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Spezial

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Betriebssicherheit liegt

in Ihrer Verantwortung –

die UVV-Fahrzeug-

kontrolle

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach der Unfallverhütungsvor-

schrift (UVV) „Fahrzeuge“ gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 mindestens

einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen kontrolliert werden.

I

hr Ford Service Partner sorgt dafür, dass Ihre

Fahrzeuge den Vorschriften für Arbeitssi-

cherheit und Gesundheitsschutz (BGV) ent-

sprechen und Sie der Verantwortung für die

Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gerecht werden.

Ohne UVV-Kontrolle drohen Ihnen im Scha-

densfall straf- und zivilrechtliche Konsequen-

zen sowie empfindliche Bußgelder. Zudem kön-

nen Ihnen gewerbliche Berufsgenossenschaften

bei einem Arbeitsunfall die Versicherungsleis-

tung verweigern.

Die UVV-Fahrzeugkontrolle*

bei Ihrem Ford Service Partner

Im Business entscheiden Qualität, Zuverlässig-

keit und Schnelligkeit. Ihr Ford Service Partner

weiß, wie wichtig eine einwandfreie Fahrzeug-

Flotte für die Sicherheit Ihres Teams und den

Erfolg Ihres Betriebs ist. Lassen Sie deshalb die

gesetzlich vorgeschriebene UVV-Kontrolle beim

Ford Spezialisten durchführen – er kennt Ihren

Ford in- und auswendig, verfügt über das pas-

sende Spezialwerkzeug und garantiert, dass Sie

und Ihre Mitarbeiter mit einem betriebssiche-

ren Fahrzeug unterwegs sind. So viel Sicherheit

wie möglich, so wenig Standzeit wie nötig.

Ihr Ford Service Partner erledigt die gesamte

UVV-Fahrzeugkontrolle* aus einer Hand – von

der Terminierung bis zur Abnahme. Dabei wer-

den alle wichtigen Fahrzeugteile kontrolliert,

eventuelle Mängel sofort beseitigt und die Abläu-

fe fachgerecht dokumentiert. Ford legt großen

Wert auf Ihre Arbeitssicherheit und prüft auch

die Haltegriffe, Warnkleidung, Anhängevorrich-

tungen und Ladungssicherung.

Ihr Ford Service Partner sorgt dafür, dass Sie alle

Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen und

Ihr Team schnell und sicher zurück auf die Stra-

ße kommt.

Vorausschauend planen,

wirtschaftlich handeln

Zuverlässig und unkompliziert: Kombinieren

Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle doch gleich mit

Ihrem Termin zur Inspektion oder Hauptunter-

suchung**! Dies vermeidet unnötige Standzei-

ten und Folgetermine bei der Prüfstelle, sorgt

für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit Ihrer

Fahrzeuge mit nur einem Werkstattbesuch

und spart so auch noch richtig Zeit und Geld.

Ihre Vorteile

auf einen Blick

>>

Terminierung, Durchführung und Dokumentation

der UVV-Kontrolle aus einer Hand

>>

Separate UVV-Kontrolle oder in Kombination mit

Inspektion oder Hauptuntersuchung**

>>

Sofortige Reparatur festgestellter Mängel

>>

Keine lästigen Wartezeiten und eventuelle

Folgetermine bei der Prüfstelle

>>

Rechtzeitige Erinnerung an die nächste

UVV-Fahrzeugprüfung

*Ohne Sonderauf- und -anbauten.**Die Hauptuntersuchung

wird nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten