Technik
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ForumWintergärten 4/2017
KD Fassadenplanung (2)
Bandbeschichtet ist nicht gleich
pulverbeschichtet
Visuelle Eigenschaften von Bauteilen innerhalb der Fassade sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten
zwischen Auftraggeber und Fassadenbauer. Farbabweichungen vom vereinbarten Soll-Zustand
gefährden den Baufortschritt und können den Austausch von bereits eingebauten Bauteilen
rechtfertigen oder zumindest eine Minderung des Werklohns nach sich ziehen.
Bei Raffstoreanlagen ist der Farbton der
Lamellen nicht selten auch Gegenstand der-
artiger Streitigkeiten. Jedenfalls spätestens
dann, wenn bei der Bemusterung unter-
schiedliche Farbtöne zwischen Aluminium-
Lamellen und angrenzenden Bauteilen aus
dem gleichen Werkstoff festgestellt werden.
Unrealistische Erwartungen bei der
gewünschten Optik
Die Vorstellung, dass durch Vorgabe eines
Standard-RAL-Tons bei zwei Produk-
ten aus Aluminium mit einer industriell
beschichteten Oberfläche ein einheitlicher
Farbton möglich sein sollte, mag zunächst
gar nicht abwegig erscheinen. Schließlich
geht es dabei nicht um eloxierte Oberflä-
chen oder gar um handwerklich herge-
stellte Leistungen wie Malerarbeiten, die
aufgrund ihrer Natur und Eigenart eine
absolut gleichmäßige Bearbeitung der
Oberfläche nicht zulassen. Soweit jeden-
falls die Theorie. In der Praxis ist das Ergeb-
nis häufig enttäuschend, wenn bei Alumi-
nium-Produkten mit verfahrenstechnisch
unterschiedlichen Beschichtungssystemen
die gleiche Optik hergestellt werden
soll. Am Ende des Tages muss sich die
gewünschte Farbgleichheit technisch erst
realisieren lassen.
Was wird häufig beanstandet?
Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Strei-
tigkeiten bei pulverbeschichteten Alumi-
niumprodukten vorzufinden, die in glei-
chem RAL-Ton beschichtet werden sollen.
Dies ist in aller Regel auf veredlerspezifi-
sche Einflüsse zurückzuführen, wenn die
Produkte von unterschiedlichen Veredlern
beschichtet werden müssen. Nicht selten
wird aber auch der Farbunterschied zwi-
schen Raffstorelamellen und angrenzen-
den im Strangpressverfahren hergestellten
Aluminiumprofilen beanstandet, obwohl
es sich hier um zwei verschiedene paar
Schuhe handelt.
Warum lässt sich ein Farbunterschied
nicht vermeiden?
Ein Farbtonunterschied zwischen einem
bandbeschichteten
Bauteil
(Raffstore-
lamelle) und einem stückbeschichteten bzw.
pulverbeschichteten Bauteil aus strangge-
presstem Aluminium lässt sich verfahrens-
und herstellungsbedingt aus den unten
genannten Gründen nicht ausschließen:
– Verfahrensbedingt handelt es sich um
unterschiedliche Applikationen
und
Lackformulierung.
– Die Dicke der Beschichtung ist bei der
Sonnenschutzlamelle verfahrensbedingt
wesentlich geringer als bei dem strangge-
pressten Bauteil aus Aluminium.
– Selbst beim gleichen Beschichtungs-
verfahren, was technisch nicht möglich
ist, wären Farbabweichungen aufgrund
unterschiedlicher Chargen/Lieferanten/
Hersteller nicht auszuschließen.
– Die Geometrie der Raffstorelamellen
(gebogen) verursacht unterschiedliche
Lichtreflektionen und Farbabweichungen
gegenüber einem flachen stranggepress-
ten Bauteil. Bei perforierten Lamellen
wird der Effekt der reflektionsbedingten
Farbabweichung zusätzlich begünstigt.
– An die Sichtflächen der angrenzen-
den Bauteile aus stranggepresstem Alu-
minium werden höhere Anforderungen
gestellt als an die Raffstorelamellen selbst.
Die Beschichtung der Raffstorelamelle
darf demnach optisch etwas schlech-
ter ausfallen als die des benachbarten
Strangpressprofils.
– Sichtflächen von Strangpress-Profilen
sind gemäß VFF Merkblatt AL.02 Flächen
mit hoher Anforderung hinsichtlich der
Oberflächenbeschichtung und -beschaf-
fenheit. Bei Sichtflächen der Raffsto-
relamellen (Ober- und Unterseite der
Lamelle) handelt es sich gemäß Richtlinie
zur Beurteilung der Produkteigenschaften
von Raffstoren/Außenjalousien um Flä-
chen mit lediglich üblicher bzw. mittlerer
Anforderung.
Die Kontrolle des Farbtons anhand einer zertifizierten GL-Einzelkarte aus dem RAL 841 GL Farbregister.