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Technik

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RTS-Magazin 6/2018

Eigentlich sollte die EU-Datenschutzgrund-

verordnung (EU-DSGVO oder auch nach

EU-Sprachgebrauch General Data Protec-

tion Regulation – GDPR – genannt) für Un-

ternehmen aus Industrie und Handwerk

ein alter Hut sein. Aber weit gefehlt, denn

wir befinden uns am Ende der zweijähri-

gen Umsetzungsfrist, die am 24. Mai 2016 in

Kraft getreten ist und seit dem 25. Mai 2018

zwingend angewendet werden muss. Das

gilt auch für Anwendungen im Smart Home

Bereich, da auch hier sensible Kundendaten

eine wesentliche Rolle spielen, bei denen der

Nutzer das Recht auf Informationen hat und

Anbieter offenlegen müssen, was genau sie

mit den Daten machen.

„Wir von Hella haben unsere Hausauf-

gaben gemacht“, sagt Manuel Stanglechner,

IT-Chefentwickler des österreichischen Son-

nenschutzherstellers aus Abfaltersbach. „Die

wesentlichen Punkte auf die es für die Her-

steller von Smart Home-Systemen und de-

ren Fachpartner alsVertreiber dieser Kompo-

nenten beim eigentlichen Nutzer ankommt,

können bereits seit Ende 2017 sicher erfüllt

werden.“ Besonders dann, wenn es darum

geht, dass Nutzer von Onyx umfangreiche

Rechte über Auskunft, Rückgabe, Korrektur,

Vervollständigung oder Löschung ihrer Da-

ten („Recht auf Vergessenwerden“) haben.

„Der beste Schutz für den Nutzer kann ganz

einfach erreicht werden, indem personenbe-

zogene Kundendaten erst gar nicht einge-

fordert oder gar gespeichert werden“, weiß

Manuel Stanglechner. Diese Strategie erweist

sich auch als Vorteil für den Fachpartner, da

dieser als Anbieter gegenüber dem Nutzer

bei Datenaufzeichnung tätig werden müsste,

damit eine gültige Einwilligung des Nutzers

vorhanden ist, dem es auch jederzeit möglich

sein muss, diese Einwilligung wieder zurück-

zuziehen.

Kundendaten sollen

innerhalb der EU bleiben

Als einer der zentralen Punkte der DGVSO

werden Unternehmen verpflichtet nach-

zuweisen, dass sie die Daten ihrer Kunden

auch sicher speichern. Werden hier externe

Cloud-Anbieter, Server-Farmen etc. genutzt,

müssen diese ebenfalls nach den Vorga-

ben der EU-DSGVO arbeiten. Hier gilt der

Grundsatz, dass die Besitzer der Kunden-

daten und Auftraggeber der Datenverarbei-

tung selbst gegenüber dem Nutzer haften,

und nicht etwa der Cloud-Anbieter. „Als

Hella haben wir bei Onyx bereits letztes Jahr

umfangreiche Vorbereitungen getroffen und

dafür unsere Server umgezogen, um einen

Standort innerhalb der EU zu garantieren

und dabei auch die Anforderungen nach Pri-

vacy by Design – Datenschutz durch Tech-

nikgestaltung respektive Privacy by Default

– Datenschutz durch datenschutzfreundliche

Voreinstellungen dauerhaft sicherzustellen“,

so Manuel Stanglechner.

Kundendaten bleiben

des Kunden Daten

Um den Datenschutz greifbarer zu machen,

die User Experience zu erhöhen und vor al-

lem den Fachpartner zu entlasten, werden

bei der Installation der Onyx Box keine Kun-

dendaten abgefragt. Weitere Daten, welche

die Onyx Box im laufenden Betrieb sam-

melt, werden im Kundensystem anonymi-

siert und damit „unkenntlich“ gemacht. Erst

dann werden sie an den Server übermittelt.

„So muss man den Nutzer nicht ständig um

sein Einverständnis bitten, wenn bei einem

möglichen Zugriff des Nutzers von unter-

wegs seine Daten verwendet werden, denn

er soll ja ungestört sein Smart Home-System

genießen können“, so Manuel Stanglechner.

Onyx lässt es dabei ausdrücklich zu, dass das

System nur offline betrieben wird und auch

zu Installationszwecken nicht mit dem In-

ternet verbunden werden muss. Notwendige

Konfigurationen oder Updates von Onyx

werden in diesem Fall über eine App auf dem

Handy übertragen, auch hierbei muss keine

Verbindung zum Internet bestehen. Manuel

Stanglechner: „Der Kunde kann also sozusa-

gen sprichwörtlich den Stecker zum Internet

ziehen, um ganz sicher zu sein, dass keine

Daten sein Gebäude verlassen.“ Eine wei-

tere Möglichkeit bietet die manuelle Kon-

figuration der Verbindung zwischen Smart-

phone und Onyx Box, bei welcher Daten

zwar über das Internet, nicht aber über den

Hella Server geschickt werden. „Wir als Hella

sehen das als sehr wichtigen Punkt für Kun-

den an, die überhaupt keine Daten übermit-

telt haben wollen und können so mit Onyx

ein Smart Home-System anbieten, das eine

hohe Datensicherheit für den Kunden ga-

rantiert. Ebenso wird für den Fachhandel die

Möglichkeit geschaffen, ein System anzu-

bieten, das nach der DSGVO unbedenklich

und guten Gewissens zu verkaufen ist“, führt

Manuel Stanglechner fort.

Die technischen

Features machen es aus

Auch für die Zukunft sieht man sich bei dem

Hella-Entwicklerteam in Osttirol gut gerüs-

tet, denn für weitere Entwicklungen und Ser-

vices, wie zum Beispiel die Aufzeichnung von

Wetterdaten für eine zusätzliche Automation

der smarten Steuerung, werden GPS-Daten

für die Wetterkarte nicht personenbezogen

und standortgenau erhoben, so dass auch

diese Daten vollkommen anonymisiert ver-

arbeitet werden können. „Mit der Anpas-

sung von Onyx an die gültigen Datenschutz-

richtlinien und die Beschränkung von Zugrif-

fen auf sensible Daten nutzen wir ganz klar

das Need-to-Know-Prinzip, d. h. nur Da-

ten verwenden und Zugriff erlauben, wenn

es wirklich nötig ist, um unsere Fachpartner

zu entlasten und deren Kunden ein sicheres

Smart Home-System nach denVorgaben des

DSGVO anbieten zu können“, so Manuel

Stanglechner.

www.hella.info

Was hat die DSGVOmit Smart Home zu tun?

Bei dem Smart Home-System kann der Kunde

sprichwörtlich den Stecker ziehen, weil es auch

ohne Internetzugang die volle Funktionalität bietet.

Hella (3)

„Der beste Schutz

für den Nutzer kann

ganz einfach erreicht

werden, indem

personenbezogene

Kundendaten erst gar

nicht eingefordert

oder gar gespeichert

werden“, weiß Manuel

Stanglechner.

Um den Datenschutz greifbarer zu machen,

die User Experience zu erhöhen und vor allem

den Fachpartner zu entlasten, werden bei der

Installation der Box keine Kundendaten abgefragt.