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UNTERNEHMENSNAVI [2016/17]

So kommen Sie ans Fördergeld

Schritt 1: Projektbeschreibung

Vorhaben und Zeitraum muss der Chef klar definieren. Unabhängig

vom Vorhaben sollten die einzelnen Projektschritte aufgelistet werden.

Schritt 2: Risikoprofil entwickeln

Erforderlich ist eine konkrete Einschätzung der Geschäftsrisiken

wie auch der Chancen. Je nach Vorhaben gehören Markt und

Konkurrenzanalysen, Übersichten oder betriebsinterne Umstruktu-

rierungen hinein.

Schritt 3: Beratung einholen

Das fertige Konzept sollten Freunde, Kollegen und vor allem die

Berater der Handwerkskammer oder des Fachverbands lesen und

kommentieren. Vor allem die Berater erkennen durch ihre tägliche

Arbeit Stärken und Schwächen des Projekts. Auch die NRW.BANK

unterstützt Existenzgründer sowie insbesondere kleine und mittlere

Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen durch kostenlose finanzie-

rungs- und förderorientierte Einzelberatungen.

Schritt 4: Investitionsplan erstellen

Steht das Vorhaben, muss für jeden Schritt detailliert ein Investitions-

plan vorliegen. Jetzt sollte der Firmenkundenberater der Hausbank

mit ins Boot kommen, da er für die Beantragung der Fördergelder

unerlässlich ist. Wichtig: Das Vorhaben muss bislang NUR auf dem

Papier stehen – für bereits laufende Projekte fließt kein Fördergeld.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

• Auf Fördergelder gibt es weder einen Rechtsanspruch

noch einen garantierten Erhalt der Mittel

• Keiner kann die Hausbank zwingen, einen Fördergeldantrag

weiterzuleiten

• Potenzielle Gründer mit einem negativen Schufa-Eintrag

gehen in der Regel leer aus

Ingrid Hentzschel, Leiterin

Hausbanken und Fördernehmer-

beratung bei der NRW.BANK

»In Nordrhein-Westfalen

soll keine gute Idee an der

Finanzierung scheitern.«

Die einzelnen Förderarten

Zuschüsse:

Eine finanzielle Zuwendung des Staates, die

der Empfänger nicht zurückzahlen muss. Allerdings muss

er dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Tut er das nicht,

ist eine Rückzahlung inklusive Zinsen fällig.

Zinsverbilligte Kredite.

Ein klassischer Kredit, bei dem

der Staat mit Zuschüssen die Zinshöhe absenkt. Fehlen

dem Kreditnehmer Sicherheiten, gibt es Förderkredite mit

sogenannter Haftungsfreistellung, die nicht selten sogar

das komplette Kreditrisiko übernehmen. Das Ausfallrisiko

teilen sich Fördermittelgeber und Hausbank.

Bürgschaften.

Alternative für Kreditnehmer ohne Sicher-

heiten, wenn Vorhaben und Erfolgschancen stimmen. Das

Volumen einer Ausfallbürgschaft der öffentlichen Hand

liegt in der Regel bei 80 Prozent der Kreditsumme.

Garantien.

Fürs Auslandsgeschäft: Der Staat gibt eine Ein-

zeldeckung für einen Auftrag oder gewährt sie pauschal

für mehrere Kunden mit sehr kurzen Zahlungszielen.

Subventionen.

Sie fließen regelmäßig für bestimmte Vor-

haben, Regionen oder Unternehmen. Auf Subventionen

gibt es im Gegensatz zu normalen Fördermitteln einen

Rechtsanspruch.

Foto: Kolja Matzke