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Lift

journal 4/2018

der vfa berichtet

Am 27. Mai 2018 hat der VdTÜV den

diesjährigen Anlagensicherheits-Report

veröffentlicht (Lesen Sie dazu mehr auf

den Seiten 30/31). In dem Bericht wird ein

alarmierendes Bild gezeichnet, welches die

Sicherheit der Aufzüge in Deutschland in

Frage stellt.

Die Kernaussagen beziehen sich mit Blick

auf die Aufzugbranche, wie bereits in den

zurückliegenden Jahren, erneut auf die

hohe Mängelquote bei Aufzuganlagen und

stellen heraus, dass aufgrund schwerwie-

gender Mängel 3500Aufzüge abgeschaltet

werden mussten. Im Gegensatz dazu

spricht man im selben Report an anderer

Stelle mit Blick auf Aufzüge vom „sichers-

tenVerkehrsmittel“.

Zumindest diese Aussage ist in Deckung

mit den Unfallstatistiken der letzten Jahre

zu bringen, die wiederkehrend rückläufige

Unfallzahlen bescheinigen. 2017 waren nur

sieben schwere Unfälle zu verzeichnen

– ein Rückgang von über 70 Prozent zu

2016 – und keine Toten bei Wartung und

Montage von Aufzügen, geschweige denn

bei deren Nutzung.

In diesemKontext sollten auch die jährlich

rund 22 000 Neuanlagen in Deutschland

Sicherheit von Aufzügen in Deutschland

in der Diskussion?

Tagesschulung für Feuerwehren

beachtet werden und die geschätzten

100 000 ungeprüften Aufzüge bei einem

Anlagenbestand von 750 000. Unter Be-

rücksichtigung dieser Parameter wä-

ren deutlich ansteigende Unfallzahlen

nachvollziehbar gewesen und

keine rückläufigen Tendenzen.

Insofern spiegelt das vom Vd-

TÜV gezeichnete Bild nicht die

Realität wider.

Trotzdem gilt es, der Zahl von

abgeschalteten Aufzügen Auf-

merksamkeit zu zollen und von

Seiten des VdTÜV die Gründe

detailliert offen zu legen. Nur

so versetzt man Betreiber, Her-

steller und Montagebetriebe

der Branche in die Lage, auf die

Situation zu reagieren und die Sicherheit

weiterhin kontinuierlich zu erhöhen. An-

dernfalls könnte vermutet werden, bei dem

Anlagensicherheits-Report handele es sich

um ein reines Marketinginstrument.

Weiterhin sehen die Zugelassenen Über-

wachungsstellen (ZÜS) die Notwendigkeit,

dass die „konventionelleAnlagensicherheit

durch Digitalprüfungen ergänzt werden

muss“. In diesem Kontext strebt man im

Zuge der Digitalisierung die Prüfung von

softwaregesteuerten Komponenten und

unterschiedlicher EDV-gestützter Infra-

struktur an. Aus Sicht der Zugelassenen

Überwachungsstellen wäre das dann

ein neuer Geschäftsbereich, der jedoch

zunächst vom Gesetzgeber ge-

regelt werden müsste. Über eine

derartige Neuordnung lässt sich

sicher diskutieren, auch vor dem

Hintergrund der angestrebten

wiederkehrenden Notwendig-

keit. Die weiteren Entwicklungen

gilt es zu beobachten und zu

begleiten.

Der VFA kann hier keinen Dis-

kussionsbedarf erkennen. Umdie

Anlagensicherheit der Aufzüge

ist es in Deutschland gut bestellt.

Losgelöst von dieserTatsache liegt es in der

Pflicht der Betreiber, dieses Niveau durch

Gefährdungsbeurteilungen, Reparaturen

und, wo nötig, Modernisierungen zu hal-

ten. Die Mitglieder des VFA stehen ihnen

dabei partnerschaftlich zur Seite, denn die

Sicherheit steht an erster Stelle der VFA-

Aktivitäten.

www.vfa-interlift.de

Die Akademie des VFA-Interlift e. V. – Ver-

band für Aufzugstechnik bietet bundesweit

für Feuerwehren eine praxisorientierte Ta-

gesschulung an, die zu einer Qualifizierung

zur Fachkundigen Person für die Befreiung

von Personen aus Aufzuganlagen führt.

Es kommt immer wieder vor, dass bei

Betriebsstörungen am Aufzug Personen

im Fahrkorb eingeschlossen sind. Nach

geltendem Regelwerk müssen die ein-

geschlossenen Personen einen Notruf

aus dem Fahrkorb abgeben können, der

von einer Notrufzentrale oder von einer

Beauftragten Person (ehem. „Aufzugs-

wärter“) entgegengenommen wird. Falls

die Zeit für die Personenbefreiung nach

Abgabe des Notrufs zu lang wird, oder falls

gesundheitliche Risiken bei eingeschlos-

senen und eventuell verletzten Personen

einen sofortigen Eingriff erforderlich ma-

chen, kann auch die Feuerwehr alarmiert

werden.

Die Feuerwehrleute, die die Befreiung

durchführen, sollten für diesen Zweck

besonders geschult sein, um hierbei nicht

sich und andere Personen in Gefahr zu

bringen und keine Schäden zu verursa-

chen. Die Anforderungen an die Feuer-

wehrleute ergeben sich aus den relevanten

Technischen Regeln für Betriebssicherheit

(BetrSichV:2015, TRBS).

In der Tagesschulung der VFA-Akademie

wird den Feuerwehrleuten die für die

Personenbefreiung erforderliche Fach-

kunde vermittelt – herstellerneutral. In

drei Unterrichtseinheiten machen sich

die Teilnehmer mit den Grundlagen der

Aufzugtechnik und dem für ihre Aufgaben

relevantenTeil des Regelwerks vertraut. Sie

lernen einzelne Maßnahmen der Befreiung

kennen und führen in drei weiteren Unter-

richtseinheiten unter detaillierterAnleitung

praktische Übungen anAufzuganlagen zur

Personenbefreiung durch.

Mit diesen Kenntnissen sind fachgerechte

Befreiungsmaßnahmen möglich. Es kön-

nen damit die Gefahren für alle beteiligten

Personen – auch für die Einsatzkräfte der

Feuerwehren! – und mögliche Sach- und

Gebäudeschäden minimiert werden.

Weitere Informationen und Anfragen an:

VFA-Interlift e.V., Anja Gietz,

040 72730150,

akademie@vfa-interlift.de www.vfa-interlift.de/fpfw