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glas+rahmen

08.18

technik

34

technik

praxis

nach relativ erfolglosen

Anfragen bei

den Kittherstellern (siehe Info-Kasten) wur-

de vom Bundesinnungsverband des Glaser-

handwerks (BIV) im nächsten Schritt zur Lö-

sung des Problems eine „Task Force Asbest“

ins Leben gerufen, die sich mit möglichen Lö-

sungen beschäftige. In diesem Rahmen wur-

de auch der nationale Asbestdialog in Berlin

besucht, auf demmit über 200 Vertretern aus

Wirtschaft und Verbänden dasThema Asbest

diskutiert wurde. Nach demDialog stand fest,

dass weitere Maßnahmen ergriffen werden

mussten. Das Glaserhandwerk trat dazu mit

der BGBau in Kontakt, um im Rahmen der

Zusammenarbeit mögliche Lösungen zu fin-

den. Zu dieser Zeit stand Fensterkitt bereits

unter Generalverdacht, mit Asbest behaftet

zu sein. Mit der BGBau wurde beschlossen,

dass ein Arbeitsverfahren beschrieben wer-

den sollte, mit dem asbesthaltiger Fensterkitt

schnell und ohne großen Aufwand entfernt

werden kann. Das erarbeitete Verfahren be-

schreibt das Entfernen von asbesthaltigem

Fensterkitt immanuellen Verfahren. Die Ver-

wendung von elektrischen Geräten, wie Frä-

sen oder oszillierendenMessern ist untersagt,

da dabei eine zu große Menge von Asbestfa-

sern freigesetzt würde. Das Antragsverfah-

ren machte es erforderlich, ein detailliertes

um Kassel die Durchführung beantragt. Das

Antragsverfahren beim RP Kassel gestalte-

te sich langwierig und schwierig, es konn-

te aber durch die intensive Zusammenarbeit

und den Austausch zwischen den Techni-

schen Beratern des TKZ und dem RP Kassel

erfolgreich beendet werden. Am Ende wur-

de der Asbestsachkundelehrgang gem. TRGS

519 Anlage 4 c, der speziell auf das Glaser-

handwerk ausgerichtet ist, anerkannt. Die-

ser Lehrgang kann jetzt von Dozenten des

TKZ deutschlandweit durchgeführt werden.

Die Dozenten haben neben demAsbestsach-

kundelehrgang noch eine gesonderte Aus-

bildung von der BGBau erhalten, um die In-

halte speziell für das Glaserhandwerk auszu-

bilden. Damit ist es möglich, einen auf das

Glaserhandwerk abgestimmten Asbestsach-

kundelehrgang durchzuführen.

Der erste erfolgreiche Asbestsachkunde-

lehrgang fand bereits am 2. und 3. Juli 2018 in

Hadamar statt. Weitere Lehrgänge zur Erlan-

gung des Kleinen Asbestscheins werden am

29. und 30. August 2018 im nordrhein-westfä-

lischen Rheinbach (siehe Seite 53), am 21./22.

August in Hadamar und in Kürze auch beim

LIV Bayern stattfinden.

stefan wolter

Institut des Glaserhandwerks für

Verglasungstechnik und Fensterbau e.V.

Asbest-Lösung gefunden

Kaum ein anderes Thema hat das Glaserhandwerk in letzter Zeit mehr

beschäftigt als Asbest im Fensterkitt. Seit bekanntwerden der

Problematik hat der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks an

Lösungen für den Umgang mit belastetem Kitt in der Praxis gearbei-

tet. Nun gibt es eine Schulungs-lösung.

Bei den personenbe-

zogenen Messungen

für das emissionsarme

Verfahren zum Ent­

fernen von asbesthal-

tigem Kitt musste die

Schutzbekleidung

gem. TRGS 519 getra-

gen werden. Nach Ein-

führung des vom BIV

und der BGBau erar-

beiteten emissionsar-

men Verfahrens kann

auf die Schutzkleidung

verzichtet werden.

ZURÜCKHALTUNG BEI HERSTELLERN

Nachdem das erste Gespräch mit dem Gewerbeauf-

sichtsamt München Oberbayern stattgefunden

hatte, wurde vom Bundesinnungsverband des

Glaserhandwerks (BIV) eine Abfrage an die

Kitthersteller gestartet, um zu erfahren, ob und

wieviel Asbest jeweils dem Kitt beigemischt wurde.

Bis auf wenige Ausnahmen blieben die Anfragen

jedoch ohne Erfolg, sodass eine genaue Bestim-

mung, ob die Beimischung von Asbest eine Ausnah-

me oder die Regel war, nicht möglich ist.

Foto: ©BIV

Arbeitsverfahren zu beschreiben, nach dem

künftig gearbeitet werden kann und das die

Asbestfaserfreisetzung möglichst gering hält.

Nachdem das Verfahren fixiert war, ging es in

die Praxisphase. Bei der Umsetzung wurden

personenbezogene Messungen durchgeführt,

um festzustellen, ob und wieviel Asbestfasern

bei der Umsetzung freigesetzt werden. Die

Messungen erfolgten in der Zeit von Janu-

ar bis April 2018. Dabei stellte man fest, dass

bei der Befolgung des beschriebenen Verfah-

rens die Faserfreisetzung bei unter 2.500 Fa-

sern/m³ Luft und somit weit unter der Belas-

tungsgrenze von 10.000 Fasern/m³ lag. Mit

der Genehmigung des emissionsarmen Ver-

fahrens kann nun bis Ende des Jahres gerech-

net werden.

Kleiner Asbestschein erforderlich

Um ein emissionsarmes Verfahren, wie es

vom BIV beantragt wurde, anwenden zu

können, benötigen die Betriebe den soge-

nannten „Kleinen Asbestschein“. Weil man

dem Glaserhandwerk eine Komplettlö-

sung anbieten will, wurde vom Technischen

Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks

TKZ parallel zur Erarbeitung des Verfah-

rens ein anerkannter Asbestsachkundelehr-

gang erstellt und beim Regierungspräsidi-