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Markt

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RTS-Magazin 10/2016

Unternehmen und Betriebe sind auf höchste

Effizienz ausgerichtet. Dies in Kombination

mit stetig wachsendem Kostendruck und

administrativem Aufwand führt häufig zu

Reibungen in der Belegschaft – und zu Ver-

zögerungen der Arbeitsabläufe. Auch in-

tern. Wesentliche Unterschiede betriebsin-

terner Konflikte zu Streitigkeiten mit Kun-

den, Partnern und Lieferanten etc. sind eine

tägliche und meist enge Zusammenarbeit,

die

Vorgesetzten-/Mitarbeiter-Hierarchie

(Machtverhältnisse) oder ein sich lang-

sam entwickelnder bzw. lange schwelender

Konflikt.

Die Beilegung interner Streitigkeiten hat

die Wiederherstellung der vollen Hand-

lungsfähigkeit zum Ziel, z.B. bei Fragen in-

nerhalb der Geschäftsführung, bei Konflik-

ten zwischen Leitung und Team oder in-

nerhalb von Teams sowie bei Rechtsfragen

– und das auf Dauer und ohne dem Risiko

negativer „Spätfolgen durch Verlierer im

Streit“.

Die Einigung unter

Beteiligung Dritter

Ein Beispiel: Herr Köhler ist 30 Jahre jung

und seit knapp einem Jahr der neue Vorar-

beiter und Koordinator der 7 Monteure im

Betrieb. Kunden sind von Herrn Köhlers Art

begeistert, der aber gerät mit Herrn Zwi-

ckau, seit 20 Jahren im Monteurs-Team und

Leistungsträger, immer wieder aneinander.

Natürlich muss Herr Köhler auf Baustellen

ebenfalls „mit anpacken“, zeigt hier aber

hin und wieder handwerkliche Schwächen

bzw. fachliche Lücken.

Der Konflikt eskaliert, als Herr Zwickau

einen Fehler von Herrn Köhler „ausbü-

gelt“: Er korrigiert perfekt und schnell eine

bereits reklamierte fehlerhafte Montage ei-

ner Beschattungsanlage. Das Unvermö-

gen seines Chefs benennt er dabei offen.

Einzelne Monteure sowie andere Mitar-

beiter im Betrieb spötteln über Herrn Köh-

ler. Herr Zwickau nennt ihn wegen seiner

Fachhochschulausbildung „die Hochschul-

akrobateuse“ und gibt sich überzeugt: „Der

ist nicht der Richtige“. Die Arbeitseffizienz

(„Produktivität“) des gesamten Montage-

trupps ist gelähmt.

Wenn seitens der Geschäftsleitung bzw.

des Inhabers gutes Zureden und alle Ap-

pelle an die Verantwortung verklingen und

selbst ein „Machtwort“ verpufft, ist guter

Rat gefragt. Dies gilt im oben beschriebenen

Fall, und auch bei Umstrukturierungen und

Reorganisationen, Führungswechseln, Kon-

flikten zwischen Führung und Team, Streit

im Mitarbeiter-Team, Mobbing, Übergriffen,

kulturell bedingten Missverständnissen so-

wie Rechtsfragen.

Im Laufe der Geschichte haben sich ver-

schiedene, gesellschaftlich unterschiedlich

akzeptierte Wege der Konfliktbeilegung

herausgebildet. Vereinfacht lassen sich drei

simple Konfliktaustragungswege unter-

scheiden:

• Das Prinzip der Überlegenheit der

Stärke bzw. Macht. Aus Kampf, Flucht

oder Unterwerfung ist das Ergebnis je

nach Blickwinkel Sieg, Niederlage oder

garVernichtung. Regelung durch Stärke.

• Ein vorab aufgestelltes Regelwerk

(Recht) soll Kampf, Flucht oder Unter-

werfung vermeiden. Der Weg findet in

Staaten (z.B. Strafrecht), aber auch in

Familien (z.B. Tradition) oder etwa in

Unternehmen (z.B.Verhaltenskodex)

Anwendung. Regelung durch überge-

ordnete Regeln.

• Der Konsensweg führt nicht über Stärke

oder Gesetze, sondern über die Interes-

sen der Beteiligten. Deren Berücksichti-

gung sorgt für einen Zugewinn für beide

Seiten. Regelung durch Kooperation.

Die drei Wege sind selten in Reinkultur,

sondern in Mischformen zu beobachten.

Herr Köhler und Herr Zwickau handeln zu-

nächst nach dem Weg a). Die zeitgleichen

Bemühungen des Inhabers des guten Zu-

redens und der Appelle entspricht c). Das

„Machtwort“ folgt demWeg b).

In Weg c) liegt die größte Wahrschein-

lichkeit einer guten und langfristig stabi-

len Lösung ohne Verlierer. Jetzt muss dieser

Weg des Interessenausgleichs aber noch er-

folgreich gegangen werden!

Vorteile

Die Regelung durch Kooperation, bei der

zwei Streitende zum Interessenausgleich

bereit sind, verlangt nach einem neutralen

Dritten, der den Prozess zu steuern vermag.

Kann und sollte dies ein Vorgesetzter sein?

Die Kernfrage ist, wie er letztlich in dieser

Rolle angesehen wird. Ein externer Schlich-

ter/Mediator bietet allein schon aus Sicht

der Belegschaft erheblicheVorteile mit guter

Signalwirkung:

• Kein irritierender „Rollenwechsel“ z.B.

des Chefs

• Respekt vor der Geschäftsleitung durch

den gezeigten Ernst in der Sache

• Steuerung durch Dritte ohne Eigeninte-

ressen zu den Themen

• HöhereVerbindlichkeit durch die offizi-

ellereVorgehensweise

• Erkennbare Neutralität des Schlich-

ters, auch bei schon lange schwelenden

Konflikten

• Größere Akzeptanz der getroffenenVer-

einbarungen

Streitschlichtung für

innerbetrieblichen Frieden

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