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Lift
journal 4/2018
der vfa berichtet
Am 27. Mai 2018 hat der VdTÜV den
diesjährigen Anlagensicherheits-Report
veröffentlicht (Lesen Sie dazu mehr auf
den Seiten 30/31). In dem Bericht wird ein
alarmierendes Bild gezeichnet, welches die
Sicherheit der Aufzüge in Deutschland in
Frage stellt.
Die Kernaussagen beziehen sich mit Blick
auf die Aufzugbranche, wie bereits in den
zurückliegenden Jahren, erneut auf die
hohe Mängelquote bei Aufzuganlagen und
stellen heraus, dass aufgrund schwerwie-
gender Mängel 3500Aufzüge abgeschaltet
werden mussten. Im Gegensatz dazu
spricht man im selben Report an anderer
Stelle mit Blick auf Aufzüge vom „sichers-
tenVerkehrsmittel“.
Zumindest diese Aussage ist in Deckung
mit den Unfallstatistiken der letzten Jahre
zu bringen, die wiederkehrend rückläufige
Unfallzahlen bescheinigen. 2017 waren nur
sieben schwere Unfälle zu verzeichnen
– ein Rückgang von über 70 Prozent zu
2016 – und keine Toten bei Wartung und
Montage von Aufzügen, geschweige denn
bei deren Nutzung.
In diesemKontext sollten auch die jährlich
rund 22 000 Neuanlagen in Deutschland
Sicherheit von Aufzügen in Deutschland
in der Diskussion?
Tagesschulung für Feuerwehren
beachtet werden und die geschätzten
100 000 ungeprüften Aufzüge bei einem
Anlagenbestand von 750 000. Unter Be-
rücksichtigung dieser Parameter wä-
ren deutlich ansteigende Unfallzahlen
nachvollziehbar gewesen und
keine rückläufigen Tendenzen.
Insofern spiegelt das vom Vd-
TÜV gezeichnete Bild nicht die
Realität wider.
Trotzdem gilt es, der Zahl von
abgeschalteten Aufzügen Auf-
merksamkeit zu zollen und von
Seiten des VdTÜV die Gründe
detailliert offen zu legen. Nur
so versetzt man Betreiber, Her-
steller und Montagebetriebe
der Branche in die Lage, auf die
Situation zu reagieren und die Sicherheit
weiterhin kontinuierlich zu erhöhen. An-
dernfalls könnte vermutet werden, bei dem
Anlagensicherheits-Report handele es sich
um ein reines Marketinginstrument.
Weiterhin sehen die Zugelassenen Über-
wachungsstellen (ZÜS) die Notwendigkeit,
dass die „konventionelleAnlagensicherheit
durch Digitalprüfungen ergänzt werden
muss“. In diesem Kontext strebt man im
Zuge der Digitalisierung die Prüfung von
softwaregesteuerten Komponenten und
unterschiedlicher EDV-gestützter Infra-
struktur an. Aus Sicht der Zugelassenen
Überwachungsstellen wäre das dann
ein neuer Geschäftsbereich, der jedoch
zunächst vom Gesetzgeber ge-
regelt werden müsste. Über eine
derartige Neuordnung lässt sich
sicher diskutieren, auch vor dem
Hintergrund der angestrebten
wiederkehrenden Notwendig-
keit. Die weiteren Entwicklungen
gilt es zu beobachten und zu
begleiten.
Der VFA kann hier keinen Dis-
kussionsbedarf erkennen. Umdie
Anlagensicherheit der Aufzüge
ist es in Deutschland gut bestellt.
Losgelöst von dieserTatsache liegt es in der
Pflicht der Betreiber, dieses Niveau durch
Gefährdungsbeurteilungen, Reparaturen
und, wo nötig, Modernisierungen zu hal-
ten. Die Mitglieder des VFA stehen ihnen
dabei partnerschaftlich zur Seite, denn die
Sicherheit steht an erster Stelle der VFA-
Aktivitäten.
www.vfa-interlift.deDie Akademie des VFA-Interlift e. V. – Ver-
band für Aufzugstechnik bietet bundesweit
für Feuerwehren eine praxisorientierte Ta-
gesschulung an, die zu einer Qualifizierung
zur Fachkundigen Person für die Befreiung
von Personen aus Aufzuganlagen führt.
Es kommt immer wieder vor, dass bei
Betriebsstörungen am Aufzug Personen
im Fahrkorb eingeschlossen sind. Nach
geltendem Regelwerk müssen die ein-
geschlossenen Personen einen Notruf
aus dem Fahrkorb abgeben können, der
von einer Notrufzentrale oder von einer
Beauftragten Person (ehem. „Aufzugs-
wärter“) entgegengenommen wird. Falls
die Zeit für die Personenbefreiung nach
Abgabe des Notrufs zu lang wird, oder falls
gesundheitliche Risiken bei eingeschlos-
senen und eventuell verletzten Personen
einen sofortigen Eingriff erforderlich ma-
chen, kann auch die Feuerwehr alarmiert
werden.
Die Feuerwehrleute, die die Befreiung
durchführen, sollten für diesen Zweck
besonders geschult sein, um hierbei nicht
sich und andere Personen in Gefahr zu
bringen und keine Schäden zu verursa-
chen. Die Anforderungen an die Feuer-
wehrleute ergeben sich aus den relevanten
Technischen Regeln für Betriebssicherheit
(BetrSichV:2015, TRBS).
In der Tagesschulung der VFA-Akademie
wird den Feuerwehrleuten die für die
Personenbefreiung erforderliche Fach-
kunde vermittelt – herstellerneutral. In
drei Unterrichtseinheiten machen sich
die Teilnehmer mit den Grundlagen der
Aufzugtechnik und dem für ihre Aufgaben
relevantenTeil des Regelwerks vertraut. Sie
lernen einzelne Maßnahmen der Befreiung
kennen und führen in drei weiteren Unter-
richtseinheiten unter detaillierterAnleitung
praktische Übungen anAufzuganlagen zur
Personenbefreiung durch.
Mit diesen Kenntnissen sind fachgerechte
Befreiungsmaßnahmen möglich. Es kön-
nen damit die Gefahren für alle beteiligten
Personen – auch für die Einsatzkräfte der
Feuerwehren! – und mögliche Sach- und
Gebäudeschäden minimiert werden.
Weitere Informationen und Anfragen an:
VFA-Interlift e.V., Anja Gietz,
040 72730150,
akademie@vfa-interlift.de www.vfa-interlift.de/fpfw