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glas+rahmen

05.18

technik

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nach der mitgliederversammlung

am Morgen des ersten Veranstaltungstages

begann die Fachtagung mit einem Vortrag

des Berliner Rechtsanwalts Dr. Edgar Jous-

sen zum Thema „Der neue Musterbauver-

trag des BVWintergarten“. Mit Blick auf das

neue Bauvertragsrecht, das seit dem 1. Janu-

ar 2018 gilt und weitreichende Auswirkun-

gen auf den Umgang mit Kunden hat, erklär-

te der Jurist: „Sie können den Musterbau-

vertrag des Bundesverbandes Wintergarten

verwenden, Sie müssen es aber nicht.“ Aller-

dings gebe es viele Fallstricke, die beim neu-

en Bauvertragsrecht zu berücksichtigen sei-

en. Ausführlich berichtete Joussen von sei-

nen Erfahrungen mit individuell aufgesetz-

ten Bauverträgen und konstatierte: „Man

kann nicht jede Klippe vermeiden, aber man

kann sie minimieren.“ Sein Rat lautete: „Fi-

xieren Sie nur das vertraglich, was wirklich

notwendig ist, um Dinge mit dem Kunden

zu regeln.“ Alles, was standardisiert sei, kön-

ne man ausgliedern. Wichtig seien beispiels-

weise konkrete Angaben zum Vertragsge-

genstand sowie zum Standort des beauftrag-

ten Wintergartens und eine klare Leistungs-

abgrenzung sowie eine exakte Formulierung

von Rechten und Pflichten von Unterneh-

men und Besteller. Joussen: „Passen Sie auf,

dass nichts fehlt. Seien Sie nicht nachläs-

sig.“ Die Lage sei aktuell genauso unsicher

wie vor Einführung des neuen Bauvertrags-

rechts.

Vorauszahlungsklausel unwirksam

Sehr kritisch beurteilte der Rechtsanwalt

Vorauszahlungen. Diese seien hinsichtlich

ihrer rechtlichen Wirksamkeit sehr kritisch

zu sehen, denn bei Vorauszahlungen leiste-

ten Kunden bereits eine Zahlung, obwohl

noch keine Leistung erbracht worden sei.

Da es Vorauszahlungen im deutschen Recht

gar nicht gebe, sei die Rechtsprechung dies-

bezüglich recht kritisch. Eine Vorabzah-

lungs-Klausel sei rechtlich unwirksam.

Wenn also ein Kunde die Vorauszahlung

nicht leiste, und es komme zur rechtlichen

Auseinandersetzung, sei sehr wahrschein-

lich, dass der Wintergartenbauer die Aus-

einandersetzung verliere und auch noch die

Rechtsanwaltskosten des Bestellers über-

nehmen müsse. Abschlagzahlungen hinge-

gen seien durchaus üblich. Auch die Formu-

lierung von Fristen und Terminen liegt im

ureigenen Interesse des Unternehmens, so

Jurist Joussen. „Achten Sie darauf, dass sie

die Fristen auch halten können. Formulie-

ren Sie keinen fixen Termin. Dann können

Sie gleich nach Verstreichen des Termins

belangt werden.“

Im einem weiteren Fachvortrag infor-

mierte Dipl.-Ing. Torsten Kühnert vom

Befestigungsspezialisten fischer über das

Thema „Sicheres Verankern von Winter-

gärten“. Er stellte diverse Produkte für die

fachgerechte Befestigung vor und warn-

te eindringlich: „Wer Dübel montiert, aber

nicht weiß, wie es geht oder ob der Dübel

geeignet ist, ist haftbar zu machen. Wenn

Sie statische Nachweise brauchen, inklusi-

ve der Dübel, dann brauchen Sie einen Pla-

ner.“ Kühnert riet zudem, stets zugelasse-

ne und geprüfte Produkte zu verwenden.

Den abschließenden Fachvortrag des ers-

ten Veranstaltungstages hielt Dr. Tim Schul-

Wintergartenbauer in Seligenstadt

Am 19. und 20. April führte der Bundesverband Wintergarten e.V. im

hessischen Seligenstadt seine diesjährigen Wintergartentage

durch. Die Mitglieder erwarteten auf ihre Belange zugeschnittene

Fachreferate und eine begleitende Ausstellung.