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glas+rahmen

03.19

verbände

50

verbände

5 fragen

1. Welche Eigenschaften besitzt Drahtglas?

Drahtglas besitzt mit einemNennwert von 25 N/mm² ei-

ne geringe Biegezugfestigkeit, ist sehr spröde und bricht

schon bei geringen Einwirkungen. ImVergleich dazu be-

sitzt Floatglas einen Nennwert von 45 N/mm² und ESG

einen Nennwert von 120 N/mm². Durch die in die Glas-

schmelze eingelassene Drahteinlage besitzt Drahtglas ei-

ne Resttragfähigkeit bei Glasbruch, denn die Bruchstü-

cke bleiben an demDrahtnetz haften. Dennoch bricht das

spröde Material derart, dass ein gefährlicher Glasbruch

mit spitzen herausstehenden Scherben und frei heraus-

ragendemDraht entsteht. Das Bruchbild kann besonders

schwere Verletzungen verursachen, insbesondere beim

Rückzug von Gliedmaßen. Drahtglas wird folglich nicht

mehr als Sicherheitsglas akzeptiert.

2. Wie ist die Verwendung von Drahtglas

in der DIN 18008 geregelt?

In der DIN 18008 ist Poliertes Drahtglas nach DIN EN

572-3 und Drahtornamentglas nach DIN EN 572-6 als Be-

standteil der Normen aufgeführt, somit wird über diese

Norm die Anwendung von Drahtglas beschrieben. Zu-

nächst kann Drahtglas, wie die anderen Glasarten auch,

über mindestens zwei gegenüberliegende Seiten linien-

förmig gelagert mit mechanischen Verbindungsmitteln

verwendet werden (DIN 18008-2, 1). Spezielle zusätzli-

che Anforderungen gibt es für Horizontalverglasungen.

Zum Schutz von Verkehrsflächen darf Drahtglas als Ein-

fachverglasung oder als untere Scheibe von Isoliervergla-

sungen verwendet werden, jedoch nur bis zu einer ma-

ximalen Stützweite in Haupttragrichtung von 0,7 Meter.

Dabei muss der Glaseinstand mindestens 15 Millimeter

betragen. Freie Kanten von Drahtglas dürfen nur dann

der Feuchtigkeit ausgesetzt sein, wenn ein Abtrocknen

nicht behindert wird (DIN 18008-2,5.6). Drahtglas wird

nicht verwendet für punktförmig gelagerte Verglasun-

gen mit Klemmhalter oder Tellerhalter (DIN 18008-3),

als Bestandteil zur Absturzsicherung (DIN 18008-4) und

nicht für begehbare (DIN 18008-5) oder betretbare und

durchsturzsichernde Verglasungen (DIN 18008-6). Le-

diglich als Glas innerhalb eines Mehrscheiben-Isolier-

glases, das keine Lasten aufzunehmen hat, kann Draht-

glas noch verwendet werden.

3. Gibt es noch Drahtglas

für den Brandschutz?

Hersteller von Drahtglas erwirkten eine Zulassung zur

Verwendung als Brandschutzglas für G 30 oder G 60 Ver-

glasungen. Mittlerweile sind alle Zulassungen abgelaufen,

und Drahtglas ist in Brandschutzsystemen nicht mehr

verwendbar. Zugelassenes Drahtglas wird nicht mehr

produziert und steht aus diesemGrund für Brandschutz-

systeme nicht mehr zur Verfügung. Inzwischen wurde die

DIN 4102-4:2014-06 überarbeitet, die Verwendung von

Drahtglas ist darin nicht mehr beschrieben.

4. Wie ist die Verwendung von Drahtglas

in der Arbeitswelt geregelt?

In der DGUV 208-014 „Glastüren, Glaswände“ sind Glä-

ser mit Drahteinlage keine Sicherheitsgläser. Aufgrund

der hohen Verletzungsgefahr bei gebrochenemDrahtglas

Verwendung von Drahtglas

Müssen Verglasungen

in einem sicherheits­

relevanten Bereich aus­

getauscht werden,

gelten die aktuellen

Anforderungen. Da

Drahtglas den heutigen

Sicherheitsanforderun­

gen nicht entspricht,

gilt kein Bestands­

schutz. Drahtglas muss

somit im Falle von

Zerstörung oder anders

motivierten Austausch­

gründen durch für den

Einsatzort zugelassenes

Sicherheitsglas ersetzt

werden.

Drahtglas bietet eine gewisse Resttragfähigkeit. Darum wurde es

früher als Brandschutz- und Überkopfverglasung sowie in sicher-

heitsrelevanten Bereichen eingesetzt. Vor dem Hintergrund neuer

SicherheitsAnforderungen steht heute nicht selten die Frage nach

den Vorgaben bei einer Sanierung solcher Verglasungen im Raum.

Foto: © Vössing