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FASSADE 6/2018

Die Bemessung der Maßhaltig-

keit eines Bauvorhabens ist eine

originäre Planungsaufgabe, die

im Entwurf, in der Ausführungs-

planung und in der Leistungs-

beschreibung im Hinblick auf

die Zielsetzung der Bauaufgabe

umzusetzen ist. Deshalb wur-

de als Ergänzung zum Merkblatt

TOL.01 Toleranzen in Fenster-,

Türen- und Fassadenbau desVFF

vom UBF ein neues Merkblatt,

welches die Toleranzen bei Alu-

minium-Blechbekleidungen re-

gelt, erstellt. Damit ist die Lücke,

die die DIN 18202 im Bereich der

Fassaden hinterlässt, geschlos-

sen.

Der Ansporn für die Erstellung

dieses Merkblattes liegt in der

DIN 18202, Punkt 4.3 sowie der

VOB, Teil C mit den Normen

DIN 18360 und DIN 18351, wel-

che die DIN 18202 als Grundla-

ge für die Toleranzermittlung er-

wähnen. Da es nach Auffassung

des UBF keine ausreichenden

Festlegungen für Toleranzen bei

hinterlüfteten

Außenwandbe-

kleidungen aus Aluminium gibt,

wurde dieses Merkblatt erstellt,

um praxistaugliche Grundlagen

für die Planung, Herstellung und

Montage dieser häufig verwen-

deten Fassaden-Konstruktions-

art zu definieren.

„Die in dieser Norm angegebe-

nen Toleranzen sind anzuwen-

den, soweit nicht andere Ge-

nauigkeiten vereinbart werden.

Sie stellen die für Standardleis-

tungen bzw. Bauteile oder Bau-

werke durchschnittlich üblicher

Ausführungsart im Rahmen üb-

licher Sorgfalt zu erreichende

Genauigkeit dar. Sind jedoch

Bauteile oder Bauwerke andere

Genauigkeiten erforderlich, so

sollen sie nach wirtschaftlichen

Maßstäben vereinbart werden.

Die dazu erforderlichen Maß-

nahmen und Kontrollmöglich-

keiten während der Ausführung

sind rechtzeitig festzulegen. An-

merkung: Die in dieser Norm

angebenden Toleranzen sind

nicht abschließend.“ (Auszug

aus DIN 18202)

Die geplanten Toleranzen sind

vertraglich zu vereinbaren; die

vorgeschlagenen

Toleranzen

sind nicht endgültig. Das Merk-

blatt gilt nicht für dünnwandige,

rollgeformte Blechfassaden. Die

optischen Anforderungen sind

in diesem Merkblatt nicht gere-

gelt. Hier empfiehlt es sich, ein

optisches Referenzmuster vor

Ausführung festzulegen. Nicht

berücksichtigt sind zeit- und

lastabhängige thermische Verfor-

mungen (inhärente Toleranzen)

der Bauteile. Sie müssen im Zuge

der Planung bei der Passungsbe-

rechnung berücksichtigt werden.

Neben den vertikal eingebauten

Bekleidungen sind auch Beklei-

dungen für horizontale und ge-

neigte Flächen Bestandteil des

Merkblattes.

Die ausgewiesenen Montageto-

leranzen können auch auf ande-

re Werkstoffe unter Berücksich-

tigung der materialspezifischen

Eigenschaften übertragen wer-

den. Die Toleranzen für Bauteile

aus anderen Regelwerken haben

keinen Einfluss auf dieses Merk-

blatt. Entsprechende Ausgleichs-

maßnahmen sind zu beachten.

Geregelt werden Bauteil-, Mon-

tage- und Ebenheitstoleranzen.

Das Merkblatt kann auf der

Website des UBF heruntergela-

den werden.

www.ub-fassade.de

Neues UBF-Merkblatt zu Toleranzen von

Aluminium-Blechbekleidungen

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Vermessen einer Kreuzfuge.

Kreuzfuge mit erlaubter Toleranz.

Fotos (2):

© Rache Engineering/UBF