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glas+rahmen

07.17

technik

41

technik

gebäudetechnik

Immer mehr Blower-Door-Tests

Im Zuge der Energieeinsparverordnung nimmt der Anteil sogenannter

EnEV-Schlussmessungen an Blower-Door-Tests an Gebäuden

weiter zu. Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) fordert

eine Stärkung baubegleitender Luftdichtheitsmessungen.

anfang des jahres

hatte der FLiB wie-

der eine Umfrage unter seinen Mitgliedsun-

ternehmen gestartet, die Blower-Door-Tests

anbieten. Gut 15 Prozent der im Fachverband

organisierten Messdienstleister einschließ-

lich einzelner Unternehmen, die Blower-

Door-Tests zur eigenen Qualitätssicherung

einsetzen, nahmen daran teil.

Hatten bei einer Befragung 2015 noch 60

Prozent der Teilnehmer angegeben, mehr als

zwei Drittel aller Dichtheitstests als EnEV-

Schlussmessungen durchzuführen, stieg ihr

Anteil auf inzwischen gut 80 Prozent an.

Unverändert niedrig blieb hingegen die

bei diesen Tests im Schnitt ermittelte Luft-

wechselrate pro Stunde n

50

. Sie erreichte bei

neu errichteten Ein- bzw. Mehrfamilienhäu-

sern einen Wert von 1,0 bzw. 0,9, bei sanier-

ten Einfamilienhäusern einen Wert von 1,6

und bei sanierten Mehrfamilienhäusern von

durchschnittlich 1,5. Damit beschränken

sich Unterschiede zur Umfrage 2015 auf die

Für die Messung der Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes

oder eines Gebäudeteils hat sich international das Differenzdruckverfah-

ren durchgesetzt. Dabei wird ein Ventilator in der Regel mit Hilfe einer Pla-

ne und einem flexiblen Rahmen luftdicht in eine Fenster- oder Türöffnung

eingebaut. Je nach Drehrichtung des Ventilators wird zwischen dem Inneren

des Gebäudes und der Außenluft eine Druckdifferenz in Form eines Über-

oder Unterdruckes erzeugt. Damit diese Druckdifferenz aufrecht erhalten

werden kann, muss der Ventilator laufend eine bestimmte Luftmenge för-

dern, deren Größenordnung von den Undichtigkeiten (Leckagen) in der Ge-

bäudehülle abhängt.

Der bei einer bestimmten Druckdifferenz ermittelte Leckagestrom kann zu

unterschiedlichen Bezugsgrößen (z.B. Innenvolumen) ins Verhältnis gesetzt

werden. Die sich daraus ergebenden Kenngrößen (z.B. Luftwechselrate bei

50 Pa) können mit den zulässigen Grenzwerten aus der Energieeinsparver-

ordnung (EnEV) oder der DIN 4108-7 verglichen werden. Wie im Detail eine

Messung durchzuführen ist, regelt die DIN EN 13829. Auch ein im Rahmen der

EnEV durchzuführender Dichtheitsnachweis basiert auf dieser Norm.

Foto: © FLiB

messung bilde nur eine Momentaufnahme

des Gebäudezustands ab. Zwar sei die Su-

che nach größeren Leckagen Bestandteil ei-

nes normgerechten Blower-Door-Tests. Vie-

les bleibe aber aufgrund des spätenMesszeit-

punkts unentdeckt oder lasse sich nur noch

mit unverhältnismäßigem Aufwand nach-

bessern. Solcher: „Daher plädieren wir beim

Fachverband nachdrücklich für baubeglei-

tende Luftdichtheitstests und ein Nacharbei-

ten aller gefundenen Fehlstellen, unabhängig

von ihrer Lage und Größe oder der gemes-

senen Luftwechselrate.“ Dieses Vorgehen er-

gänze eine gute Planung der luftdichten Ebe-

ne und deren sorgfältige, von Selbstkontrol-

len der Handwerker begleitete Ausführung

optimal und führe zu größtmöglicher Si-

cherheit. Es dürfte allerdings noch viel Auf-

klärungs- und Überzeugungsarbeit zu leis-

ten sein, bis sich eine mögliche Zunahme der

Baubegleitung auch in den FLiB-Umfrageer-

gebnissen widerspiegeln wird.

www.flib.de

BLOWER-DOOR-TEST

zweite Nachkommastelle. Die Resultate la-

gen erneut deutlich unter den von der EnEV

genannten Maximalwerten.

Niedrige „Durchfall-Quote“

Nun werde bei Gebäuden, deren Luftwech-

selrate nicht nur berechnet, sondern mess-

technisch bestimmt werden soll, dem The-

ma Luftdichtheit von Anfang an vermehr-

te Aufmerksamkeit gewidmet, vermutet der

Fachverband als eine Ursache für die gu-

ten Ergebnisse. Entsprechend niedrig liegt

auch die in diesem Jahr erstmals abgefrag-

te „Durchfall-Quote“ bei EnEV-Schlussmes-

sungen: Nur in sieben Prozent der Fälle ver-

fehlte ein Gebäude im ersten Durchgang die

Vorgaben der Energie-Einspar-Verordnung.

„Doch auch wenn man den Test mit Bra-

vour besteht, ist das kein Garant für ei-

ne auf Dauer dichte und schadensfreie Ge-

bäudehülle“, relativiert FLiB-Geschäftsfüh-

rer Dipl.-Ing. Oliver Solcher. Die Schluss-

Immer mehr Bauherren

lassen die Luftdichtheit

ihres Gebäudes im

Rahmen eines Blower-

Door-Tests bestimmen.