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glas+rahmen

10.17

technik

36

g+r:

Das Thema Asbest im Fensterkitt sorgt bei Glaser-

betrieben für Verunsicherung, denn kaum jemand weiß

zurzeit, wie man sich im Umgang mit altem, möglicher-

weise belastetem Kitt verhalten soll. Wie wollen Sie den

Betrieben helfen?

fimpeler:

Vor rund einem halben Jahr wurde bekannt,

im welchem Umfang bis 1993 auch Kitt Asbest beige-

mischt wurde. Die Anteil bewegt sich meist im Bereich

von 0,5 bis einem Prozent, Morinol beispielsweise ent-

hält aber bis zu 40 Prozent Asbest. Ein Gespräch mit

dem Gewerbeaufsichtsamt München Oberbayern offen-

barte, welche Anforderungen für unsere Glaserbetriebe

damit verbunden sind. Daraufhin haben wir uns umge-

hend dazu entschlossen, eine entsprechende Task Force

im Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks ein-

zurichten.

g+r:

Der Glaserbetrieb vor Ort erwartet eine unmittel-

bare Hilfestellung im Umgang mit asbestbehaftetem Kitt.

Welchen Ansatz verfolgt die „Task Force Kitt“?

fimpeler:

Natürlich herrscht jetzt erst einmal eine

große Verunsicherung bei unseren Betrieben, denn der

Umgang mit asbestbehaftetemKitt ist nicht auf die leich-

te Schulter zu nehmen und bringt eine Vielzahl von Auf-

lagen mit sich. In diesem Zusammenhang möchte ich

nur die Technische Regel für Gefahrstoffe „TRGS 519

Asbest: Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbei-

ten“ nennen. Sie ist und wird der Ausgangspunkt für

unser jetziges und zukünftiges Handeln im Umgang mit

asbestbehaftetem Kitt sein. Uns ist bewusst, dass die da-

rin formulierten Umsetzungsanforderungen wirtschaft-

lich und handwerklich nur schwer in Einklang mit der

Realität im Glaser-Alltag zu bringen sind. Entsprechend

sind wir auch umgehend mit den zuständigen Institutio-

nen wie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

(DGUV), dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) und der

Berrufsgenossenschaft Bau (BG-Bau) in den Dialog ge-

treten. Die Zielsetzung dabei ist, für unsere Betriebe ver-

trägliche Arbeitserleichterungen zu erreichen.

g+r:

Die TRGS 519 regelt den Umgang mit asbesthalti-

gen Werkstoffen sehr umfangreich. Sie waren bei den Ge-

sprächen mit den zuständigen Institutionen dabei. Kann

man zu diesem Zeitpunkt schon sagen, was die Glaserbe-

triebe künftig erwartet?

fimpeler:

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch un-

ser Engagement im Nationalen Asbest-Dialog erwäh-

nen, der aufgrund der komplexen Thematik Asbest in

Baustoffen zwischenzeitlich von den Ministerien „Ar-

beit und Soziales“ und „Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit“ ins Leben gerufen wurde. Ziel die-

ses Dialogs ist es, eine übergreifende Regelung im Um-

gang mit asbestbehafteten Werkstoffen zu finden. Doch

bei den bisherigen Treffen hat sich gezeigt, dass es eine

kurzfristige übergreifende Regelung so schnell nicht ge-

ben wird. Daher wird es am Ende für den Handwerker,

wenn es um Arbeitserleichterungen geht, immer wieder

auf Regelungen mit der DGUV und der BG Bau hinaus-

laufen. Und genau hier haben wir zwischenzeitlich er-

folgreich angedockt. Es wurde gemeinsam ein konkre-

tes Verfahren für die Tätigkeit mit geringer Exposition

gemäß TRGS 519 Nr. 2.9 im Umgang mit asbesthaltigen

Kitten im Glasfalz von Holzfenstern erarbeitet.

g+r:

Wie sehen die

Arbeitserleichterungen für Glaser in

der Praxis aus?

fimpeler:

Arbeitserleichterungen für den Glaser be-

deuten im Sinne der Berufsgenossenschaft Bau, aber

auch der DGUV, anerkannte Verfahren für Tätigkeiten

mit geringer Exposition gemäß TRGS 519 Nr. 2.9. Da-

mit verbinden sich unterm Strich für den Betrieb enor-

me Erleichterungen im Umgang mit asbestbehafteten

Werkstoffen, in unserem Fall im Umgang mit asbest-

behaftetem Kitt. Hier werden nicht nur die Arbeitsver-

fahren klar vorgegeben, sondern auch die zum Einsatz

kommenden Arbeits- und Hilfsgeräte. Dabei verlieren

wir die wirtschaftlichen Aspekte unserer Betriebe nicht

aus den Augen. Zwischenzeitlich haben wir so ein aner-

kanntes Verfahren mit unseren Partnern für asbestbe-

Lösungen für Glaser in Sicht

Das Thema Asbest in Baustoffen schlägt zusehends höhere Wellen –

auch im Glaserhandwerk. Bis 1993 durfte FensterKitt legal Asbest bei-

gemischt werden. Der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks ist

sich der Brisanz des Themas bewusst, eine „Task force Kitt“ ist einge-

richtet und kann bereits erste Erfolge vorweisen. Im Interview berich-

tet Hermann Fimpeler, Landesinnungsmeister NRW, BIV-Vorstandsmit-

glied und Vorsitzender der „Task force Kitt“, über den Stand der Dinge.

„Klar ist jetzt schon,

dass das Entfernen

von asbestbehafte-

tem Kitt durch Fräsen

oder Schleifen der

Vergangenheit ange-

hört.“

Hermann Fimpeler