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glas+rahmen

03.17

verbände

53

Fragen und Antworten aus dem

Beratungsalltag des Technischen

Kompetenzzentrums des Glaser-

handwerks – Institut für Vergla-

sungstechnik und Fensterbau e.V.

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

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Auf’m Tetelberg 7

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 6 „Ganzglasanlagen“ (erscheint im März 2017)

22,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 03/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

fe der Zeit ändern und diese dann eine gewisse Funkti-

on übernehmen müssen. Eine mögliche Funktion ist bei-

spielsweise der Splitterschutz. Diesbezüglich ist darauf

zu achten, dass nicht jede Folie für jede Anforderung

geeignet ist. Folien müssen für die jeweilige Funktion

zugelassen sein. Ist dies der Fall, können Splitterschutz-

folien die Aufgabe der Verkehrssicherheit übernehmen.

Mit entsprechend zugelassenen Produkten kann split-

terschutzbindende Wirkung erzielt werden, die dem des

VSG gleichwertig ist.

Es gibt für diverse Anwendungen Folien, die zum Bei-

spiel eine Zulassung nach „2(B)2“ gem. DIN EN 12600 –

„Pendelschlagversuch“ haben. Die Klassifizierung „2(B)2“

sagt aus, dass die Scheibe beim Pendelschlagversuch ge-

brochen ist, die Bruchstücke jedoch zusammengehalten

haben und nicht zerfallen sind. Dieses Bruchbild ist dem

des VSG ähnlich. Ein foliertes Glas kann die gleichen Ei-

genschaften erreichen.

Solche Folien können auch bei einer Reparaturver-

glasung zum Einsatz kommen, wenn eine VSG-Vergla-

sung nicht den statischen Anforderungen, beispielswei-

se hinsichtlich Windlast, Durchbiegung und anderer

Lasten, entspricht und eine dickere Verglasung nötig

ist. So kann man beiden Anforderungen, die an die Sta-

tik und die Verkehrssicherungspflicht gestellt werden,

nachkommen, ohne das komplette Fenster zu tauschen.

Wenn nachträglich eine splitterschutzbindende Folie auf

eine Verglasung aufgebracht wird, muss diese auf die ge-

samte Glasfläche geklebt werden. Wird die Folie nur auf

den lichten Glasausschnitt geklebt, kann die Verglasung

im Schadensfall als ganze Einheit herausfallen. Die Fo-

lie kann in diesem Fall nicht den eigentlichen Zweck der

Splitterbindung erfüllen.

4. Worauf muss bei der Verwendung von Fo­

lien besonders geachtet werden?

Man sollte nicht auf jede Scheibe großflächig Folien auf-

bringen, dies kann sich auch nachteilig auf die Eigenschaf-

ten einer Verglasung auswirken. Wenn zum Beispiel eine

ESG-Scheibe großflächig mit Folien beklebt wird, kommt

es im Falle eines Bruches zu einer Schollenbildung. Diese

Bruchstücke können dann als Ganzes herabfallen und da-

mit das Verletzungsrisiko deutlich erhöhen. Darauf weist

auch die DGUV Information 208-014 „Glastüren, Glas-

wände“ ausdrücklich hin. Bei einer vollflächigen Bekle-

bung einer ESG-Scheibe kann diese auch als ganze Schei-

be herabfallen und zu schweren Verletzungen führen, da

die Bruchstücke an der Folie haften bleiben. Daher soll-

te von der großflächigen Beklebung von ESG-Scheiben

abgesehen werden. Sollen Ganzglasanlagen oder Ganz-

glastüren großflächig mit Folie beklebt werden, emp-

fiehlt es sich, eine VSG-Verglasung zu wählen, da es bei

diesem Glastyp im Schadensfall nicht zu einer Schollen-

bildung kommt. Kleinere Beklebungen, wie sie für die

Kenntlichmachung von Ganzglastüren nötig sind, kön-

nen bzw. müssen gem. DGUV Information 208-014 auf-

gebracht werden. Hierbei sollte man sich auf kleine Folien

in Augenhöhe beschränken. Angesichts der kleinen Flä-

chen ist das Verletzungsrisiko wesentlich geringer. Beim

Einsatz von Folien ist zudem darauf zu achten, dass sie

wesentlich kratzempfindlicher sind als Glasoberflächen

und mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt und ge-

reinigt werden müssen. Wenn die Angaben der Herstel-

ler bezüglich der Reinigung, Pflege und Handhabung be-

achtet werden, kann man von der Funktionsfähigkeit der

Folie ausgehen.

stefan wolter

Nr.

6

1.Auflage2017

Ganzglasanlagen

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand­

werks sind unverzicht­

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs­

praxis.

Nr.

8

3.Auflage2013

Verkehrssicherheit

mit Glas

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks

TR7_TR8_U_29.05.2013_Pantone300C.indd 3

29.05.13 13:51