glas+rahmen
05.18
verbände
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Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
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auch mit den zwei Stunden Haltezeit und den in der
Norm geändert Temperaturwerten akzeptiert. Zusätzli-
che Anforderungen aus dem Bauregelwerk sind ohnehin
aufgrund des EuGH-Urteils untersagt worden. Im An-
hang C der DIN 18008-2 werden freiwillige Maßnahmen
zur Sicherstellung erforderlicher Zuverlässigkeit für ei-
nen Einsatz von monolithischem ESG über vier Me-
ter Einbauhöhe beschrieben und erklärt. Die zukünfti-
ge Kurzbezeichnung für heißgelagertem thermisch vor-
gespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas mit
Fremdüberwachung soll ESG-HF lauten. Die freiwillige
Fremdüberwachung soll über die RAL Gütegemeinschaft
Mehrscheiben-Isolierglas e. V. abgewickelt werden. Ziel
ist es, mit der Fremdüberwachung die Sicherheit gewähr-
leisten zu können, um monolithisches „ESG-HF“ auch
über vier Meter Einbauhöhe weiter einsetzen zu können.
3. Warum werden die Schadensfolgeklassen
nach Eurocode in der DIN 18008 aufgeführt?
Im Anwendungsbereich des ersten Teils werden die
Schadensfolgeklassen 1, 2 und 3 der DIN 18008 zugeord-
net. Diese Ergänzung des Anwendungsbereichs wurde
notwendig, um die Norm von der anstehenden europä-
ischen Glasbemessungsnorm DIN EN 16612 abzugren-
zen, mit deren Veröffentlichung ebenfalls für Sommer
2018 gerechnet wird. Sobald eine europäische Norm ver-
öffentlicht wird, verlieren nationale Normen im The-
menbereich der europäischen Norm Ihre Gültigkeit.
Im Anwendungsbereich wird ausdrücklich die DIN EN
16612 für die Schadensfolgeklasse 0 als Bemessungs-
norm akzeptiert. Allerdings wird auch angemerkt, dass
alle Regelungen darüber hinaus durch die DIN 18008 be-
schrieben sind.
4. Wie verhält es sich bei Gläsern mit einer
Oberkante unterhalb von 80 Zentimetern?
Wesentliche Erweiterungen sind im Sicherheitskonzept
formuliert.
- E DIN 18008-1; 5 Sicherheitskonzept: 5.1.4 Frei und oh-
ne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf
der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 Meter über
Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten
auszuführen.
Mit dieser Anforderung wird das Sicherheitskonzept an
die Vorgaben aus dem nahen europäischen Ausland ange-
glichen. Bisher wurden ähnliche Anforderungen nur über
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
und die Arbeitsstättenrichtlinie beschrieben. Was in an-
deren Ländern ohnehin schon für den privaten Bereich
galt, wird zukünftig in der DIN 18008 aufgeführt.
Die Formulierung „Glas mit sicherem Bruchverhal-
ten“ ist im Abschnitt „Begriffe“ nochmals erläutert.
- E DIN 18008-1; Begriffe: 3.1.3 Sicheres Bruchverhalten
liegt vor, wenn die Bruchstücke zusammengehalten wer-
den und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine gro-
ße Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt. Anmerkung 1 zum
Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn
es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt, z. B. Einschei-
bensicherheitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179)
und Verbundsicherheitsglas (DIN EN 14449). Drahtglas
besitzt kein sicheres Bruchverhalten.
ralph matthis
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TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
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