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Lift
journal 4/2018
Aufzüge in Deutschland sind nach wie
vor das sicherste „Nahverkehrsmittel“. Das
betont der VDMA Fachverband Aufzüge
und Fahrtreppen und widerspricht damit
indirekt demTÜV-Anlagensicherheitsreport
2018, der vor kurzem vom TÜV-Verband
veröffentlicht wurde (Lesen Sie dazu mehr
auf den Seiten 30/31).
„Unfälle sind zumGlück selten, so dass der
Aufzug nachwie vor das sicherste „Nahver-
kehrsmittel“ ist“, erklärt der Fachverband
Aufzüge des VDMA. Auch die aktuellen
Unfallzahlen der Prüforganisationen und
des VDMA für das Jahr 2017 belegten,
dass der sicherheitstechnische Zustand der
Aufzuganlagen auf hohem Niveau verhar-
re. In den vergangenen Jahren sei keine
Zunahme von schweren oder tödlichen
Nutzerunfällen zu verzeichnen, heißt es in
einer Pressemitteilung: „Ganz imGegenteil:
In Relation zumAnlagenbestand, der jedes
Jahr um ca. zwei Prozent zunimmt, sind
die Zahlen von schweren und tödlichen
Unfällen sogar rückläufig.“
2017 wurden keine Todesfälle im Zusam-
menhang mit Aufzügen registriert, betont
der VDMA. Auch die Zahl der schweren
Unfälle sei 2017 von 30 auf sieben Fälle zu-
rückgegangen. Bei diesen sieben schweren
Unfällen habe es sich um Arbeitsunfälle
gehandelt, von denen nur vier auf einen
Mangel amAufzug zurückzuführen waren,
so die Erhebungen desVDMAAufzüge und
Fahrtreppen.
Sicherheit durch qualifizierte
Wartung
Aufzuganlagen seien sicher, wenn sie in
ausreichendem Maße qualifiziert gewar-
tet und instandgehalten werden, betont
der Verband. Es gebe jedoch eine Dun-
kelziffer von ca. 100 000 Aufzuganlagen,
die offenbar nicht gewartet oder geprüft
werden, was sowohl vomVDMA als auch
den Zugelassenen Überwachungsstellen
deutlich kritisiert werde. „Einige Unfälle
hätten durch Investitionen in Modernisie-
rung vermieden werden können“, so der
Verband weiter.
Durch Anlagen, die weder geprüft noch
gewartet würden, könne eine „signifikante
Gefährdung für Nutzer“ entstehen. Die si-
chere Bereitstellung eines Aufzugs liege al-
lerdings in der gesetzlichenVerantwortung
des Betreibers – also den Immobilienbesit-
zern,Vermietern undWohnungsverwaltern.
der VDMA informiert
Widerspruch: Aufzüge sind sicher!
Die Prüforganisationen, Aufzughersteller
und die Wartungsunternehmen könnten
nur auf diese Missstände hinweisen.
Prüfplakette muss vorhanden sein
Ob eine Aufzuganlage geprüft ist, erkenne
man – wie beimAuto – an der Prüfplakette,
die seit 2014 in jedem Aufzug vorhanden
sein muss. Das Überschreiten der Prüffrist
könne somit vom Aufzugnutzer festge-
stellt und an den zuständigen Betreiber
beziehungsweise die zuständige Behörde/
Gewerbeaufsicht gemeldet werden.
Hintergrund:
In Deutschland verkehren zurzeit rund
750000Aufzüge. 640000 davon dienen der
Beförderung von täglich mehreren Millio-
nen Menschen und gehören damit zu den
überwachungsbedürftigen Anlagen. Jedes
Foto:
© admy – stock.adobe.com
VDMAVeranstaltungen
Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen
• E2 Forum, Frankfurt, 18. –19. Sept. 2018
• Seminar„Basiswissen Aufzüge“,
Frankfurt, 06. – 08. November 2018
• Seminar„Planung von Feuerwehrauf
zügen“, Frankfurt, 28. November 2018
www.vdma.org/aufzuege