glas+rahmen
05.18
technik
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nach der mitgliederversammlung
am Morgen des ersten Veranstaltungstages
begann die Fachtagung mit einem Vortrag
des Berliner Rechtsanwalts Dr. Edgar Jous-
sen zum Thema „Der neue Musterbauver-
trag des BVWintergarten“. Mit Blick auf das
neue Bauvertragsrecht, das seit dem 1. Janu-
ar 2018 gilt und weitreichende Auswirkun-
gen auf den Umgang mit Kunden hat, erklär-
te der Jurist: „Sie können den Musterbau-
vertrag des Bundesverbandes Wintergarten
verwenden, Sie müssen es aber nicht.“ Aller-
dings gebe es viele Fallstricke, die beim neu-
en Bauvertragsrecht zu berücksichtigen sei-
en. Ausführlich berichtete Joussen von sei-
nen Erfahrungen mit individuell aufgesetz-
ten Bauverträgen und konstatierte: „Man
kann nicht jede Klippe vermeiden, aber man
kann sie minimieren.“ Sein Rat lautete: „Fi-
xieren Sie nur das vertraglich, was wirklich
notwendig ist, um Dinge mit dem Kunden
zu regeln.“ Alles, was standardisiert sei, kön-
ne man ausgliedern. Wichtig seien beispiels-
weise konkrete Angaben zum Vertragsge-
genstand sowie zum Standort des beauftrag-
ten Wintergartens und eine klare Leistungs-
abgrenzung sowie eine exakte Formulierung
von Rechten und Pflichten von Unterneh-
men und Besteller. Joussen: „Passen Sie auf,
dass nichts fehlt. Seien Sie nicht nachläs-
sig.“ Die Lage sei aktuell genauso unsicher
wie vor Einführung des neuen Bauvertrags-
rechts.
Vorauszahlungsklausel unwirksam
Sehr kritisch beurteilte der Rechtsanwalt
Vorauszahlungen. Diese seien hinsichtlich
ihrer rechtlichen Wirksamkeit sehr kritisch
zu sehen, denn bei Vorauszahlungen leiste-
ten Kunden bereits eine Zahlung, obwohl
noch keine Leistung erbracht worden sei.
Da es Vorauszahlungen im deutschen Recht
gar nicht gebe, sei die Rechtsprechung dies-
bezüglich recht kritisch. Eine Vorabzah-
lungs-Klausel sei rechtlich unwirksam.
Wenn also ein Kunde die Vorauszahlung
nicht leiste, und es komme zur rechtlichen
Auseinandersetzung, sei sehr wahrschein-
lich, dass der Wintergartenbauer die Aus-
einandersetzung verliere und auch noch die
Rechtsanwaltskosten des Bestellers über-
nehmen müsse. Abschlagzahlungen hinge-
gen seien durchaus üblich. Auch die Formu-
lierung von Fristen und Terminen liegt im
ureigenen Interesse des Unternehmens, so
Jurist Joussen. „Achten Sie darauf, dass sie
die Fristen auch halten können. Formulie-
ren Sie keinen fixen Termin. Dann können
Sie gleich nach Verstreichen des Termins
belangt werden.“
Im einem weiteren Fachvortrag infor-
mierte Dipl.-Ing. Torsten Kühnert vom
Befestigungsspezialisten fischer über das
Thema „Sicheres Verankern von Winter-
gärten“. Er stellte diverse Produkte für die
fachgerechte Befestigung vor und warn-
te eindringlich: „Wer Dübel montiert, aber
nicht weiß, wie es geht oder ob der Dübel
geeignet ist, ist haftbar zu machen. Wenn
Sie statische Nachweise brauchen, inklusi-
ve der Dübel, dann brauchen Sie einen Pla-
ner.“ Kühnert riet zudem, stets zugelasse-
ne und geprüfte Produkte zu verwenden.
Den abschließenden Fachvortrag des ers-
ten Veranstaltungstages hielt Dr. Tim Schul-
Wintergartenbauer in Seligenstadt
Am 19. und 20. April führte der Bundesverband Wintergarten e.V. im
hessischen Seligenstadt seine diesjährigen Wintergartentage
durch. Die Mitglieder erwarteten auf ihre Belange zugeschnittene
Fachreferate und eine begleitende Ausstellung.