glas+rahmen
03.17
technik
45
ganzglaskonstruktionen
werden
schon seit den 70er Jahren des letz-
ten Jahrhunderts weltweit eingebaut.
In der 50-jährigen Geschichte die-
ser Bauart haben sie sich bewährt und
sind unverzichtbarer Bestandteil der
Architektur geworden. ESG-Ganz-
glastüranlagen stellen ein typisches
Auftragsgebiet des Glaserhandwerks
dar und werden vorzugsweise in Ge-
schäfts- und Privaträumen als Schau-
fensteranlagen, Trennwände, Ein-
gangsbereiche und Einzeltüren ein-
gebaut. Durch die baurechtliche Ein-
führung der DIN 18008 und damit
verbunden dem Wegfall der Vier-Me-
ter-Ausnahmeregelung entfielen die
Grundlagen, um Ganzglasanlagen
bauen zu können. Insbesondere regelt
die DIN 18008 nicht die beweglichen
Glaselemente und die notwendigen
Ausschnitte und Bohrungen, die für
typische Ganzglasanlagen erforderlich
sind. Mit der „Vier-Meter-Ausnahme-
regelung“ wurden Ganzglasanlagen
realisiert, obwohl die Standsicherheit
nicht explizit nachgewiesen wurde.
Mit der TR 6 werden die allgemein
anerkannten Regeln der Technik von
Ganzglasanlagen beschrieben, um eine
Grundlage zur aktuellen Anwendung,
Nutzung und Bewertung zu schaffen.
Die Technische Richtlinie dient somit
als Grundlage, um eine Ganzglasanla-
ge technisch beurteilen zu können. Ihr
Anwendungsbereich behandelt im We-
sentlichen rahmenlose Glaskonstrukti-
onen in Einfachglas, die zur Raumab-
trennung mit Türelementen kombiniert
werden können, sowie Glastüren mit
oder ohne Zargen. Typischerweise un-
terscheiden sich die Konstruktionen in
den Öffnungsweisen als Drehflügeltü-
ren, Schiebetüren, Faltflügeltüren oder
Pendelflügeltüren. In der TR wird auch
ein Grenzbereich für Glasgrößen ange-
geben, um in einem sicheren Bereich
Glasdickenempfehlungen ausschrei-
ben zu können. Das hat zur Folge, dass
Nachweise von übergroßen Anlagen
oder Sonderkonstruktionen durch ge-
sondert erwirkte Zulassungen weiterhin
nachgewiesen werden müssen.
Ein weiterer, wesentlicher Bestand-
teil der Technischen Richtlinie Nr. 6
ist der Hinweis auf Wartung, Nutzung
und Pflege. Ganzglasanlagen unterlie-
gen, insbesondere als Ladeneingang im
öffentlichen Bereich, besonders hohen
Anforderungen. Empfohlen werden in
der TR eine fachgerechte Einweisung
des Personals zum Öffnen und zur Nut-
zung der Ganzglasanlage, der bestim-
mungsgemäße Gebrauch und die Emp-
fehlung für einen Wartungsvertrag, um
die Gangbarkeit und Sicherheit sicher-
zustellen.
Unterstützung bei Ganzglasanlagen
Das Technische Kompetenzzentrum des Glaser-
handwerks hat in Kooperation mit der Industrie
und dem Handwerk die Technische Richtlinie Nr. 6
(TR 6) zum Themengebiet „Ganzglasanlagen“ ver-
öffentlicht und damit eine Lücke geschlossen, die
sich mit dem Wegfall der Vier-Meter-Ausnahmere-
gel aufgetan hatte.
Seit dem 15. März
ist die neu erar-
beitete TR 6
„Ganzglasanla-
gen“ im Handel
erhältlich und
bei der Verlagsan-
stalt Handwerk
unter www.glas-
rahmen.deund
www.vh-
buchshop.dezu
bestellen.
PU-SCHAUMDOSEN
WIEDER FREI VERKÄUFLICH
Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Ver-
botsverordnung am 26. Januar 2017 ist das
Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von
PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige
Produkte fallen nicht länger unter die Rege-
lung der Verordnung, sofern sie den Gefah-
renhinweis „H351“ tragen. Mit der Novelle
fällt der bisher vorgeschriebene Hinterglas-
verkauf im Privatkundenbereich. Eine per-
sönliche Aushändigung und Unterweisung
des Kunden durch fachkundige Mitarbeiter
ist nicht länger nötig. Allerdings bleibt die
Pflicht bestehen, dass beim Verkauf von
MDI-haltigen PU-Schäumen an Privatkunden
Einweghandschuhe beizufügen sind. Außer-
dem verpflichtet die Verpackungsverordnung
den Handel, seine Kunden bereits am Point
of Sale (POS) über die fachgerechte Entsor-
gung leerer PU-Schaumdosen zu informieren.
Wegen ihrer flüssigen Restinhaltsstoffe und
des in den Dosen befindlichen Druckgases,
stuft die Verpackungsverordnung gebrauchte
Bauschaumdosen als Sonderabfall zum
Recycling ein. Sie dürfen deswegen nicht in
den Baumischcontainer, Restmüll, Gelben
Sack oder die Weißblechsammlung. Fachge-
recht aufbereitet werden die Dosen durch
die PDR. Diese verwertet sie zu über 95
Prozent, davon etwa 80 Prozent stofflich, und
führt die zurückgewonnenen Rohstoffe und
Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf
zurück. Seit 1993 bietet das in Thurnau,
Oberfranken, ansässige Unternehmen einen
bundesweiten, kostenlosen Rücknahme- und
Recyclingservice für gebrauchte PU-Schaum-
dosen an.
www.pdr.deBild: Verlagsanstalt Handwerk
Bild: PDR