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glas+rahmen

09.18

technik

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technik

praxis

wie beim einspruch

des Bundesinnungsverbandes

des Glaserhandwerks fokussierte sich der größte Teil der

eingereichten Einwände auf das Kapitel 5.1.4 der DIN

18008-1 zum Thema „Sicherheitsglas unter 80 cm“. Die

offen zu Tage getretene große Unzufriedenheit mit den

neu formulierten Anforderungen hatte innerhalb des

Arbeitskreises des Normenausschusses schon am ers-

ten Tag der Einspruchsitzung eine ernsthafte und aus-

führliche Diskussion ausgelöst. Am zweiten Tag der Be-

ratungen erhielten dann die Absender der Einsprüche

obligatorisch vor Ort die Möglichkeit, im Rahmen einer

Anhörung ihre Bedenken persönlich vorzutragen. Im

Nachgang wurde dann intern unter den Ausschussmit-

gliedern des Normen-Arbeitskreises die Beratung fort-

geführt und weiter an den Formulierungen gefeilt. Als

Ergebnis stehen zu den Anforderungen im Sicherheits-

konzept 5.1.4 und zu dem Begriff „Sicheres Bruchverhal-

ten“ in 3.1.3 aktuell folgende Formulierungen (Änderun-

gen zum Entwurf sind gefettet):

Norm-Einspruchsitzung mit Folgen

Am 11. und 12. Juli 2018 wurden im Rahmen einer Einspruchssitzung im

Arbeitskreis des Normenausschusses NA 005-09-25 AA die zahlreich

eingegangenen Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge zur

Novellierung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 Teil 1 und 2 diskutiert.

Dabei wurde hinsichtlich der neuen Forderung nach bruchsicherem

Glas an frei zugänglichen Einbauorten unter 80 Zentimetern

Einbauhöhe unter dem Stichwort „Risikoabschätzung“ ein neuer Aspekt

in die Diskussion eingebracht.

DIN 18008-1, 5 Sicherheitskonzept

5.1.4 Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalver-

glasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens

0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruch-

verhalten auszuführen.

Von dieser Regelung kann abge-

wichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durch-

geführt wurde.

DIN 18008-1, 3 Begriffe

3.1.3 sicheres Bruchverhalten

Bei einem Bruch werden

die Bruchstücke zusammengehalten und zerfallen nicht

oder ein Zerfall erfolgt in eine große Anzahl kleiner

Bruchstücke

.

Anmerkung

zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas

gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas

erfüllt.

Drahtglas besitzt kein sicheres Bruchverhalten.

BEISPIEL Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150-

2 und DIN EN 14179-2) oder Verbundsicherheitsglas

(DIN EN 14449) oder Glas, nachgewiesen durch Prü-

fung DINEN 12600mindestens Klasse 3(B)3 oder 3(C)3.

In der Diskussion konnte erreicht werden, dass nun

Klarheit bezüglich der Anforderungen besteht. Zu-

nächst wird in Kapitel 5.1.4 Glas mit sicherem Bruchver-

halten als Grundvoraussetzung gefordert. Der Begriff

„Sicheres Bruchverhalten“ wird durch die Wahl der Si-

cherheitsgläser und der Bruchbilder eindeutig beschrie-

ben und prinzipiell gefordert. Allein der Satz „Von dieser

Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risiko-

abschätzung durchgeführt wurde.“ beschreibt die Aus-

nahme und lässt damit die Verwendung weiterer Glas-

arten zu.

Ablauf der Einspruchssitzung

Angenommen wurden vom Arbeitskreis ausschließlich

die Einsprüche, Stellungnahmen und Vorschläge, die

über das Normenentwurfsportal des DIN oder direkt

an den Normenausschuss eingereicht wurden. Aufgrund

Damit bei Unfällen mit

Glas, beispielsweise bei

Innentürfüllungen, der-

artig gefährliche Glas-

schwerter nicht zu

schweren Verletzungen

führen können, sieht

der Entwurf der Teile 1

und 2 der DIN 18008

aktuell für Einsatzberei-

che unter 80 cm den

Einsatz von bruchsiche-

rem Glas vor. Diskutiert

wird nun eine Risikoab-

wägung, um zum Bei-

spiel bei Kleinvergla-

sungen in Haustüren

Ausnahmen möglich zu

machen.

Fotos: © Vössing