Branche
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RTS-Magazin 2/2017
Am 2. November 2016 hat das
Bundeskabinett die novellierte
Arbeitsstättenverordnung be-
schlossen. Die Verordnung, die
auch die bisherigen Inhalte der
Bildschirmarbeitsverordnung
integriert, fordert eine Sichtver-
bindung nach außen für dauer-
haft eingerichtete Arbeitsplätze
und für sonstige große Sozi-
alräume, soweit die baulichen
oder betrieblichen Gegebenhei-
ten es zulassen. „Dies bedeutet,
dass Arbeitsplätze in der Regel
nicht ohne Fenster sein dürfen“,
erklärte Frank Koos, der Tech-
nikexperte und stellvertretende
Geschäftsführer des Verbandes
Fenster + Fassade (VFF). „Und
wir freuen uns, dass die von uns
immer wieder betonte Bedeu-
tung von Fenstern für Lebens-
qualität und Gesundheit in die-
ser Neuregelung erkannt und
berücksichtigt worden ist.“
Schon von 1975 bis 2004
wurde die Sichtverbindung
„Gerade zu Weihnachten hat sie
oft Mitarbeiter und deren Fami-
lien, von denen sie wusste, dass
es ihnen nicht so gut geht, mit
Überraschungsgeschenken be-
dacht.“ Mit diesem Beispiel er-
innerte Johann Hirn Ende des
letzten Jahres an das starke so-
ziale Engagement von Elfriede
Frank, welches das Leben der
mittlerweile verstorbenen Ehe-
frau des Roto-Gründers Wilhelm
Frank nachhaltig geprägt hat.
Ein sichtbares Zeichen dafür ist
die von der langjährigen Mitin-
haberin des Unternehmens 1991
aus Anlass ihres 80. Geburtsta-
ges eingerichtete und nach ihr
benannte Stiftung. „Seit 25 Jah-
ren unterstützt sie unverschul-
det in Not geratene Menschen“,
erläutert Johann Hirn. Der frü-
here Finanzchef des Unter-
nehmens verantwortet als Vor-
stand die Stiftungsaktivitäten.
Mit ihrer Initiative hat Elfriede
Frank „etwas schaffen wollen,
Sichtverbindung nach außen notwendig
Bleibendes geschaffen
nach außen in der Arbeitsstät-
tenverordnung verlangt. Zwi-
schenzeitlich war sie durch die
undeutliche Anforderung, dass
die Arbeitsstätten „möglichst
ausreichend Tageslicht“ erhal-
das bleibt“. Das ist ihr auch mit
Blick auf das im Laufe der Jahre
deutlich erweiterte Wirkungs-
und Aufgabenspektrum zwei-
fellos gelungen. So hilft die Stif-
tung inzwischen nicht mehr nur
Menschen am Roto-Hauptsitz
in
Leinfelden-Echterdingen,
sondern unterstützt Bedürftige
an allen deutschen Standorten
des Unternehmens. Darüber hi-
ten müssen, ersetzt worden. Die
neue Regelung formuliert nun
klar und einheitlich, wie eine
Sichtverbindung aus Arbeitsräu-
men nach außen gewährleistet
werden kann. Die an den prak-
naus fördert man nun auch u. a.
Einrichtungen für Jugendhilfe,
Erziehung sowie Volks- und Be-
rufsbildung.
Aus Spenden von Bürgern,
Roto und der Familie Frank
stehen jährlich etwa 40000 bis
50000 Euro zur Verfügung. Über
die Hälfte davon stammt aus
den sportlich-karitativen Akti-
vitäten des Bauzulieferers. Erst
tischen Erfordernissen orientier-
ten Ausnahmen werden konkret
aufgelistet und Missverständ-
nisse und Unklarheiten vermie-
den. In Zukunft, so ist die Neu-
regelung zu verstehen, muss die
Fensterfläche mindestens zehn
Prozent der Raumgrundfläche
betragen. „In seiner Pressemel-
dung zur neuen Arbeitsstätten-
verordnung betont das Bun-
desarbeitsministerium, dass die
Regelungen dazu dienen, die
Sicherheit und den Schutz der
Gesundheit der Beschäftigten
in Arbeitsstätten wirksam zu
schützen. Für unsere Branche ist
dies eine Bestätigung in der Ein-
schätzung des vielfältigen Nut-
zens von Fenstern, den wir als
VFF nicht nur in Deutschland
sondern im Rahmen von Euro-
Windoor AISBL auch in Europa
immer wieder hervorheben“, so
Frank Koos.
www.window.dekürzlich sind aus der Beteili-
gung am „Ironman Maastricht“
35 000 Euro zugeflossen. Hinzu
kommen Erlöse etwa aus dem
Verkauf von Werbeartikeln und
von in der Roto-Lehrwerkstatt
gefertigten Objekten. Aber auch
unabhängig von den erhebli-
chen finanziellen Zuwendungen
bleibt die Verbindung zu dem
Hersteller von Beschlagsyste-
men und Wohndachfenstern
eng. So kann die Stiftung bei
der praktischen Arbeit stets mit
administrativer Hilfe rechnen.
Wichtig ist zudem das große
persönliche Engagement von
Tochter und Enkelin der Grün-
derin. All das macht Johann
Hirn im Jubiläumsjahr zuver-
sichtlich, dass das „verdienst-
volle soziale Erbe“ von Elfriede
Frank weiter gepflegt und für
vielfältige gute Zwecke genutzt
wird.
www.roto-frank.comDie Arbeitsräume der VFF-Geschäftsstelle in Frankfurt am Main im November
2016: auch nach der neuen Arbeitsstättenverordnung mit „Sichtverbindung
nach außen“ und ausreichendem Tageslicht versorgt.
VFF
Auch der Erlös aus dem Verkauf von den in der Lehrwerkstatt des
Unternehmens gefertigten Unikaten, wie beispielsweise diese „Metall-
Insekten“, kommt der Elfriede Frank-Stiftung zugute.
Roto