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UNTERNEHMENSNAVI [2015/16]

Die einzelnen Förderarten

Zuschüsse

Eine finanzielle Zuwendung

des Staates, die der Emp-

fänger nicht zurückzahlen

muss. Allerdings muss er da-

für bestimmte Bedingungen

erfüllen. Tut er das nicht, ist

eine Rückzahlung inklusive

Zinsen fällig.

Zinsverbilligte

Kredite

Ein klassischer Kredit, bei

dem der Staat mit Zuschüs-

sen die Zinshöhe absenkt.

Fehlen dem Kreditnehmer

Sicherheiten, gibt es Förder-

kredite mit sogenannter Haf-

tungsfreistellung, die nicht

selten sogar das komplette

Kreditrisiko übernehmen.

Das Ausfallrisiko teilen sich

Fördermittelgeber und Haus-

bank.

Bürgschaften

Alternative für Kreditnehmer

ohne Sicherheiten, wenn Vor-

haben und Erfolgschancen

stimmen. Das Volumen einer

solchen Ausfallbürgschaft

der öffentlichen Hand liegt in

der Regel bei 80 Prozent der

Kreditsumme.

Garantien

Fürs Auslandsgeschäft:

Der Staat gibt eine Einzel-

deckung für einen Auftrag

oder gewährt sie pauschal

für mehrere Kunden mit sehr

kurzen Zahlungszielen.

Subventionen

Sie fließen regelmäßig für

bestimmte Vorhaben, Re-

gionen oder Unternehmen.

Auf Subventionen gibt es

im Gegensatz zu normalen

Fördermitteln einen Rechts-

anspruch.

Checkliste:

Der Weg zum Fördergeld

Schritt 1: Projektbeschreibung

Vorhaben und Zeitraum muss das Unternehmen mit einzel-

nen Projektschritten klar definieren.

Schritt 2: Risikoprofil entwickeln

Neben einer konkreten Einschätzung der Geschäftsrisiken

und Chancen gehören Markt- und Konkurrenzanalysen

und Übersichten dazu.

Schritt 3: Beratung einholen

Das fertige Konzept sollten Experten wie die Berater der

Handwerkskammer oder des Fachverbands kommentie-

ren. Diese erkennen Stärken und Schwächen des Projekts.

Schritt 4: Investitionsplan erstellen

Steht das Vorhaben, muss für jeden Schritt detailliert ein

Investitionsplan vorliegen. Jetzt sollte der Firmenkunden-

berater der Hausbank mit ins Boot kommen, da er für die

Beantragung der Fördergelder unerlässlich ist. Wichtig:

Das Vorhaben muss bislang NUR auf dem Papier stehen –

für bereits laufende Projekte fließt kein Fördergeld.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

• Erste Ansprechpartner für Fördergelder ist immer die

Hausbank

• Auf Fördergelder gibt es keinen Rechtsanspruch

• Die Hausbank ist nicht gezwungen,

einen Fördergeldantrag weiterzuleiten

• Potenzielle Gründer mit einem

negativen Schufa-Eintrag gehen in der Regel leer aus

Uwe Böhme, Inhaber eines Aachener

Glas- und Gebäudereinigungsunternehmens