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glas+rahmen

05.18

verbände

52

verbände

4 fragen

aktuell besteht die möglichkeit

für jede Person,

bis zum 6. Juni 2018 Einsprüche oder Stellungnahmen

zu verfassen und an den Normenausschuss zu senden. In

einer mehrtägigen Einspruchssitzung wird nach Ablauf

der Frist über die Eingaben diskutiert und abgestimmt.

1. Welche Änderungen enthält der Entwurf

der DIN 18008?

In dem Entwurf der Teile 1 und 2 der DIN 18008 befin-

den sich zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Ziel

ist es, die Verwendung von Glas mit Regelungen zu be-

schreiben, um nicht geregelte Anwendungen zu vermei-

den und die Notwendigkeit von Zulassungen zu mini-

mieren. Hierzu ein Überblick über die wichtigsten Än-

derungen:

- Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Glasdi-

cken auf 2 mm bis 25 mm ermöglicht auch die Verwen-

dung sehr dünner Glasschichten für Dreifach-Isolier-

verglasungen und die Verwendung dünner Verbund-

gläser.

- Auch die Erweiterung auf nichttragende innere Glas­

trennwände nach DIN 4103-1, einschließlich beweg-

licher Trennwände, ermöglicht nunmehr die Anwen-

dung von Glastüren, Ganzglasanlagen, Glasschiebe-

wänden oder Faltanlagen.

- Die einseitige Lagerung von linienförmig gelagerten

Vertikalverglasungen ist mit ausreichender Einspanntiefe

zukünftig möglich. Mit dieser Formulierung sind typi-

scherweise am Boden eingespannte Brüstungsverglasun-

gen oder auch L-förmig gelagerte Windschutz-Vergla-

sungen nach Norm zu realisieren.

- Der Nachweis für kleinere Formate konnte bisher rechne-

risch nicht geführt werden, da nach errechneten Klima-

lasten die Verglasungen unzureichend dimensioniert wa-

ren. Bisher ließen sich diese Verglasungen über die Nach-

weiserleichterung für Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) bis

1,6 Quadratmeter realisieren. Anstelle dieser Nachweiser-

leichterung wird nun eine Berechnung für MIG bis zwei

Quadratmeter so formuliert, dass in dem Nachweis der

Tragsicherheit der Teilsicherheitsbeiwert für Klimalasten

angepasst werden kann. Mit dieser Art von Berechnung

kann der rechnerische Nachweis zwar geführt werden, aber

eine Anmerkung in diesem Abschnitt weist weiterhin auf

die Gefahr von Glasbruch aufgrund von Klimalasten hin.

- Die Anforderungen an die Standzeit zur Resttragfähig-

keit werden genauer beschrieben. Eine Verglasung gilt

als resttragfähig, wenn sie während der Mindeststandzeit

von 24 Stunden nicht aus der Lagerkonstruktion heraus-

fällt und keine Bruchstücke herunterfallen, die Verkehrs-

flächen gefährden können.

- Der Begriff Einfachglas bezeichnet im Unterschied zu

Mehrscheiben-Isolierglas einen Glasaufbau aus einer ein-

zelnen (monolithischen) Glasscheibe oder mehrere zu ei-

nem Verbundglas oder einem Verbund-Sicherheitsglas

verbundene Scheiben. Eine monolithische Glasscheibe ist

folglich nicht ein Verbund, eine VG oder VSG.

- Der Begriff Mehrscheiben-Isolierglas bezeichnet einen

Glasaufbau aus mehreren Einfachgläsern, die durch ei-

nen oder mehrere Scheibenzwischenräume getrennt sind.

Entsprechend können die einzelnen Einfachgläser jeweils

einzelne Glasscheiben, Verbundgläser oder Verbund-Si-

cherheitsgläser sein.

- Der Begriff Verglasung bezeichnet ein Einfachglas oder

Mehrscheiben-Isolierglas zusammen mit allen für die Be-

festigung und Abdichtung erforderlichen Komponenten.

2. Wie wird zukünftig heissgelagertes ESG

geregelt?

Die DIN EN 14179-1 zu heißgelagertem thermisch vor-

gespanntem Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas wird

DIN 18008 – Entwurf liegt vor

Die Überarbeitung der Teile 1 und 2 der DIN 18008 wurden im Normen-

ausschuss für abgeschlossen erklärt. Der Entwurf ist im DIN-Normen-

Entwurfsportal veröffentlicht und aktuell einzusehen.

Der Entwurf der Teile 1

und 2 der Glasbemes-

sungsnorm DIN 18008

liegt vor. Das komplette

Dokument ist im Inter-

net unter

https://www.

din.de/de/mitwirken/

entwuerfe

zu finden.

Einsprüche und Stel-

lungnahmen können bis

zum 6. Juni 2018 direkt

im Entwurfsportal des

DIN eingereicht werden.

Foto: © Vössing