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glas+rahmen

02.19

verbände

52

verbände

4 fragen

1. Welche Fragen treten am häufigsten im

Zusammenhang mit der DIN 18008 auf?

Momentan ist die häufigste Frage, ob die überarbeiteten

Teile 1 und 2 der DIN 18008 schon anzuwenden sind. Die

Frage lässt sich schnell und kurz mit „Nein“ beantworten,

da die Überarbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Der

Normentwurf von Mai 2018 kann aber schon angewendet

werden, wenn er vertraglich vereinbart wird. Dabei ist der

Anwendungswarnvermerk zu berücksichtigen:

- „Dieser Norm-Entwurf mit Erscheinungsdatum 2018-

04-06 wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellung-

nahme vorgelegt. Weil die beabsichtigte Norm von der

vorliegenden Fassung abweichen kann, ist die Anwen-

dung dieses Entwurfs besonders zu vereinbaren.“

Eine generelle Anwendung der Norm erschließt sich je-

doch nicht aus diesem Entwurf. Wann die Überarbei-

tung abgeschlossen ist und die Norm veröffentlicht wird,

ist noch nicht bekannt, insbesondere weil über eine wei-

tere Veröffentlichung im Normen-Entwurfs-Portal mit

anschließender Einspruchssichtung abgestimmt wird.

Eine weitere häufig gestellte Fragestellung bezieht sich

auf die Nachweisführung mit und durch die DIN 18008.

Entsprechende Fragen sind durch den Wegfall der Vier-

Meter-Regel verstärkt aufgetreten. Vor der Einführung

der DIN 18008 mussten für Verglasungen, deren Ober-

kante bis vier Meter über einer Verkehrsfläche liegt, kei-

ne Nachweise erbracht werden. Die Vier-Meter-Regel

setzte jedoch andere Verglasungsregelungen nicht au-

ßer Kraft. So mussten unter anderem die Arbeitsstätten-

regelungen, DGUV-Vorschriften (z.B. für Schulen und

Kitas) und die Verkehrssicherungspflicht beachtet und

umgesetzt werden. Man hat Handwerkern lediglich ei-

nen Teil des bürokratischen Aufwands erspart. Mit Ein-

führung der DIN 18008 wurde die Vier-Meter-Regel je-

doch ersatzlos gestrichen, sodass jetzt jede Verglasung

nachgewiesen werden muss.

2. Sieht die DIN 18008 Erleichterungen

für den Handwerker vor?

In den Normenteilen gibt es diverse Erleichterungen

und Nachweise, die vom Handwerker genutzt und an-

gewendet werden können. Diese umfassen zum Beispiel

die Gebrauchstauglichkeit oder die Stoßsicherheit von

Glasscheiben. Eine sehr nützliche Nachweisführung be-

findet sich im Teil 2 der DIN 18008 und zwar unter Ab-

schnitt 7.5. Dieser Abschnitt macht unter anderem An-

gaben über den Aufbau von Scheiben:

- „Vertikalverglasungen aus Zwei- oder Dreischeiben-Iso-

lierglas dürfen für Einbauhöhen bis 20 m über Gelände

bei normalen Produktions- und Einbaubedingungen der

Isolierverglasungen, d. h. DIN 18008-1:2010-12, Tabelle 3

ist anwendbar, ohne weiteren Nachweis bei Einhaltung

der nachfolgenden Bedingungen verwendet werden:

- Glaserzeugnis: Floatglas, TVG, ESG/ESG-H

oder VSG aus den vorgenannten Glasarten

- Fläche: ≤ 1,6 m²

- Scheibendicke: ≥ 4 mm

- Differenz der Scheibendicken: ≤ 4 mm

- Scheibenzwischenraum: ≤ 16 mm

- Charakteristischer Wert der Windlast: ≤ 0,8 kN/m²

-

Anmerkung:

Unterschreitet die Länge der kürzeren

Kante den Wert von 500 mm (Zweischeiben-Isolierglas)

und 700 mm (Dreischeiben-Isolierglas), so erhöht sich

jedoch bei Scheiben aus Floatglas das Bruchrisiko infol-

ge von Klimaeinwirkungen.“

Bei Einhaltung dieser Vorgaben gilt die Verglasung als

nachgewiesen. Leider fällt diese Erleichterung mit der

Überarbeitung der DIN 18008 weg, sodass dann jede

Verglasung gesondert nachgewiesen werden muss.

Nachweisführung über die DIN 18008

Die Einführung der

überarbeiteten Teile

1 und 2 der DIN 18008

wird wohl noch länger

auf sich warten lassen.

Die umstrittene Forde-

rung nach dem Einsatz

von bruchsicherem Glas

an frei zugänglichen

Einbauorten bis zu

einer Höhe von 80

Zentimetern ist kurz vor

Jahresende durch eine

neue Formulierung

ersetzt worden. Nun

beginnt ein neuer

Abstimmungsprozess.

Die Glasbemessungsnorm DIN 18008 „Glas im Bauwesen – Bemessungs-

und Konstruktionsregeln“ gibt es schon seit über acht Jahren,

baurechtlich eingeführt ist sie seit 2015. Fragen zur Norm und deren

Anwendung gibt es aber nach wie vor.

Foto: © Vössing