glas+rahmen
05.18
verbände
52
verbände
4 fragen
aktuell besteht die möglichkeit
für jede Person,
bis zum 6. Juni 2018 Einsprüche oder Stellungnahmen
zu verfassen und an den Normenausschuss zu senden. In
einer mehrtägigen Einspruchssitzung wird nach Ablauf
der Frist über die Eingaben diskutiert und abgestimmt.
1. Welche Änderungen enthält der Entwurf
der DIN 18008?
In dem Entwurf der Teile 1 und 2 der DIN 18008 befin-
den sich zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Ziel
ist es, die Verwendung von Glas mit Regelungen zu be-
schreiben, um nicht geregelte Anwendungen zu vermei-
den und die Notwendigkeit von Zulassungen zu mini-
mieren. Hierzu ein Überblick über die wichtigsten Än-
derungen:
- Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Glasdi-
cken auf 2 mm bis 25 mm ermöglicht auch die Verwen-
dung sehr dünner Glasschichten für Dreifach-Isolier-
verglasungen und die Verwendung dünner Verbund-
gläser.
- Auch die Erweiterung auf nichttragende innere Glas
trennwände nach DIN 4103-1, einschließlich beweg-
licher Trennwände, ermöglicht nunmehr die Anwen-
dung von Glastüren, Ganzglasanlagen, Glasschiebe-
wänden oder Faltanlagen.
- Die einseitige Lagerung von linienförmig gelagerten
Vertikalverglasungen ist mit ausreichender Einspanntiefe
zukünftig möglich. Mit dieser Formulierung sind typi-
scherweise am Boden eingespannte Brüstungsverglasun-
gen oder auch L-förmig gelagerte Windschutz-Vergla-
sungen nach Norm zu realisieren.
- Der Nachweis für kleinere Formate konnte bisher rechne-
risch nicht geführt werden, da nach errechneten Klima-
lasten die Verglasungen unzureichend dimensioniert wa-
ren. Bisher ließen sich diese Verglasungen über die Nach-
weiserleichterung für Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) bis
1,6 Quadratmeter realisieren. Anstelle dieser Nachweiser-
leichterung wird nun eine Berechnung für MIG bis zwei
Quadratmeter so formuliert, dass in dem Nachweis der
Tragsicherheit der Teilsicherheitsbeiwert für Klimalasten
angepasst werden kann. Mit dieser Art von Berechnung
kann der rechnerische Nachweis zwar geführt werden, aber
eine Anmerkung in diesem Abschnitt weist weiterhin auf
die Gefahr von Glasbruch aufgrund von Klimalasten hin.
- Die Anforderungen an die Standzeit zur Resttragfähig-
keit werden genauer beschrieben. Eine Verglasung gilt
als resttragfähig, wenn sie während der Mindeststandzeit
von 24 Stunden nicht aus der Lagerkonstruktion heraus-
fällt und keine Bruchstücke herunterfallen, die Verkehrs-
flächen gefährden können.
- Der Begriff Einfachglas bezeichnet im Unterschied zu
Mehrscheiben-Isolierglas einen Glasaufbau aus einer ein-
zelnen (monolithischen) Glasscheibe oder mehrere zu ei-
nem Verbundglas oder einem Verbund-Sicherheitsglas
verbundene Scheiben. Eine monolithische Glasscheibe ist
folglich nicht ein Verbund, eine VG oder VSG.
- Der Begriff Mehrscheiben-Isolierglas bezeichnet einen
Glasaufbau aus mehreren Einfachgläsern, die durch ei-
nen oder mehrere Scheibenzwischenräume getrennt sind.
Entsprechend können die einzelnen Einfachgläser jeweils
einzelne Glasscheiben, Verbundgläser oder Verbund-Si-
cherheitsgläser sein.
- Der Begriff Verglasung bezeichnet ein Einfachglas oder
Mehrscheiben-Isolierglas zusammen mit allen für die Be-
festigung und Abdichtung erforderlichen Komponenten.
2. Wie wird zukünftig heissgelagertes ESG
geregelt?
Die DIN EN 14179-1 zu heißgelagertem thermisch vor-
gespanntem Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas wird
DIN 18008 – Entwurf liegt vor
Die Überarbeitung der Teile 1 und 2 der DIN 18008 wurden im Normen-
ausschuss für abgeschlossen erklärt. Der Entwurf ist im DIN-Normen-
Entwurfsportal veröffentlicht und aktuell einzusehen.
Der Entwurf der Teile 1
und 2 der Glasbemes-
sungsnorm DIN 18008
liegt vor. Das komplette
Dokument ist im Inter-
net unter
https://www.
din.de/de/mitwirken/entwuerfe
zu finden.
Einsprüche und Stel-
lungnahmen können bis
zum 6. Juni 2018 direkt
im Entwurfsportal des
DIN eingereicht werden.
Foto: © Vössing