glas+rahmen
08.18
technik
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technik
praxis
nach relativ erfolglosen
Anfragen bei
den Kittherstellern (siehe Info-Kasten) wur-
de vom Bundesinnungsverband des Glaser-
handwerks (BIV) im nächsten Schritt zur Lö-
sung des Problems eine „Task Force Asbest“
ins Leben gerufen, die sich mit möglichen Lö-
sungen beschäftige. In diesem Rahmen wur-
de auch der nationale Asbestdialog in Berlin
besucht, auf demmit über 200 Vertretern aus
Wirtschaft und Verbänden dasThema Asbest
diskutiert wurde. Nach demDialog stand fest,
dass weitere Maßnahmen ergriffen werden
mussten. Das Glaserhandwerk trat dazu mit
der BGBau in Kontakt, um im Rahmen der
Zusammenarbeit mögliche Lösungen zu fin-
den. Zu dieser Zeit stand Fensterkitt bereits
unter Generalverdacht, mit Asbest behaftet
zu sein. Mit der BGBau wurde beschlossen,
dass ein Arbeitsverfahren beschrieben wer-
den sollte, mit dem asbesthaltiger Fensterkitt
schnell und ohne großen Aufwand entfernt
werden kann. Das erarbeitete Verfahren be-
schreibt das Entfernen von asbesthaltigem
Fensterkitt immanuellen Verfahren. Die Ver-
wendung von elektrischen Geräten, wie Frä-
sen oder oszillierendenMessern ist untersagt,
da dabei eine zu große Menge von Asbestfa-
sern freigesetzt würde. Das Antragsverfah-
ren machte es erforderlich, ein detailliertes
um Kassel die Durchführung beantragt. Das
Antragsverfahren beim RP Kassel gestalte-
te sich langwierig und schwierig, es konn-
te aber durch die intensive Zusammenarbeit
und den Austausch zwischen den Techni-
schen Beratern des TKZ und dem RP Kassel
erfolgreich beendet werden. Am Ende wur-
de der Asbestsachkundelehrgang gem. TRGS
519 Anlage 4 c, der speziell auf das Glaser-
handwerk ausgerichtet ist, anerkannt. Die-
ser Lehrgang kann jetzt von Dozenten des
TKZ deutschlandweit durchgeführt werden.
Die Dozenten haben neben demAsbestsach-
kundelehrgang noch eine gesonderte Aus-
bildung von der BGBau erhalten, um die In-
halte speziell für das Glaserhandwerk auszu-
bilden. Damit ist es möglich, einen auf das
Glaserhandwerk abgestimmten Asbestsach-
kundelehrgang durchzuführen.
Der erste erfolgreiche Asbestsachkunde-
lehrgang fand bereits am 2. und 3. Juli 2018 in
Hadamar statt. Weitere Lehrgänge zur Erlan-
gung des Kleinen Asbestscheins werden am
29. und 30. August 2018 im nordrhein-westfä-
lischen Rheinbach (siehe Seite 53), am 21./22.
August in Hadamar und in Kürze auch beim
LIV Bayern stattfinden.
stefan wolter
Institut des Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und Fensterbau e.V.
Asbest-Lösung gefunden
Kaum ein anderes Thema hat das Glaserhandwerk in letzter Zeit mehr
beschäftigt als Asbest im Fensterkitt. Seit bekanntwerden der
Problematik hat der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks an
Lösungen für den Umgang mit belastetem Kitt in der Praxis gearbei-
tet. Nun gibt es eine Schulungs-lösung.
Bei den personenbe-
zogenen Messungen
für das emissionsarme
Verfahren zum Ent
fernen von asbesthal-
tigem Kitt musste die
Schutzbekleidung
gem. TRGS 519 getra-
gen werden. Nach Ein-
führung des vom BIV
und der BGBau erar-
beiteten emissionsar-
men Verfahrens kann
auf die Schutzkleidung
verzichtet werden.
ZURÜCKHALTUNG BEI HERSTELLERN
Nachdem das erste Gespräch mit dem Gewerbeauf-
sichtsamt München Oberbayern stattgefunden
hatte, wurde vom Bundesinnungsverband des
Glaserhandwerks (BIV) eine Abfrage an die
Kitthersteller gestartet, um zu erfahren, ob und
wieviel Asbest jeweils dem Kitt beigemischt wurde.
Bis auf wenige Ausnahmen blieben die Anfragen
jedoch ohne Erfolg, sodass eine genaue Bestim-
mung, ob die Beimischung von Asbest eine Ausnah-
me oder die Regel war, nicht möglich ist.
Foto: ©BIV
Arbeitsverfahren zu beschreiben, nach dem
künftig gearbeitet werden kann und das die
Asbestfaserfreisetzung möglichst gering hält.
Nachdem das Verfahren fixiert war, ging es in
die Praxisphase. Bei der Umsetzung wurden
personenbezogene Messungen durchgeführt,
um festzustellen, ob und wieviel Asbestfasern
bei der Umsetzung freigesetzt werden. Die
Messungen erfolgten in der Zeit von Janu-
ar bis April 2018. Dabei stellte man fest, dass
bei der Befolgung des beschriebenen Verfah-
rens die Faserfreisetzung bei unter 2.500 Fa-
sern/m³ Luft und somit weit unter der Belas-
tungsgrenze von 10.000 Fasern/m³ lag. Mit
der Genehmigung des emissionsarmen Ver-
fahrens kann nun bis Ende des Jahres gerech-
net werden.
Kleiner Asbestschein erforderlich
Um ein emissionsarmes Verfahren, wie es
vom BIV beantragt wurde, anwenden zu
können, benötigen die Betriebe den soge-
nannten „Kleinen Asbestschein“. Weil man
dem Glaserhandwerk eine Komplettlö-
sung anbieten will, wurde vom Technischen
Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks
TKZ parallel zur Erarbeitung des Verfah-
rens ein anerkannter Asbestsachkundelehr-
gang erstellt und beim Regierungspräsidi-