11
UNTERNEHMENSNAVI [2015/16]
Die einzelnen Förderarten
Zuschüsse
Eine finanzielle Zuwendung
des Staates, die der Emp-
fänger nicht zurückzahlen
muss. Allerdings muss er da-
für bestimmte Bedingungen
erfüllen. Tut er das nicht, ist
eine Rückzahlung inklusive
Zinsen fällig.
Zinsverbilligte
Kredite
Ein klassischer Kredit, bei
dem der Staat mit Zuschüs-
sen die Zinshöhe absenkt.
Fehlen dem Kreditnehmer
Sicherheiten, gibt es Förder-
kredite mit sogenannter Haf-
tungsfreistellung, die nicht
selten sogar das komplette
Kreditrisiko übernehmen.
Das Ausfallrisiko teilen sich
Fördermittelgeber und Haus-
bank.
Bürgschaften
Alternative für Kreditnehmer
ohne Sicherheiten, wenn Vor-
haben und Erfolgschancen
stimmen. Das Volumen einer
solchen Ausfallbürgschaft
der öffentlichen Hand liegt in
der Regel bei 80 Prozent der
Kreditsumme.
Garantien
Fürs Auslandsgeschäft:
Der Staat gibt eine Einzel-
deckung für einen Auftrag
oder gewährt sie pauschal
für mehrere Kunden mit sehr
kurzen Zahlungszielen.
Subventionen
Sie fließen regelmäßig für
bestimmte Vorhaben, Re-
gionen oder Unternehmen.
Auf Subventionen gibt es
im Gegensatz zu normalen
Fördermitteln einen Rechts-
anspruch.
Checkliste:
Der Weg zum Fördergeld
Schritt 1: Projektbeschreibung
Vorhaben und Zeitraum muss das Unternehmen mit einzel-
nen Projektschritten klar definieren.
Schritt 2: Risikoprofil entwickeln
Neben einer konkreten Einschätzung der Geschäftsrisiken
und Chancen gehören Markt- und Konkurrenzanalysen
und Übersichten dazu.
Schritt 3: Beratung einholen
Das fertige Konzept sollten Experten wie die Berater der
Handwerkskammer oder des Fachverbands kommentie-
ren. Diese erkennen Stärken und Schwächen des Projekts.
Schritt 4: Investitionsplan erstellen
Steht das Vorhaben, muss für jeden Schritt detailliert ein
Investitionsplan vorliegen. Jetzt sollte der Firmenkunden-
berater der Hausbank mit ins Boot kommen, da er für die
Beantragung der Fördergelder unerlässlich ist. Wichtig:
Das Vorhaben muss bislang NUR auf dem Papier stehen –
für bereits laufende Projekte fließt kein Fördergeld.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
• Erste Ansprechpartner für Fördergelder ist immer die
Hausbank
• Auf Fördergelder gibt es keinen Rechtsanspruch
• Die Hausbank ist nicht gezwungen,
einen Fördergeldantrag weiterzuleiten
• Potenzielle Gründer mit einem
negativen Schufa-Eintrag gehen in der Regel leer aus
Uwe Böhme, Inhaber eines Aachener
Glas- und Gebäudereinigungsunternehmens