenen Arbeitsweisen

und Arbeitsschritte wird auch

Einfluss auf die Honorierung

und das Leistungsbild des Fas-

sadenplaners nach dem AHO-

Heft 28 (Fachingenieurleistun-

gen für die Fassadentechnik)

haben, welches noch in diesem

Herbst neu aufgelegt wird. Ins-

besondere wird sich zeigen, ob

zu BIM-Leistungen in den ein-

zelnen Leistungsphasen nach

AHO-Heft Nr. 28 auch Ansät-

ze zu einer geänderten Hono-

rierung dieser voraussichtlich

zusätzlichen Leistung zu er-

mitteln sind. Mitglieder der Ar-

beitsgruppe sind Werner Roll

(Vorsitzender), Christoph van

Heyden, Petar Reich, Dr.- Ing.

Ralf Ruhnau sowie Friedrich

Scharl. Die Arbeitsgruppe wird

sich inhaltlich in Zukunft auch

mit dem Arbeitskreis BIM des

VFF (Verband Fenster + Fassa-

de) austauschen.

Arbeitsgruppe

BIM trifft sich

technik abgeleitet werden soll.

Somit liegt eine Richtlinie vor,

die den ermittelten Schwierig-

keitsgrad mit der Planungs-

aufgabe des Objektplaners

und des Fachingenieurs für

Fassadentechnik definiert. Der

UBF hat hierbei unter fachli-

cher Mitwirkung des 1. Vor-

sitzenden Hans-H. Zimmer-

mann mitgewirkt. Die VDI-

Richtlinie 6203 hat den Rang

einer Deutschen Norm und ist

daher entsprechend anzuwen-

den. Ein Abwälzen der Fachin-

genieurleistungen für die Fas-

sadentechnik auf den Archi-

tekten nach dem Motto „das

muss der Architekt doch mit-

machen“, oder „er muss den

Fassadenfachplaner von sei-

nem Honorar selbst bezah-

len“ sollten somit ein Ende

haben. Die Entscheidung über

die Einschaltung oder denVer-

zicht auf die Hinzuziehung

des Fachingenieurs für die

Fassadentechnik wird damit

zu einer rechtsverbindlichen

Verpflichtung. Dies ist insbe-

sondere auch vor dem Hinter-

grund relevant, dass sich Gut-

achter auf diese Richtlinie un-

mittelbar beziehen und in den

Gutachten das Versäumnis der

angezeigten

Hinzuziehung

eines Fachingenieurs für die

Fassadentechnik bemängeln

können.

Wann ist das Hinzuziehen eines

Fachingenieurs für Fassaden-

technik gem. AHO-Heft Nr. 28

angezeigt? Die VDI-Richtlinie

6203 gibt Entscheidungshilfen.