Technik
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RTS-Magazin 12/2016
Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Tü-
ren und Tore – mit Feuer-/ Rauchschutzei-
genschaften“ kann seit dem ersten Novem-
ber zur CE-Kennzeichnung genutzt werden.
Das europäische Amtsblatt vom 28. Oktober
legte nun fest, dass die Norm allerdings nur
in Verbindung mit den jeweiligen Produkt-
normen für Fenster und Außentüren (EN
14351-1) und Tore (EN 13241) gilt. Hersteller
können damit ab November diese Produkte
mit dem CE-Zeichen europaweit in den Ver-
kehr bringen, wenn die Voraussetzungen er-
füllt sind. Neben den Prüfnachweisen gehört
hierzu auch eine Fremdüberwachung durch
eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle
(NPZ), die das notwendige Zertifikat ausstel-
len muss. Das ift Rosenheim kann Hersteller
bei der CE-Kennzeichnung mit den notwen-
digen Dienstleistungen unterstützen.
Mit derVeröffentlichung im europäischen
Amtsblatt am 28. Oktober (C 398/55) wurde
die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Tü-
ren und Tore – mit Feuer- und/oder Rauch-
schutzeigenschaften“ harmonisiert. Sie tritt
zum 1. November 2016 in Kraft – ab dann
ist eine CE-Kennzeichnung die-
ser Produkte möglich. Die Koexis-
tenzphase wurde vom 01.11.2016
bis zum 01.11.2019 festgelegt. Für
Architekten, Hersteller und Verar-
beiter bedeutet dies, dass nun in
Ausschreibungen für Außentüren
und Tore die europäischen Klassen
nach EN 16034 gefordert werden
können. Die Grundlage für das Er-
stellen der Leistungserklärung und
des CE-Zeichens ist das „Zertifikat
zur Bescheinigung der Leistungs-
beständigkeit“, das von einer no-
tifizierten Produktzertifizierungs-
stelle (NPZ) erstellt wird.
Allerdings gilt die EN 16034 nur
in Verbindung mit den jeweiligen
Produktnormen für Fenster und
Außentüren (EN 14351-1) und Tore
(EN 13241) – es ist der Hinweis ent-
halten „Die Norm EN 16034:2014
ist nur inVerbindung entweder mit
EN 13241-1:2003+A2:2016 oder
mit EN 14351-1:2006+A2:2016 an-
zuwenden.“
Die beiden Produktnormen
„EN 13241-1:2003+A2:2016 Tore
– Produktnorm, Leistungseigen-
schaften“ und die „EN 14351-
1:2006+A2:2016 Fenster und Türen
– Produktnorm, Leistungseigen-
schaften – Teil 1: Fenster und Au-
ßentüren“ mussten deshalb auch angepasst
werden, um den Anwendungsbereich ent-
sprechend zu erweitern.
Die Änderungen „A2“ von 2016 bei bei-
den Normen waren erforderlich, um das Zu-
sammenwirken dieser Normen mit der EN
16034 schlüssig darzustellen, denn bisher
machten beide Normen die Aussage, dass
sie nicht für Produkte mit Anforderungen an
den Feuer- und bzw. Rauchschutz anwend-
bar waren.
Im Amtsblatt findet sich deshalb zur
harmonisierten Fassung der „EN 14351-
1:2006+A2:2016“ ein ergänzender Passus:
„Der Satz betreffend die „Fähigkeit zur Frei-
gabe“ in Abschnitt 1 – Anwendungsbereich
(der Norm EN 14351-1:2006+A2:2016) ist
vom Geltungsbereich der veröffentlichten
Nummer ausgenommen.“
Auf der Website von CEN wir die Ergän-
zung zur EN 14351-1:2006+A2:2016 wie
folgt beschrieben: „Die in dieser Norm be-
schriebenen Fenster sind nicht hinsichtlich
ihrer Fähigkeit zur Freigabe (zu öffnen) be-
wertet.“
Während in der bisher gülti-
gen Fassung der Norm ausgesagt
war „Diese Europäische Norm gilt
nicht für: … Fenster in Fluchtwe-
gen“ soll der neue Satz der Norm
klarstellen, dass Fenster in Flucht-
wegen nicht gänzlich von der
Norm ausgeschlossen sind, son-
dern lediglich die Eigenschaft „Fä-
higkeit zur Freigabe“ für Fens-
ter nicht nach der Norm beurteilt
werden kann, die anderen tech-
nischen Eigenschaften für solche
Fenster natürlich schon.
Für Außentüren in Fluchtwe-
gen, für die der Normungsauf-
trag galt, ändert sich nichts, diese
bleiben im Konformitätsverfahren
(AVCP) 1. Der Hersteller muss die
Herstellung durch eine Notifizierte
überwachen lassen, um diese in
Verkehr bringen zu können.
In der Produktnormen „EN
13241-1:2003+A2:2016,Tore – Pro-
duktnorm, Leistungseigenschaf-
ten“ wurde in Absatz 2.1 folgender
Passus eingefügt „Feuer- und/oder
Rauchschutzeigenschaften für Tore
werden in der EN 16034 behan-
delt.“
www.ift-rosenheim.deBrandschutznorm EN 16034
scharf geschaltet
Die Dokumentation zum Brandschutzforum
informiert ausführlich über die praktische
Umsetzung der EN 16034.
ift Rosenheim (2)
Das „Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“ ist
Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.