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glas+rahmen

12.17

verbände

50

verbände

4 fragen

1. Welche allgemeinen Anforderungen gibt es

an die Absturzsicherung?

Allgemein wird die Absturzsicherung in der Musterbau-

ordnung (MBO) gefordert. Diese Anforderung wird in

der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) umgesetzt. Die

MBO gibt die Sicherung ab einer Absturzhöhe von ei-

nem Meter vor, diese Höhe wird auch in den meisten

Bundesländern übernommen. Eine Ausnahme hiervon

macht z. B. das Bundesland Bayern. Hier wird die Ab-

sturzsicherung bereits ab einer Absturzhöhe von 50 Zen-

timertern gefordert. Daher ist es für den Handwerker

generell wichtig, die jeweilige LBO zu kennen, um das

Bauvorhaben korrekt umzusetzen, denn was beispiels-

weise in Baden-Württemberg richtig ist, kann in Bayern

schon falsch sein.

2. Wie werden die Verglasungen geregelt?

Die Verglasungen werden in der DIN 18008-4 „Zu-

satzanforderungen an absturzsichernde Verglasun-

gen“ geregelt. Hier werden die Anforderungen für die

Verglasungen festgelegt, beispielweise hinsichtlich der

Glaseinstände oder anderer konstruktivev Details. So

unterteilt die DIN 18008 die Konstruktionen in unter-

schiedliche Kategorien (A, B, C1, C2, C3) und stellt un-

terschiedliche Anforderungen an die zu wählende Glas-

art und den Aufbau. Für monolithische Verglasungen

wird, bis auf zwei Ausnahmen, Verbundsicherheitsglas

(VSG) gefordert. Diese Ausnahmen gelten gem. DIN

18008-4 für Einfachverglasungen der Kategorie C1 und

C2. Die Kategorie C1 beschreibt Geländerausfachun-

gen und die Kategorie C2 bezieht sich auf Verglasungen

unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten

Absturzsichernde Verglasungen

Absturzsichernde Verglasungen sind ein wichtiges und sehr

umfangreiches Aufgabengebiet des Glasers. An das Technische

Kompetenzzentrum des Glashandwerks werden häufig

Fragen bezüglich der Umsetzung solcher Verglasungen gerichtet.

Foto: © Vössing

Bei spektakulären Bau-

projekten wie diesem

am Berliner Spreeufer

wird Glas häufig groß-

flächig eingesetzt.

Die raumhohen Vergla-

sungen müssen

selbstverständlich die

Anforderungen der Ab-

sturzsicherung erfüllen.

Die Technischen

Richtlinien des

Glaserhandwerks

sind unverzichtbare

Nachschlagewerke

für die tägliche

Berufspraxis.