glas+rahmen
12.17
verbände
50
verbände
4 fragen
1. Welche allgemeinen Anforderungen gibt es
an die Absturzsicherung?
Allgemein wird die Absturzsicherung in der Musterbau-
ordnung (MBO) gefordert. Diese Anforderung wird in
der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) umgesetzt. Die
MBO gibt die Sicherung ab einer Absturzhöhe von ei-
nem Meter vor, diese Höhe wird auch in den meisten
Bundesländern übernommen. Eine Ausnahme hiervon
macht z. B. das Bundesland Bayern. Hier wird die Ab-
sturzsicherung bereits ab einer Absturzhöhe von 50 Zen-
timertern gefordert. Daher ist es für den Handwerker
generell wichtig, die jeweilige LBO zu kennen, um das
Bauvorhaben korrekt umzusetzen, denn was beispiels-
weise in Baden-Württemberg richtig ist, kann in Bayern
schon falsch sein.
2. Wie werden die Verglasungen geregelt?
Die Verglasungen werden in der DIN 18008-4 „Zu-
satzanforderungen an absturzsichernde Verglasun-
gen“ geregelt. Hier werden die Anforderungen für die
Verglasungen festgelegt, beispielweise hinsichtlich der
Glaseinstände oder anderer konstruktivev Details. So
unterteilt die DIN 18008 die Konstruktionen in unter-
schiedliche Kategorien (A, B, C1, C2, C3) und stellt un-
terschiedliche Anforderungen an die zu wählende Glas-
art und den Aufbau. Für monolithische Verglasungen
wird, bis auf zwei Ausnahmen, Verbundsicherheitsglas
(VSG) gefordert. Diese Ausnahmen gelten gem. DIN
18008-4 für Einfachverglasungen der Kategorie C1 und
C2. Die Kategorie C1 beschreibt Geländerausfachun-
gen und die Kategorie C2 bezieht sich auf Verglasungen
unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten
Absturzsichernde Verglasungen
Absturzsichernde Verglasungen sind ein wichtiges und sehr
umfangreiches Aufgabengebiet des Glasers. An das Technische
Kompetenzzentrum des Glashandwerks werden häufig
Fragen bezüglich der Umsetzung solcher Verglasungen gerichtet.
Foto: © Vössing
Bei spektakulären Bau-
projekten wie diesem
am Berliner Spreeufer
wird Glas häufig groß-
flächig eingesetzt.
Die raumhohen Vergla-
sungen müssen
selbstverständlich die
Anforderungen der Ab-
sturzsicherung erfüllen.
Die Technischen
Richtlinien des
Glaserhandwerks
sind unverzichtbare
Nachschlagewerke
für die tägliche
Berufspraxis.