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Wie sieht der „Normalfall“ aus?

Im Allgemeinen wird von Folgendem aus-

gegangen: Handbetätigte Fensterflügel, die

vom normalen Stand aus bedient werden

sollen, werden als gebrauchstauglich bedien-

bar eingestuft, wenn diese leicht zu erreichen

und der für den Öffnungs- und Schließvor-

gang (vor allem aus der Flügel-Kippstellung)

benötigte Kraftaufwand entsprechend zuläs-

sige Bedienkräfte nicht überschreitet. Zuläs-

sige Bedienkräfte für die Bedienung von üb-

lichen Drehkipp- und Drehflügeln können

der DIN EN 13115 entnommen werden

[5]

.

In dieser Norm sind Klassen definiert und

zugehörige, maximal zulässige Bedienkräf-

te zum Öffnen und Schließen von Fenster-

flügeln klassifiziert. Unter der Klasse 1 wird

für Flügel mit handbetätigten Hebelgriffen

ein maximal zulässiger Kraftaufwand von

100 N oder ein maximales Moment von 10

Nm angegeben, für die Klasse 2 30 N oder

5 Nm. Hinweis: Im aktuellen Entwurf aus

April 2018 zur DIN EN 13115 werden für

die Klassen 1 und 2 analoge Grenzwerte be-

nannt

[6]

. Fachleuten dürfte zudem bekannt

sein, dass für RAL-geprüfte Oberlichtbe-

schläge die maximal zulässige Betätigungs-

kraft zur Betätigung des Handhebels eben-

falls 100 N (50 mm vom Griffende) beträgt.

An dieser Stelle erscheint es zudem wichtig,

auf folgende in der DIN 18055 abzulesende

elementare Forderung hinzuweisen

[7]

. Unter

Ziffer 4.13 (Bedienungskräfte) heißt es: „Die

Bedienungskräfte sind Merkmale für die Ge-

brauchstauglichkeit und sind vom Planer

unter Berücksichtigung der Benutzerkrei-

se vorzugeben.“. Zudem ist an dieser Stel-

le zu erwähnen, dass in der ATV DIN 18357

(VOB Verdingungsordnung für Bauleistun-

gen, Teil C, Beschlagarbeiten) u.a. folgendes

ausgeführt wird: „Beschläge müssen so ein-

gebaut werden, dass sie leicht und unfallsi-

cher zu betätigen sind.“ sowie „Türen, Fens-

ter und Fenstertüren sind so zu beschlagen,

dass sie sich leicht und unfallsicher öffnen

und schließen lassen.“

[8]

.

Trend zu immer größeren, höheren,

schwereren Fensterflügeln

Neben den für Frauen und Männer ange-

gebenen anthropometrischen Werten sowie

der nach Norm einzuhaltenden zulässigen

Bedienkräfte spielt natürlich die eigentliche

geometrische sowie technisch-konstruktive

Ausbildung des zu bedienenden Fensterflü-

gels einschließlich dessen Beschlagtechnik

und Verglasung eine entscheidende Rolle.

Während vonseiten der Beschlags-System-

geber seit einigen Jahren durchdachte Neu-

entwicklungen im Bereich der kraft- bzw.

schließunterstützenden Beschlags-Kompo-

nenten konzipiert und erfolgreich auf den

Markt gebracht werden, ist andererseits

seit Jahren im Wohnungs- und Objektbau-

bereich leider ein anhaltend hoher „Trend“

zu immer größeren, insbesondere zu höhe-

ren, und somit zu immer schwereren, Flü-

gelkonstruktionen unübersehbar. Die Fol-

gen eines teils deutlich beeinträchtigten

Bedienkomforts (zum Öffnen und Schlie-

ßen des Fensterflügels) werden dabei häu-

fig unterschätzt. Denn mit zunehmender

Flügelhöhe geht eine Erhöhung der Flügel-

masse oberhalb des Griffes einher. Ein Um-

stand, der zwangsläufig und recht häufig zu

höheren bzw. teils gar zu unzulässig hohen

Bedienkräften führt.

Konkrete Anwendungsfälle

Unter Berücksichtigung der für übliche Nut-

zer benannten anthropometrischen Wer-

te und der dargelegten maximal zulässigen

Bedienkräfte hat sich in der Praxis für brüs-

tungshohe Fensterflügel, unter Zugrund-

legung üblich-schwerer sowie üblich-aus-

gestatteter Flügelkonstruktionen mit übli-

chen Flügelabmessungen, eine Griffhöhe

zwischen ca. 1400 und 1450 mm über OKFF

als ergonomisch angenehme und in die-

sem Sinne als gebrauchstaugliche Griffhö-

he durchgesetzt. Diese Griffhöhe resultiert

u.a. aus dem Umstand des sog. Bedienungs-

komforts, der insbesondere auch aus der

Ruhelage beim Schließvorgang des gekipp-

ten Flügels in die geschlossene Flügelstel-

lung gegeben sein soll.

Körperhöhe ca. 163cm

ca. 90cm

GH ca. 145cm ü. OKFF

Schulterhöhe ca. 135cm

Flügelhöhe 140cm

Griffhöhe ca. 170cm über OKFF

1/2

ca. 450

1/2

a (125)

Abb. 3. Fenster-/Griffhöhen in Relation zur

„Reichweite nach oben“ einer Frau.

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