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ARBEITSSICHERHEIT
ein Rettungsgerät mit Hubfunktion und benachrichtigten
lieber die Feuerwehr. „Nur kann die nicht überall helfen
oder hat sogar Höhenretter am Start.“
Marc Peschel gibt die Arbeitsschutzkurse bei Betrie-
ben vor Ort: „Die Praxisübungen müssen auf die Gege-
benheiten abgestimmt sein.“ Als Grundlage dient ihm die
Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Unternehmens.
Neben der theoretischen Einführung über den Arbeits-
schutz gehören die praktische Anwendung der PSA sowie
das Retten aus der Höhe zu seinem Repertoire, wobei er
die Regeln „Benutzung von persönlichen Schutzausrüs-
tungen gegen Absturz“ (DGUV Regel 112–189/ BGR 198)
sowie „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen
Absturzschutzausrüstungen“ (DGUV Regel 112–199/ BGR
199) anwendet.
Jeder Mitarbeiter sollte seine eigene PSA erhalten, sagt
Peschel. Das sei bei Gegenständen wie dem Helm nicht nur
hygienischer, sondern führe auch zu mehr Tragekomfort
und spare Zeit, weil die Ausrüstung nicht jedes Mal neu an-
gepasst werden muss. Auch fühle sich der Mitarbeiter mehr
wertgeschätzt, weil der Betrieb sich seinen Schutz, am bes-
ten noch in Form einer Schulung, etwas kosten lasse. „Die
Investition in gute PSA und die Schulung der Mitarbeiter ist
deutlich günstiger als die Kosten, die bei einem Schadenfall
auf den Betriebsinhaber zukommen“, weiß er. Pflicht sei
auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Mitarbeiter ihre
PSA bei der Arbeit wirklich tragen. „Wer Mitarbeiter für das
Thema sensibilisieren will, kann sie zu kostenlosen Kursen
bei der Berufsgenossenschaft anmelden“, rät Peschel. Er
warnt aber, dass diese nicht die vorgeschriebene Unterwei-
sung ersetzen könnten.
»
Persönliche
Schutzausrüstung
PSA nennt sich die Ausrüstung, die eine
Person als Schutz gegen Risiken trägt oder
hält, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit
gefährden. Dazu zählen Schutzkleidung,
Hand- und Armschutz, Schnitt- und Stech-
schutz, Atemschutz, Fuß- und Knieschutz,
Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz,
Gehörschutz, Hautschutzmittel, PSA gegen
Absturz, PSA zum Retten aus Höhen und
Tiefen sowie PSA gegen Ertrinken. PSA sind
individuelle Schutzmaßnahmen und nach
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Paragraf 4
rangieren sie hinter Schutzmaßnahmen wie
„Gefährdung für Leben und Gesundheit ver-
meiden“, „verbleibende Gefährdung möglichst
gering halten“ und „Gefahren an der Quelle
bekämpfen“.
Quelle: DGUV
Für den eigenen Dachdeckerbetrieb mit vier Mitarbei-
tern hat er eine Sicherheitsfachkraft engagiert. „Es ist
besser, wenn das jemand von außerhalb macht, der ei-
nen anderen Blick darauf hat“, meint er. Der Fachmann
kommt zweimal im Jahr in Peschels Betrieb, geht die Ge-
fährdungsbeurteilung durch, unterweist die Mitarbeiter,
erläutert neue Normen und überprüft, ob sie ihre PSA
nutzen.
In seinem Kletterladen bietet Marc Peschel die ganze
Bandbreite an PSA an: Auffanggurte, Arbeitsseile, Höhen-
sicherungsgeräte, Sicherheitsschuhe und Arbeitshelme,
die man für das sichere Arbeiten in der Höhe braucht.
Aber auch Gehörschutz, Schutzbrillen, Atemschutz, Helm-
lampen, Verbandmaterial und PSA-Prüfung. „Der große
Vorteil für unsere Kunden ist, dass sie bei uns beraten
werden. Deshalb kommen sie gerne wieder“, erzählt Pe-
schel. Der Dachdeckermeister und Arbeitsschutzexperte
weiß, was zu den Betrieben passt, und kennt sich mit
seiner Ware aus, probiert Neuheiten aus. Innovationen
gibt es laufend, wie er sagt. Seit neuestem etwa Seile und
Gurte, die bis zu einem Gewicht von 140 Kilo getestet sind.
Ideal für einen seiner Mitarbeiter, der 130 Kilo wiegt.
„Das gibt es aber nicht von der Stange.“ Gut, wenn sich
einer auskennt.
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