glas+rahmen
03.19
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5 fragen
1. Welche Eigenschaften besitzt Drahtglas?
Drahtglas besitzt mit einemNennwert von 25 N/mm² ei-
ne geringe Biegezugfestigkeit, ist sehr spröde und bricht
schon bei geringen Einwirkungen. ImVergleich dazu be-
sitzt Floatglas einen Nennwert von 45 N/mm² und ESG
einen Nennwert von 120 N/mm². Durch die in die Glas-
schmelze eingelassene Drahteinlage besitzt Drahtglas ei-
ne Resttragfähigkeit bei Glasbruch, denn die Bruchstü-
cke bleiben an demDrahtnetz haften. Dennoch bricht das
spröde Material derart, dass ein gefährlicher Glasbruch
mit spitzen herausstehenden Scherben und frei heraus-
ragendemDraht entsteht. Das Bruchbild kann besonders
schwere Verletzungen verursachen, insbesondere beim
Rückzug von Gliedmaßen. Drahtglas wird folglich nicht
mehr als Sicherheitsglas akzeptiert.
2. Wie ist die Verwendung von Drahtglas
in der DIN 18008 geregelt?
In der DIN 18008 ist Poliertes Drahtglas nach DIN EN
572-3 und Drahtornamentglas nach DIN EN 572-6 als Be-
standteil der Normen aufgeführt, somit wird über diese
Norm die Anwendung von Drahtglas beschrieben. Zu-
nächst kann Drahtglas, wie die anderen Glasarten auch,
über mindestens zwei gegenüberliegende Seiten linien-
förmig gelagert mit mechanischen Verbindungsmitteln
verwendet werden (DIN 18008-2, 1). Spezielle zusätzli-
che Anforderungen gibt es für Horizontalverglasungen.
Zum Schutz von Verkehrsflächen darf Drahtglas als Ein-
fachverglasung oder als untere Scheibe von Isoliervergla-
sungen verwendet werden, jedoch nur bis zu einer ma-
ximalen Stützweite in Haupttragrichtung von 0,7 Meter.
Dabei muss der Glaseinstand mindestens 15 Millimeter
betragen. Freie Kanten von Drahtglas dürfen nur dann
der Feuchtigkeit ausgesetzt sein, wenn ein Abtrocknen
nicht behindert wird (DIN 18008-2,5.6). Drahtglas wird
nicht verwendet für punktförmig gelagerte Verglasun-
gen mit Klemmhalter oder Tellerhalter (DIN 18008-3),
als Bestandteil zur Absturzsicherung (DIN 18008-4) und
nicht für begehbare (DIN 18008-5) oder betretbare und
durchsturzsichernde Verglasungen (DIN 18008-6). Le-
diglich als Glas innerhalb eines Mehrscheiben-Isolier-
glases, das keine Lasten aufzunehmen hat, kann Draht-
glas noch verwendet werden.
3. Gibt es noch Drahtglas
für den Brandschutz?
Hersteller von Drahtglas erwirkten eine Zulassung zur
Verwendung als Brandschutzglas für G 30 oder G 60 Ver-
glasungen. Mittlerweile sind alle Zulassungen abgelaufen,
und Drahtglas ist in Brandschutzsystemen nicht mehr
verwendbar. Zugelassenes Drahtglas wird nicht mehr
produziert und steht aus diesemGrund für Brandschutz-
systeme nicht mehr zur Verfügung. Inzwischen wurde die
DIN 4102-4:2014-06 überarbeitet, die Verwendung von
Drahtglas ist darin nicht mehr beschrieben.
4. Wie ist die Verwendung von Drahtglas
in der Arbeitswelt geregelt?
In der DGUV 208-014 „Glastüren, Glaswände“ sind Glä-
ser mit Drahteinlage keine Sicherheitsgläser. Aufgrund
der hohen Verletzungsgefahr bei gebrochenemDrahtglas
Verwendung von Drahtglas
Müssen Verglasungen
in einem sicherheits
relevanten Bereich aus
getauscht werden,
gelten die aktuellen
Anforderungen. Da
Drahtglas den heutigen
Sicherheitsanforderun
gen nicht entspricht,
gilt kein Bestands
schutz. Drahtglas muss
somit im Falle von
Zerstörung oder anders
motivierten Austausch
gründen durch für den
Einsatzort zugelassenes
Sicherheitsglas ersetzt
werden.
Drahtglas bietet eine gewisse Resttragfähigkeit. Darum wurde es
früher als Brandschutz- und Überkopfverglasung sowie in sicher-
heitsrelevanten Bereichen eingesetzt. Vor dem Hintergrund neuer
SicherheitsAnforderungen steht heute nicht selten die Frage nach
den Vorgaben bei einer Sanierung solcher Verglasungen im Raum.
Foto: © Vössing