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UNTERNEHMENSNAVI [2016/17]
So kommen Sie ans Fördergeld
Schritt 1: Projektbeschreibung
Vorhaben und Zeitraum muss der Chef klar definieren. Unabhängig
vom Vorhaben sollten die einzelnen Projektschritte aufgelistet werden.
Schritt 2: Risikoprofil entwickeln
Erforderlich ist eine konkrete Einschätzung der Geschäftsrisiken
wie auch der Chancen. Je nach Vorhaben gehören Markt und
Konkurrenzanalysen, Übersichten oder betriebsinterne Umstruktu-
rierungen hinein.
Schritt 3: Beratung einholen
Das fertige Konzept sollten Freunde, Kollegen und vor allem die
Berater der Handwerkskammer oder des Fachverbands lesen und
kommentieren. Vor allem die Berater erkennen durch ihre tägliche
Arbeit Stärken und Schwächen des Projekts. Auch die NRW.BANK
unterstützt Existenzgründer sowie insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen durch kostenlose finanzie-
rungs- und förderorientierte Einzelberatungen.
Schritt 4: Investitionsplan erstellen
Steht das Vorhaben, muss für jeden Schritt detailliert ein Investitions-
plan vorliegen. Jetzt sollte der Firmenkundenberater der Hausbank
mit ins Boot kommen, da er für die Beantragung der Fördergelder
unerlässlich ist. Wichtig: Das Vorhaben muss bislang NUR auf dem
Papier stehen – für bereits laufende Projekte fließt kein Fördergeld.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
• Auf Fördergelder gibt es weder einen Rechtsanspruch
noch einen garantierten Erhalt der Mittel
• Keiner kann die Hausbank zwingen, einen Fördergeldantrag
weiterzuleiten
• Potenzielle Gründer mit einem negativen Schufa-Eintrag
gehen in der Regel leer aus
Ingrid Hentzschel, Leiterin
Hausbanken und Fördernehmer-
beratung bei der NRW.BANK
»In Nordrhein-Westfalen
soll keine gute Idee an der
Finanzierung scheitern.«
Die einzelnen Förderarten
Zuschüsse:
Eine finanzielle Zuwendung des Staates, die
der Empfänger nicht zurückzahlen muss. Allerdings muss
er dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Tut er das nicht,
ist eine Rückzahlung inklusive Zinsen fällig.
Zinsverbilligte Kredite.
Ein klassischer Kredit, bei dem
der Staat mit Zuschüssen die Zinshöhe absenkt. Fehlen
dem Kreditnehmer Sicherheiten, gibt es Förderkredite mit
sogenannter Haftungsfreistellung, die nicht selten sogar
das komplette Kreditrisiko übernehmen. Das Ausfallrisiko
teilen sich Fördermittelgeber und Hausbank.
Bürgschaften.
Alternative für Kreditnehmer ohne Sicher-
heiten, wenn Vorhaben und Erfolgschancen stimmen. Das
Volumen einer Ausfallbürgschaft der öffentlichen Hand
liegt in der Regel bei 80 Prozent der Kreditsumme.
Garantien.
Fürs Auslandsgeschäft: Der Staat gibt eine Ein-
zeldeckung für einen Auftrag oder gewährt sie pauschal
für mehrere Kunden mit sehr kurzen Zahlungszielen.
Subventionen.
Sie fließen regelmäßig für bestimmte Vor-
haben, Regionen oder Unternehmen. Auf Subventionen
gibt es im Gegensatz zu normalen Fördermitteln einen
Rechtsanspruch.
Foto: Kolja Matzke