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glas+rahmen

03.17

technik

45

ganzglaskonstruktionen

werden

schon seit den 70er Jahren des letz-

ten Jahrhunderts weltweit eingebaut.

In der 50-jährigen Geschichte die-

ser Bauart haben sie sich bewährt und

sind unverzichtbarer Bestandteil der

Architektur geworden. ESG-Ganz-

glastüranlagen stellen ein typisches

Auftragsgebiet des Glaserhandwerks

dar und werden vorzugsweise in Ge-

schäfts- und Privaträumen als Schau-

fensteranlagen, Trennwände, Ein-

gangsbereiche und Einzeltüren ein-

gebaut. Durch die baurechtliche Ein-

führung der DIN 18008 und damit

verbunden dem Wegfall der Vier-Me-

ter-Ausnahmeregelung entfielen die

Grundlagen, um Ganzglasanlagen

bauen zu können. Insbesondere regelt

die DIN 18008 nicht die beweglichen

Glaselemente und die notwendigen

Ausschnitte und Bohrungen, die für

typische Ganzglasanlagen erforderlich

sind. Mit der „Vier-Meter-Ausnahme-

regelung“ wurden Ganzglasanlagen

realisiert, obwohl die Standsicherheit

nicht explizit nachgewiesen wurde.

Mit der TR 6 werden die allgemein

anerkannten Regeln der Technik von

Ganzglasanlagen beschrieben, um eine

Grundlage zur aktuellen Anwendung,

Nutzung und Bewertung zu schaffen.

Die Technische Richtlinie dient somit

als Grundlage, um eine Ganzglasanla-

ge technisch beurteilen zu können. Ihr

Anwendungsbereich behandelt im We-

sentlichen rahmenlose Glaskonstrukti-

onen in Einfachglas, die zur Raumab-

trennung mit Türelementen kombiniert

werden können, sowie Glastüren mit

oder ohne Zargen. Typischerweise un-

terscheiden sich die Konstruktionen in

den Öffnungsweisen als Drehflügeltü-

ren, Schiebetüren, Faltflügeltüren oder

Pendelflügeltüren. In der TR wird auch

ein Grenzbereich für Glasgrößen ange-

geben, um in einem sicheren Bereich

Glasdickenempfehlungen ausschrei-

ben zu können. Das hat zur Folge, dass

Nachweise von übergroßen Anlagen

oder Sonderkonstruktionen durch ge-

sondert erwirkte Zulassungen weiterhin

nachgewiesen werden müssen.

Ein weiterer, wesentlicher Bestand-

teil der Technischen Richtlinie Nr. 6

ist der Hinweis auf Wartung, Nutzung

und Pflege. Ganzglasanlagen unterlie-

gen, insbesondere als Ladeneingang im

öffentlichen Bereich, besonders hohen

Anforderungen. Empfohlen werden in

der TR eine fachgerechte Einweisung

des Personals zum Öffnen und zur Nut-

zung der Ganzglasanlage, der bestim-

mungsgemäße Gebrauch und die Emp-

fehlung für einen Wartungsvertrag, um

die Gangbarkeit und Sicherheit sicher-

zustellen.

Unterstützung bei Ganzglasanlagen

Das Technische Kompetenzzentrum des Glaser-

handwerks hat in Kooperation mit der Industrie

und dem Handwerk die Technische Richtlinie Nr. 6

(TR 6) zum Themengebiet „Ganzglasanlagen“ ver-

öffentlicht und damit eine Lücke geschlossen, die

sich mit dem Wegfall der Vier-Meter-Ausnahmere-

gel aufgetan hatte.

Seit dem 15. März

ist die neu erar-

beitete TR 6

„Ganzglasanla-

gen“ im Handel

erhältlich und

bei der Verlagsan-

stalt Handwerk

unter www.glas-

rahmen.de

und

www.vh

-

buchshop.de

zu

bestellen.

PU-SCHAUMDOSEN

WIEDER FREI VERKÄUFLICH

Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Ver-

botsverordnung am 26. Januar 2017 ist das

Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von

PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige

Produkte fallen nicht länger unter die Rege-

lung der Verordnung, sofern sie den Gefah-

renhinweis „H351“ tragen. Mit der Novelle

fällt der bisher vorgeschriebene Hinterglas-

verkauf im Privatkundenbereich. Eine per-

sönliche Aushändigung und Unterweisung

des Kunden durch fachkundige Mitarbeiter

ist nicht länger nötig. Allerdings bleibt die

Pflicht bestehen, dass beim Verkauf von

MDI-haltigen PU-Schäumen an Privatkunden

Einweghandschuhe beizufügen sind. Außer-

dem verpflichtet die Verpackungsverordnung

den Handel, seine Kunden bereits am Point

of Sale (POS) über die fachgerechte Entsor-

gung leerer PU-Schaumdosen zu informieren.

Wegen ihrer flüssigen Restinhaltsstoffe und

des in den Dosen befindlichen Druckgases,

stuft die Verpackungsverordnung gebrauchte

Bauschaumdosen als Sonderabfall zum

Recycling ein. Sie dürfen deswegen nicht in

den Baumischcontainer, Restmüll, Gelben

Sack oder die Weißblechsammlung. Fachge-

recht aufbereitet werden die Dosen durch

die PDR. Diese verwertet sie zu über 95

Prozent, davon etwa 80 Prozent stofflich, und

führt die zurückgewonnenen Rohstoffe und

Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf

zurück. Seit 1993 bietet das in Thurnau,

Oberfranken, ansässige Unternehmen einen

bundesweiten, kostenlosen Rücknahme- und

Recyclingservice für gebrauchte PU-Schaum-

dosen an.

www.pdr.de

Bild: Verlagsanstalt Handwerk

Bild: PDR