Spezial
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Betriebssicherheit liegt
in Ihrer Verantwortung –
die UVV-Fahrzeug-
kontrolle
Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach der Unfallverhütungsvor-
schrift (UVV) „Fahrzeuge“ gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 mindestens
einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen kontrolliert werden.
I
hr Ford Service Partner sorgt dafür, dass Ihre
Fahrzeuge den Vorschriften für Arbeitssi-
cherheit und Gesundheitsschutz (BGV) ent-
sprechen und Sie der Verantwortung für die
Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gerecht werden.
Ohne UVV-Kontrolle drohen Ihnen im Scha-
densfall straf- und zivilrechtliche Konsequen-
zen sowie empfindliche Bußgelder. Zudem kön-
nen Ihnen gewerbliche Berufsgenossenschaften
bei einem Arbeitsunfall die Versicherungsleis-
tung verweigern.
Die UVV-Fahrzeugkontrolle*
bei Ihrem Ford Service Partner
Im Business entscheiden Qualität, Zuverlässig-
keit und Schnelligkeit. Ihr Ford Service Partner
weiß, wie wichtig eine einwandfreie Fahrzeug-
Flotte für die Sicherheit Ihres Teams und den
Erfolg Ihres Betriebs ist. Lassen Sie deshalb die
gesetzlich vorgeschriebene UVV-Kontrolle beim
Ford Spezialisten durchführen – er kennt Ihren
Ford in- und auswendig, verfügt über das pas-
sende Spezialwerkzeug und garantiert, dass Sie
und Ihre Mitarbeiter mit einem betriebssiche-
ren Fahrzeug unterwegs sind. So viel Sicherheit
wie möglich, so wenig Standzeit wie nötig.
Ihr Ford Service Partner erledigt die gesamte
UVV-Fahrzeugkontrolle* aus einer Hand – von
der Terminierung bis zur Abnahme. Dabei wer-
den alle wichtigen Fahrzeugteile kontrolliert,
eventuelle Mängel sofort beseitigt und die Abläu-
fe fachgerecht dokumentiert. Ford legt großen
Wert auf Ihre Arbeitssicherheit und prüft auch
die Haltegriffe, Warnkleidung, Anhängevorrich-
tungen und Ladungssicherung.
Ihr Ford Service Partner sorgt dafür, dass Sie alle
Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen und
Ihr Team schnell und sicher zurück auf die Stra-
ße kommt.
Vorausschauend planen,
wirtschaftlich handeln
Zuverlässig und unkompliziert: Kombinieren
Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle doch gleich mit
Ihrem Termin zur Inspektion oder Hauptunter-
suchung**! Dies vermeidet unnötige Standzei-
ten und Folgetermine bei der Prüfstelle, sorgt
für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit Ihrer
Fahrzeuge mit nur einem Werkstattbesuch
und spart so auch noch richtig Zeit und Geld.
Ihre Vorteile
auf einen Blick
>>
Terminierung, Durchführung und Dokumentation
der UVV-Kontrolle aus einer Hand
>>
Separate UVV-Kontrolle oder in Kombination mit
Inspektion oder Hauptuntersuchung**
>>
Sofortige Reparatur festgestellter Mängel
>>
Keine lästigen Wartezeiten und eventuelle
Folgetermine bei der Prüfstelle
>>
Rechtzeitige Erinnerung an die nächste
UVV-Fahrzeugprüfung
*Ohne Sonderauf- und -anbauten.**Die Hauptuntersuchung
wird nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten