glas+rahmen
09.18
technik
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technik
praxis
wie beim einspruch
des Bundesinnungsverbandes
des Glaserhandwerks fokussierte sich der größte Teil der
eingereichten Einwände auf das Kapitel 5.1.4 der DIN
18008-1 zum Thema „Sicherheitsglas unter 80 cm“. Die
offen zu Tage getretene große Unzufriedenheit mit den
neu formulierten Anforderungen hatte innerhalb des
Arbeitskreises des Normenausschusses schon am ers-
ten Tag der Einspruchsitzung eine ernsthafte und aus-
führliche Diskussion ausgelöst. Am zweiten Tag der Be-
ratungen erhielten dann die Absender der Einsprüche
obligatorisch vor Ort die Möglichkeit, im Rahmen einer
Anhörung ihre Bedenken persönlich vorzutragen. Im
Nachgang wurde dann intern unter den Ausschussmit-
gliedern des Normen-Arbeitskreises die Beratung fort-
geführt und weiter an den Formulierungen gefeilt. Als
Ergebnis stehen zu den Anforderungen im Sicherheits-
konzept 5.1.4 und zu dem Begriff „Sicheres Bruchverhal-
ten“ in 3.1.3 aktuell folgende Formulierungen (Änderun-
gen zum Entwurf sind gefettet):
Norm-Einspruchsitzung mit Folgen
Am 11. und 12. Juli 2018 wurden im Rahmen einer Einspruchssitzung im
Arbeitskreis des Normenausschusses NA 005-09-25 AA die zahlreich
eingegangenen Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge zur
Novellierung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 Teil 1 und 2 diskutiert.
Dabei wurde hinsichtlich der neuen Forderung nach bruchsicherem
Glas an frei zugänglichen Einbauorten unter 80 Zentimetern
Einbauhöhe unter dem Stichwort „Risikoabschätzung“ ein neuer Aspekt
in die Diskussion eingebracht.
DIN 18008-1, 5 Sicherheitskonzept
5.1.4 Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalver-
glasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens
0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruch-
verhalten auszuführen.
Von dieser Regelung kann abge-
wichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durch-
geführt wurde.
DIN 18008-1, 3 Begriffe
3.1.3 sicheres Bruchverhalten
Bei einem Bruch werden
die Bruchstücke zusammengehalten und zerfallen nicht
oder ein Zerfall erfolgt in eine große Anzahl kleiner
Bruchstücke
.
Anmerkung
zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas
gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas
erfüllt.
Drahtglas besitzt kein sicheres Bruchverhalten.
BEISPIEL Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150-
2 und DIN EN 14179-2) oder Verbundsicherheitsglas
(DIN EN 14449) oder Glas, nachgewiesen durch Prü-
fung DINEN 12600mindestens Klasse 3(B)3 oder 3(C)3.
In der Diskussion konnte erreicht werden, dass nun
Klarheit bezüglich der Anforderungen besteht. Zu-
nächst wird in Kapitel 5.1.4 Glas mit sicherem Bruchver-
halten als Grundvoraussetzung gefordert. Der Begriff
„Sicheres Bruchverhalten“ wird durch die Wahl der Si-
cherheitsgläser und der Bruchbilder eindeutig beschrie-
ben und prinzipiell gefordert. Allein der Satz „Von dieser
Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risiko-
abschätzung durchgeführt wurde.“ beschreibt die Aus-
nahme und lässt damit die Verwendung weiterer Glas-
arten zu.
Ablauf der Einspruchssitzung
Angenommen wurden vom Arbeitskreis ausschließlich
die Einsprüche, Stellungnahmen und Vorschläge, die
über das Normenentwurfsportal des DIN oder direkt
an den Normenausschuss eingereicht wurden. Aufgrund
Damit bei Unfällen mit
Glas, beispielsweise bei
Innentürfüllungen, der-
artig gefährliche Glas-
schwerter nicht zu
schweren Verletzungen
führen können, sieht
der Entwurf der Teile 1
und 2 der DIN 18008
aktuell für Einsatzberei-
che unter 80 cm den
Einsatz von bruchsiche-
rem Glas vor. Diskutiert
wird nun eine Risikoab-
wägung, um zum Bei-
spiel bei Kleinvergla-
sungen in Haustüren
Ausnahmen möglich zu
machen.
Fotos: © Vössing